Eintragung ausländischer Einkünfte als Haupttätigkeit

  • Hallo zusammen,


    ich arbeite als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Uni in Österreich, wohne jedoch in DE. Ich verbringe 4 Tage pro Monat an der Uni und arbeite die restliche Zeit aus dem Home Office. Somit bin ich (laut meiner Uni) in DE steuerpflichtig, und meine Lohnsteuer wurde 2021 in Österreich nur anteilig berechnet (nur für 4 Tage im Monat). Ich muss also Steuern in DE nachzahlen, und daher zeitnah eine Steuererklärung einreichen (Frist: 31.07.). Nun frage ich mich, wo ich die ausländischen Einkünfte (die ja meine Haupteinkünfte darstellen) in der WISO Steuer Mac angeben kann. In der Anlage AUS Maske finde ich nur 'Pauschal zu besteuernde ausländische Einkünfte' - fallen meine Einkünfte hierunter? Zudem habe ich von meinem Arbeitgeber 2 Lohnzettel erhalten: Einmal mit den noch unversteuerten, in DE zu versteuernden Bruttolohnbeträgen, und einen mit den bereits in Österreich versteuerten Einkünften. Muss ich diese getrennt voneinander eingeben, und wenn ja, wo?


    Danke für eure Hilfe!

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Eintragung ausländischer Einkünfte als Hauptfähigkeit“ zu „Eintragung ausländischer Einkünfte als Haupttätigkeit“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Einmal mit den noch unversteuerten, in DE zu versteuernden Bruttolohnbeträgen, ... .

    Zeile 21 Anlage N 2021


    .... und einen mit den bereits in Österreich versteuerten Einkünften.

    Zeile 22 der Anlage N (22-24)


    Anlage N 2021 .pdf

    Anlage N 2021 Anleitung .pdf

  • Lieber miwe4,

    vielen Dank erstmal für diese schnelle Rückmeldung! Ich bin leider absolute Anfängerin mit dem WISO Steuer Programm.

    - Ich habe jetzt den bisher unversteuerten Lohnanteil unter 'Besonderheiten bei Arbeitnehmern' (einzeln!) eingetragen.-> Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug. Wo trage ich den anderen Teil der Einkünfte, die bereits versteuert wurden, ein? Ich habe keine eigene Lohnsteuerbescheinigung für die Einkünfte aus Österreich gemacht sondern diese nur bei 'Besonderheiten bei Arbeitnehmern' eingetragen. Ist das korrekt? Und wo finde ich hier die Zeile 22?


    Liebe Grüße

    Mona

  • Oh und ich habe noch eine Frage: Auf meinem Lohnzettel in Österreich sind immer (a) die Bruttobezüge und (b) die Steuerpflichten Bezüge (nach Abzug der SV Beiträge, etc). vermerkt. Welchen dieser beiden Beträge muss ich bei 'steuerpflichtiger Arbeitslohn' eintragen?


    Danke und entschuldige die vielen Fragen!