Gebühr für Kapitalbereitstellung, die bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nicht fällig wird --> Skonto?

  • Servus zusammen,

    GmbH mit SKR03:

    Eine Zollagentur führt für mich Importe durch.

    Auf der Rechnung gibt es

    1. Gebühren für die Importverzollung (geb. auf Kont 3850 + 19% VST)

    2. Einfuhrumsatzsteuer (1588 netto)

    3. auch noch den Punkt Kapitalbereitstellung mit 2% auf den Warenwert mit dem Hinweis "entfällt bei Zahlung innerhalb 14 Tagen"


    Da dieser Wert Bestandteil des Gesamt-Rechnungsbetrags ist, muss ich diesen korrekter Weise auch buchen, sonst stimmt die Buchung ja nicht mit der Rechnung überein.


    Buchen würde ich ihn eigentlich auch auf Konto 3850 ohne VST, (nach §4 Nr. 8a UstG steuerfrei).


    Ich bezahle die Rechnung vor Ablauf der 14 Tage, daher wird die Kapitalbereitstellung nicht fällig.


    Wie buche ich bei der Zahlung die Differenz? Als Skonto? Oder ist die Kapitalbereitstellung auf eine Art Transferkonto zu buchen, wenn ich schon vorher weiß, dass ich sie nicht zahlen werde?


    Danke für Eure Antworten (Mein Steuerberater ist 4 Wochen im Urlaub.....)


    VG

    Oliver

  • odie_muc

    Hat den Titel des Themas von „Warenimport - Kapitalbereitstellung, die bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nicht fällig wird --> Skonto?“ zu „Gebühr für Kapitalbereitstellung, die bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nicht fällig wird --> Skonto?“ geändert.
  • odie_muc

    Hat den Titel des Themas von „Gebühr für Kapitalbereitstellung, die bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nicht fällig wird --> Skonto?“ zu „Gebühr für Kapitalbereitstellung, die bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nicht fällig wird --> Skonto? Hat keiner eine Antwort??“ geändert.
  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Gebühr für Kapitalbereitstellung, die bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nicht fällig wird --> Skonto? Hat keiner eine Antwort??“ zu „Gebühr für Kapitalbereitstellung, die bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nicht fällig wird --> Skonto?“ geändert.
  • Danke Lavender,

    ja, ist Aufwand, kann mit Verwahrentgelt oder auch mit Zollgebühren gebucht werden.


    Die Frage ist, wenn ich die Rechnung bezahle, zahle ich ja nicht den vollen Rechnungswert, sondern eben um Wert der Kapitalbereitstellung weniger.

    Wie buche ich die Differenz? MEIN BÜRO merkt ja, dass ich weniger zahle und fragt mich, wie es mit der Differenz umgehen soll.


    Beispiel

    Rechnungsbetrag ist 8000€ Brutto, der Betrag enthält 200€ Kapitalbereitstellungsgebühr, die bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nicht fällig wird.

    Ich zahle also innerhalb von 14 Tagen 7.800€. MEIN BÜRO fragt, ob die Differenz zu 8.000€ als Skonto gebucht oder mit einer anderen Rechnung verrechnet werden soll.


    Skonto wäre am Einfachsten. Ich bin nur nicht sicher, dass das FA das auch als Skonto sieht. Im Netz habe ich bis jetzt dazu nichts gefunden.


    Danke :)

  • Skonto wäre am Einfachsten. Ich bin nur nicht sicher, dass das FA das auch als Skonto sieht.

    nein, nicht Skonto.
    Du kannst diese fiktiven Kosten, welche ja nur 14 Tage im Raum schweben, ebenso fiktiv auf einem Interimskonto z.B. 2309 "parken", bis die Wartezeit um ist. Mittels Splitbuchung.

    Wenn sie abgezogen werden sollten, dann auf 4971 Aufwand umbuchen, wenn nicht wieder zurück auf das Bankkonto damit das wieder stimmt und das Interimskonto ausgeglichen ist.