Servus zusammen,
ich hätte da eine Frage wie man eine Ersatzlieferung in Anwendung der Differenzbesteuerung richtig behandelt.
Folgender Fall:
Kunde reklamiert Ware und soll eine Ersatzlieferung bekommen. Die Ware (elekt. Gerät) ist vom Model und Typ her gleich, nur halt ein Austauschgerät mit einem anderen Einkaufpreis von einem anderen Lieferanten (was ja maßgeblich für die steuerliche Berechnung in Bezug der Differenzbesteuerung ist)
Knackpunkt: Die reklamierte Ware ist nicht defekt wie vom Käufer beschrieben, sondern ok und soll daher wieder erneut verkauft werden.
Behandlung der Ersatzlieferung ist ja soweit kein Problem, die gebe ich ja ohne Gegenleistung her.
Wie ist es aber mit dem erneuten Verkauf der ursprünglichen Ware? Da würde es dann quasi zwei Verkäufe zu einer Eingangsrechnung geben. Weiß nicht ob das in Anwendung der Differenzbesteuerung so ok wäre.
Ganz korrekt wäre ist meiner Meinung, wenn ich die ursprüngliche Rechnung stornieren würde und eine neue für die Ersatzlieferung ausstellen würde. Aber es gibt in diesem Fall ja keinen erneuten Geldfluss. Oder mache ich hier einen Denkfehler?
Wer kann Helfen? Vielen Dank.