Servus,
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema der Erstattung der Fahrtkosten vom Jobcenter, ich nahm letztes Jahr eine neue Arbeit auf und bekam daraufhin Fahrkostenbeihilfe für sechs Monate, diese gehört ja üblicherweise in Anlage N Zeile 40, jedoch lässt diese sich nur ausfüllen wenn man eine erste Tätigkeitsstätte in den Ausgaben (Werbungskosten) angibt und wird dort soweit auch richtig verrechnet.
Da komme ich zu meinem Problem, WISO Steuer Sparbuch sagt mir das ich weder erste Tätigkeitsstätte noch Sammelpunkt oder weiträumiges Gebiet hätte und ich solle meine Angaben in den Reisekosten erfassen, die Fahrtkosten vom Amt muss ich ja angeben, aber wie bzw. wo mache ich das denn nun richtig?
In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von einem festen Arbeitsort, ich habe lediglich eine Einsatzmeldung wo ich nach aktuellem Stand dauerhaft für max. 4 Jahre per Leiharbeit an einem Ort eingesetzt bin, schließt aber eben einen Kundenwechsel nicht völlig aus.