Umsatzsteuererklärung bei Einkünften aus dem Ausland

  • Ich sitze gerade an meiner Umsatzsteuererklärung als Gewerbetreibender.

    Ich erhalte meine Zahlungen ausschließlich aus dem Ausland (YouTube etc., alle mit Sitz im Ausland).

    Diese Firmen bezahlen bereits Umsatzsteuer in ihrem Land, somit sind diese Einkünfte auch in der ESt-Erklärung als Einnahmen ohne Umsatzsteuer angegeben.


    Wo trage ich denn in dem Umsatzsteuermodul der Software diese Einkünfte in die Umsatzsteuererklärung ein?

    Ich habe bereits ein Feld gefunden mit "zusätzlichen Angaben", wo ich das Finanzamt auf diesen Sachverhalt hinweisen könnte.

    • Offizieller Beitrag

    Das hast Du doch eigentlich hier unter Probleme beim Eingeben des Einkommens schon gefragt.


    Du solltest definitiv von vorne beginnen und alles vernünftig mit dem EÜR-Modul buchen, Daraus lässt sich dann alles Weitere erstellen.


    Ansonsten wirklich nochmals der gut gemeinte Rat, sich in die Hände eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu begeben.

  • Der ESt-Versand hat soweit gut funktioniert, ich habe zuvor die Ausgaben unter Arbeitnehmer/Werbungskosten verbucht und nicht Gewerbetreibender/Betriebsausgaben. Jetzt stellt sich nur die Frage, wie das mit der zusätzlichen Gewerbesteuererklärung läuft, da das Programm mich beim Versand auf diese hingewiesen hat.

    Die steuerberatenden Berufe machen natürlich Sinn, aber ich möchte dies einfach zukünftig alleine machen, mit etwas Nachfragen und Recherchieren klappt das schon, das Finanzamt wird bestimmt einige Dinge genauer nachfragen, aber ich habe ja alle Unterlagen da. Aller Anfang ist schwer.

  • Ich erhalte meine Zahlungen ausschließlich aus dem Ausland (YouTube etc., alle mit Sitz im Ausland).

    Hierfür gibt es gesonderte Konten und gesonderte Zeilen in der UStVA/UStE. Sieh einmal die Zeilen unter "umsatzteuerfrei" an. Wobei du unterscheiden musst zwischen Drittland und EU - bei EU wird nämlich auch eine ZM (Zusammenfassende Meldung) fällig. "Ausland" ist im Umsatzsteuerrecht so nicht vorgesehen, Drittland ist alles, was nicht EU ist.

    ich habe zuvor die Ausgaben unter Arbeitnehmer/Werbungskosten verbucht und nicht Gewerbetreibender/Betriebsausgaben

    Mit welcher Begründung? Du wirst dich auf Rückfragen vom Finanzamt gefasst machen - du kannst nicht einfach Ausgaben von einer Tätigkeit zur anderen verschieben - diese Ausgaben gehören nun einmal in die Anlage G und nicht N (kann nämlich durchaus zu unterchiedlcihen Ergebnissen führen).


    aber ich möchte dies einfach zukünftig alleine machen, mit etwas Nachfragen und Recherchieren klappt das schon,

    da bin ich sehr skeptisch - wenn du "einfach Betriebsausgaben zu Werbungskosten" machst, kann das gewaltig "in die Hose" gehen. Du solltest dir zumindest in den ersten Jahren fachlichen Rat holen und dann auch tun, was dir geraten wird und nicht "einfach" etwas anders machen, weil es für dich einfacher zu sein scheint. Steuerrecht ist nicht einfach und man kann es sich auch nicht einfach so zurechtrücken, wie man meint, damit klar zu kommen.

    • Offizieller Beitrag

    Mit welcher Begründung? Du wirst dich auf Rückfragen vom Finanzamt gefasst machen - du kannst nicht einfach Ausgaben von einer Tätigkeit zur anderen verschieben - diese Ausgaben gehören nun einmal in die Anlage G und nicht N (kann nämlich durchaus zu unterchiedlcihen Ergebnissen führen).

    Das war sein Denkfehler, der aber bereits oben erklärt und verstanden wurde. ;)