Behandlung einer Ersatzlieferung bei Anwendung der Differenzbesteuerung

  • Servus zusammen,


    ich hätte da eine Frage wie man eine Ersatzlieferung in Anwendung der Differenzbesteuerung richtig behandelt.


    Folgender Fall:


    Kunde reklamiert Ware und soll eine Ersatzlieferung bekommen. Die Ware (elekt. Gerät) ist vom Model und Typ her gleich, nur halt ein Austauschgerät mit einem anderen Einkaufpreis von einem anderen Lieferanten (was ja maßgeblich für die steuerliche Berechnung in Bezug der Differenzbesteuerung ist)


    Knackpunkt: Die reklamierte Ware ist nicht defekt wie vom Käufer beschrieben, sondern ok und soll daher wieder erneut verkauft werden.


    Behandlung der Ersatzlieferung ist ja soweit kein Problem, die gebe ich ja ohne Gegenleistung her.


    Wie ist es aber mit dem erneuten Verkauf der ursprünglichen Ware? Da würde es dann quasi zwei Verkäufe zu einer Eingangsrechnung geben. Weiß nicht ob das in Anwendung der Differenzbesteuerung so ok wäre.


    Ganz korrekt wäre ist meiner Meinung, wenn ich die ursprüngliche Rechnung stornieren würde und eine neue für die Ersatzlieferung ausstellen würde. Aber es gibt in diesem Fall ja keinen erneuten Geldfluss. Oder mache ich hier einen Denkfehler?


    Wer kann Helfen? Vielen Dank.

  • Servus, jeden Fall für sich betrachten!

    Wenn Du Ware zurücknimmst, egal aus welchem Grund und der Kunde entsprechend den Gegenwert zurückerhält, gleich ob Geld oder andere Ware, musst Du für jeden einzelnen Fall ein Gutschrift und erneute Rechnung stellen.


    Sprich

    1. Ware verkauft = Rg. mit Diff. Besteuerung, dann Ware zurückgenommen = Gutschrift auf diese Rechnung.
    2. Ersatzware geschickt = neue Rechnung (ggf. mit Diff. Besteuerung wahrscheinlich zum gleichen Preis?!)
    3. Zurückerhaltene Ware (die ja nicht defekt war) wieder neu verkauft = neue Rechnung mit Diff. Besteuerung.

    OK?

  • Unterschiedliche Einkaufspreise und somit unterschiedliche BMG bei Differenzbesteuerung.

    schon klar.

    3 Möglichkeiten

    entweder beim Tauschkunden nachfordern (möchte man wahrscheinlich nicht wg. mögl. Folgeaufträge, auch wenn das Teil Fehlerfrei war)

    beim Verkauf der zurück genommen Ware Preisaufschlag machen

    oder als lehrreiche Erfahrung abhaken/abschreiben

  • Wieso buchen?

    Ganz klar: Rechnung geschrieben, darf nach GOB nicht mehr verändert werden. Ware geliefert und bezahlt --> Geschäftsvorfall erst mal abgeschlossen. Wenn Du jetzt Ware zurücknimmst, MUST Du GOB-gemäß den Geschäftsvorfall Rückgängig machen, und das geht über eine Stornorechnung bzw. Gutschrift. Dann ist der Vorfall rückabgewickelt, aber der Waren- und Geldfluss (hin und zurück) noch in der BUHA korrekt abgebildet.


    Neue (andere) Ware - neues Glück....


    Wenn Du Ware ohne Seriennummer oder ohne sonstige Zuordnung gegen exakt gleiche Ware gleicher Herkunft und gleichen EKs tauscht, musst Du es nicht unbedingt buchen (obwohl das streng genommen auch gegen die GOB verstößt)


    Aber ich habe es so verstanden, dass es sich um Waren unterschiedlicher Herkunft mit unterschiedlichem Preis handelt und dann ist das zwingend zu buchen. Sonst ist die BUHA nicht korrekt. Und das war ja wohl die Frage.....


    Das ist m.E. auch am Einfachsten und reduziert die Möglichkeit der Fehler bei Diff. Besteuerung. Und Ihr wisst alle, bei einer UST-Sonderprüfung stürzen sich die Prüfer zuerst auf Innergemeinschaftliche Lieferungen und dann auf Diff. besteuerte....


    Schönen Tag noch an alle und bleibt gesund!

  • 3 Möglichkeiten

    entweder beim Tauschkunden nachfordern (möchte man wahrscheinlich nicht wg. mögl. Folgeaufträge, auch wenn das Teil Fehlerfrei war)

    beim Verkauf der zurück genommen Ware Preisaufschlag machen

    oder als lehrreiche Erfahrung abhaken/abschreiben

    Das betrifft aber alles nur den VK-Preis und letztlich seinen Erlös. Das ist dem FA aber egal, das möchte den richtigen Betrag im Rahmen der Differenzbesteuerung ausgewiesen und besteuert haben. Und der differiert eben nun einmal bei unterschiedlichem EK.


    bei einer UST-Sonderprüfung stürzen sich die Prüfer ... auf Diff. besteuerte....

    Und eben u.a. aus solchen Gründen.

  • und letztlich seinen Erlös.

    so ist es.

    darum habe ich auch lehrreiche Erfahrung geschrieben.


    obwohl das streng genommen auch gegen die GOB verstößt

    der Kunde 1 ist zufrieden und der Kunde der das günstigere Teil kauft auch. Vllt. der Verkäufer nicht, da die Marge nicht mehr stimmt. Aber alles nachvollziehbar.

    Oder soll proximos dem 1. Käufer sagen er muss aber für das Austauschteil was ja viiieel besser sein, nun 50,-- nachschießen?

    Dann, wenn der Kunde sagt: okay okay, danke dass ich für den Tausch nochml 50,-- nachschießen darf, kann er Deine Variante Stornorechnung machen.

    Michael1972

  • Zitat

    Oder soll proximos dem 1. Käufer sagen er muss aber für das Austauschteil was ja viiieel besser sein, nun 50,-- nachschießen?

    Dann, wenn der Kunde sagt: okay okay, danke dass ich für den Tausch nochml 50,-- nachschießen darf, kann er Deine Variante Stornorechnung machen.


    ...ich mag gar nicht klugscheißern sondern einfach nur die Frage beantworten und da gibt es nur eine richtige Antwort. Nach GOB ist der Waren- und Wertefluss korrekt abzubilden.


    Und der Text im Zitat hat einfach mit der Frage der korrekten buchhalterischen Betrachtung der Differenzbesteuerung nichts zu tun. Kunden zufrieden zu stellen und intern die Buchhaltung korrekt zu führen sind eigentlich doch zwei höchst unterschiedliche Themen, oder nicht :) ? Können beide sehr anstrengend sein..... hihi.


    Aber klar, zwischen "machen können", "machen wollen" und "machen sollen" sind in der Regel große Unterschiede. "machen sollen" ist meistens am anstrengensten.... 8o


    Ich habe einige Erfahrung, was Steuer- und Umsatzsteuerprüfungen anbelangt (> 30 Jahre selbständig, aktuell 3 Firmen (Einzel, GmbH, Ausland) und kann nur plädieren, ganz speziell bei Differenzbesteuerung und innergemeinschaftlichem Erwerb (bzw. allen MWST-freien Buchungen) supergenau zu sein, weil Steuerprüfer sich darauf stürzen. Lieber drei mal eine korrekte Rechnung geschrieben und storniert als einmal Strafe wg. UST-Vergehen. Das ist eeeeecht teuer! =O

  • Zitat

    Behandlung einer Ersatzlieferung


    ... und um es ganz genau zu machen. Buchhalterisch gibt es eigentlich keine Ersatzlieferung. Bzw. kann man das nur dann korrekt machen, wenn die Ware, der Warenursprung, der Preis und alle damit zusammenhängenden Kosten identisch sind --> also z.B. eine Ersatz-Schraube aus dem gleichen Karton. Sobald eine Ware z.B. eine Seriennummer hat, einen anderen Ursprung, andern Preis etc., kommt nur und ausschließliche eine Stornorechnung in Frage.


    So, mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.... :thumbsup:

  • ursprüngliche Rechnung Gutschrift Erstellen, auf vollständig bezahlt stellen, Quelle Verrechnungskonto. Neue Rechnung erstellen mit neuem Lieferdatum, identischer Artikel anderer EK, Hinweis Ersatzlieferung dazuschreiben ggf jeweils die Seriennummern der Geräte erwähnen. Auf vollständig bezahlt setzen, Quelle Verrechnungskonto.

    Artikelstamm des ursprünglich verkauften Artikel ggf kopieren, neue Nummer vergeben, denn der Artikel ist ja nicht mehr neu. In den Artikelstämmen ursprünglicher Artikel und retournierter Artikel ggf Querverweise eintragen, also die Artikelnummern.


    Nachtrag, da Differenzbesteuerung ja Neuartikel ausschliesst, muss es eh ein Gebrauchtartikel sein, dann ist das Anlegen eines anderen Artikels für die Retoure evtl überflüssig

  • Ersatzlieferung

    daran erkennst Du, dass der TE eben noch keine 30 Jahre Erfahrung und keine 3 Firmen/Unternehmen hat. Ist eben Sprachgebräuchlich "Ersatzlieferung für den Sch-Pfusch der geliefert wurde und nicht funktioniert.

    Er müsste, wenn schon, eine Rechnungskorrektur, umgangssprachlich Gutschrift stellen.

    eine Seriennummer hat, einen anderen Ursprung,

    geh mal zu den ´Ludolfs´und frag ob der linke Außenspiegel vom Schrottalfa ne Seriennummer hat und er die bitte auf der Rechnung vermerken könnte :D

    So EOF

  • Zitat

    geh mal zu den ´Ludolfs´und frag ob der linke Außenspiegel vom Schrottalfa ne Seriennummer hat und er die bitte auf der Rechnung vermerken könnte :D

    So EOF

    You made my day, sehr lustig..... Seriennummer auf Bleistift, Wattepads, Streichhölzer, Tampons, ........ 8o 8o 8o

  • Super, vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten!


    Sprich

    1. Ware verkauft = Rg. mit Diff. Besteuerung, dann Ware zurückgenommen = Gutschrift auf diese Rechnung.
    2. Ersatzware geschickt = neue Rechnung (ggf. mit Diff. Besteuerung wahrscheinlich zum gleichen Preis?!)
    3. Zurückerhaltene Ware (die ja nicht defekt war) wieder neu verkauft = neue Rechnung mit Diff. Besteuerunh


    Ok. Um es Buchhaltungstechnisch korrekt zu erfassen, war das auch der Weg den ich für richtig hielt.


    Vielen Dank!