Erstattung von Fahrtkosten (Anlage N - Zeile 40) bei Reisekosten

  • Servus,

    ich beschäftige mich gerade mit dem Thema der Erstattung der Fahrtkosten vom Jobcenter, ich nahm letztes Jahr eine neue Arbeit auf und bekam daraufhin Fahrkostenbeihilfe für sechs Monate, diese gehört ja üblicherweise in Anlage N Zeile 40, jedoch lässt diese sich nur ausfüllen wenn man eine erste Tätigkeitsstätte in den Ausgaben (Werbungskosten) angibt und wird dort soweit auch richtig verrechnet.


    Da komme ich zu meinem Problem, WISO Steuer Sparbuch sagt mir das ich weder erste Tätigkeitsstätte noch Sammelpunkt oder weiträumiges Gebiet hätte und ich solle meine Angaben in den Reisekosten erfassen, die Fahrtkosten vom Amt muss ich ja angeben, aber wie bzw. wo mache ich das denn nun richtig?

    In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von einem festen Arbeitsort, ich habe lediglich eine Einsatzmeldung wo ich nach aktuellem Stand dauerhaft für max. 4 Jahre per Leiharbeit an einem Ort eingesetzt bin, schließt aber eben einen Kundenwechsel nicht völlig aus.

    • Offizieller Beitrag

    bekam daraufhin Fahrkostenbeihilfe für sechs Monate, diese gehört ja üblicherweise in Anlage N Zeile 40, jedoch lässt diese sich nur ausfüllen wenn man eine erste Tätigkeitsstätte in den Ausgaben (Werbungskosten) angibt und wird dort soweit auch richtig verrechnet.

    Und da hast Du doch Deine 1. Tätigkeitsstätte, mit der die Kosten in Zusammenhang stehen:

    ich nahm letztes Jahr eine neue Arbeit auf

    Und entsprechend sind da bei der Entfernungspauschale etwaige steuerfreie Erstattungen, auch von dritter Seite, gegenzurechnen.

  • Soll jetzt heißen das die Software in meinem Falle mit der Empfehlung das alles in die Reisekosten einzutragen nicht richtig liegt und ich sowieso alles über Entfernungspauschale eintragen muss?


    Immerhin kam die Fahrkostenbeihilfe vom Jobcenter und nicht vom Arbeitgeber.

    • Offizieller Beitrag

    Soll jetzt heißen das die Software in meinem Falle mit der Empfehlung das alles in die Reisekosten einzutragen nicht richtig liegt ... .

    Wie sollen wir ohne bereinigte Screenshots wissen, was Du wo und warum eingetragen hast? Die Software reagiert nur auf Deine vorherigen Eingaben.


    Immerhin kam die Fahrkostenbeihilfe vom Jobcenter und nicht vom Arbeitgeber.

    Spielt doch keine Rolle. Maßgeblich ist die Veranlassung der Fahrten/Kosten:

    Und entsprechend sind da bei der Entfernungspauschale etwaige steuerfreie Erstattungen, auch von dritter Seite, gegenzurechnen.