Neues Elektroauto in EÜR & Kasse

  • Servus Leute,

    das ist mein erster Beitrag im Forum. Ich habe das ganze Internet und dieses Forum durchwühlt, finde aber keine Antwort auf meine Frage.


    Ich habe ein Elektroauto bestellt, dass im August kommt. Die Umweltprämie möchte ich gerne vom Anschaffungspreis abziehen. Ich bin umsatzsteuerpflichtig. Wie zum Dbekomme ich das mit Wiso: EÜR hin? Also in der Anlagenbuchhaltung und der eigenltichen EÜR?

    Bei meinem jetzigen eAuto war es kein Problem, da habe ich die Prämie direkt erfoglswirksam verbucht. Aber jetzt möchte ich das auf die nächsten Jahre aufteilen, da ich dieses Jahr recht hohe Einnahmen habe. Das läuft dann wohl unter "erfolgsneutrale Behandlung eines Investionszuschusses".

    Ich bin echt mit den Nerven am Ende. Vielleicht kann mir jemand von Euch einen Tipp geben oder sagen wo ich das nachlesen kann. Vermutlich stelle ich mich nur dämlich an :censored:


    Vielen Dank für Eure Hilfe :love:

  • In der Anlagenbuchhaltung den um die Prämie gekürzten Betrag als Anschaffungskosten eintragen - in der EÜR taucht diese dann nicht auf, da in der Buchhaltung ja gebucht wird Bank an Kfz.

  • Bei meinem jetzigen eAuto war es kein Problem, da habe ich die Prämie direkt erfoglswirksam verbucht.

    abgesehen davon dass das falsch war, auf welches Konto denn?

    R 6.5 Absatz 2 EStH 2021

    Zitat
    Wahlrecht

    S 2143

    2 1Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten Mitteln angeschafft oder hergestellt, hat der Stpfl. ein Wahlrecht. 2Er kann die Zuschüsse als Betriebseinnahmen ansetzen; in diesem Fall werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter durch die Zuschüsse nicht berührt. 3Er kann die Zuschüsse aber auch erfolgsneutral behandeln; in diesem Fall dürfen die Anlagegüter, für die die Zuschüsse gewährt worden sind, nur mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, die der Stpfl. selbst, also ohne Berücksichtigung der Zuschüsse aufgewendet hat. 4Weicht die Bewertung von der Handelsbilanz ab, sind die entsprechenden Anlagegüter in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EStG).

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „neues Elektroauto in Wiso:EÜR“ zu „Neues Elektroauto in EÜR & Kasse“ geändert.
  • Also ich fasse mal zusammen:


    Wenn das Auto kommt z. B. 45.000 Euro, 1200 Bank Haben an 320 KFZ Soll

    Und wenn der Bonus kommt 5.000 Euro, 320 KFZ Haben und 1200 Bank Soll


    In der Anlagenbuchhaltung Anschaffungspreis direkt bei Erfassung um 5.000 Euro reduzieren.


    Hab ich das so richtig verstanden? 😇

    Und vielen Dank für Eure Hilfe 👍

  • den um die Prämie gekürzten Betrag als Anschaffungskosten eintragen

    :thumbsup:

    Bei meinem jetzigen eAuto war es kein Problem, da habe ich die Prämie direkt erfoglswirksam verbucht.

    abgesehen davon dass das falsch war, auf welches Konto denn?

    Ich glaub das war was mit steuerpflichtige Zuschüsse. Und wie miwe4 richtig schreibt gibt es ein Wahlrecht. Letztes Jahr hab ich wenig verdient, also alles direkt versteuern. Dieses Jahr verdiene ich viel, also aufteilen. Erscheint mir eine sinnvolle Vorgehensweise zu sein.

  • Dieses Jahr verdiene ich viel, also aufteilen. Erscheint mir eine sinnvolle Vorgehensweise zu sein.

    "Aufteilen" in dem Sinne ist nicht zulässig. Indirekt funktioniert das eben in einem gewissen Rahmen über die insoweit verringerte AfA.

  • Das habe ich auch so verstanden. Mir war nur nicht klar, wie ich den Anschaffungspreis runter bekomme und dann die Umweltprämie verbuche, ohne dass diese ertragswirksam wird. Jetzt habe ich es glaube ich verstanden 😎

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt habe ich es glaube ich verstanden

    ich denke, eher weniger

    Bitte unterlasse solche Anspielungen und bleibe sachlich. Ansonsten wird er sich ggf. sicherlich noch einmal melden.

    • Offizieller Beitrag

    Anspielung auf was bitte?

    Der Ton macht die Musik. Bitte beachte meinen Hinweis.


    von den Restlichen Bemerkungen mal abgesehen, wäre es eher Deine Aufgabe Ihn mit seinen Kenntnissen an einen StBer. zu verweisen

    Warum? Er macht seine steuerlichen Angelegenheiten offensichtlich nicht erst seit gestern selber und hat lediglich mit dem einen Sachverhalt ein Problem. Zudem betrifft es ja wohl auch die Programmbedienung, zu der ich, mangels dessen Nutzung, nichts sagen kann. Und bei der Antwort hast Du ja z.B. auch danebengelegen.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.