Ehepaar zusammenveranlagt: Frau ohne Einkommen - Werbungskosten ansetzbar?

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum. Ich habe eine Frage:

    Ich bin berufstätig und habe ein entsprechenden Arbeitsvertrag mit Einkommen. Meine Frau hat derzeit kein Einkommen und auch keinen aktiven Arbeitsvertrag, lediglich einen Gastvertrag bei der Universität. Sie ist in den letzten Schritten ihrer Promotion, daher der Gastvertrag. Dies bedeutet, Sie muss noch ab und an in die Uni, um die Dissertation zu vollenden.

    Nun meine Frage: Wir sind zusammen veranlagt und ich habe die angefallenen Werbungskosten (u.a. Fahrtkosten, Home Office, beruflich genutzte Gegenstände etc.) entsprechend ausgefüllt. Beim Einkommensnachweis ist natürlich kein Gehalt angegeben, jedoch die Position als "Promotionsstudentin mit Gastvertrag".

    Das Finanzamt hat nun die Werbungskosten nicht anerkannt, da kein aktives Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr bestand. Ist das so richtig vom Finanzamt? Wir sind ja schließlich zusammenveranlagt, und Sie hatte aufgrund ihrer weiteren Ausbildung Kosten.


    Danke für eure Hilfe,

    viele Grüße

    Seb

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin berufstätig und habe ein entsprechenden Arbeitsvertrag mit Einkommen. Meine Frau hat derzeit kein Einkommen und auch keinen aktiven Arbeitsvertrag, lediglich einen Gastvertrag bei der Universität. Sie ist in den letzten Schritten ihrer Promotion,

    Das wäre dann ja ein Zweitstudium und damit ein Fall für die vorweggenommenen Werbungskosten, wenn mich nicht alles täuscht. Habt Ihr das so angegeben?

    • Offizieller Beitrag

    Habt Ihr das so angegeben?

    Das wird hier die entscheidende Frage sein. Und dann hoffentlich zu den "Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit der Ehefrau" eingetragen. Und ergänzende Angaben schaden bei so etwas auch nie.

  • Hallo, danke für Eure Antworten.

    Ich habe gerade nochmal nachgesehen. Die Kosten meiner Frau wurden als Werbungskosten eingetragen. Da Sie keine Einkünfte hatte in Form einer Lohnsteuerbescheinigung steht dort auch nichts, dort werden doch die Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit angegeben, oder ist das woanders im Programm?

    Wo sollte man am geschicktesten solch einen Eintrag machen bzw. wie sollte man es kommunizieren, damit die Werbungskosten anerkannt werden?

  • Oh okay, das habe ich falsch gemacht. Ich habe es "einfach so" in die Maske eingetragen, bei Fortbildungskosten hatte ich bisher nichts drin.


    Ist es nun für mich möglich meine Steuererklärung dahingehend abzuändern? Oder ist aufgrund der somit fehlerhaften Erstabgabe dies nicht mehr nachträglich möglich?

  • Ruf das Finanzamt an - geht am schnellsten und klärt solche Fehler meistens. Möglicherweise forder dich das FA auf, eine korrigierte Erklärung abzugeben.