Warum gibt es keine Warnung vor falsch verwendetem 16% Mehrwertsteuersatz?

  • Ich arbeite ausschließlich mit 19% Mwst. und kopiere für neue wiederkehrende Rechnungen häufig alte Rechnungsvorgänge. Wenn diese allerdings aus dem halben Jahr der 16%-Mwst.senkung von 2020 stammen, warnt mich WISO MB leider nicht vor dem nicht mehr gültigen Mwst.-Satz !!! Eine nachträgliche Korrektur - vor allem wenn der Kunde schon bezahlt hat - ist dann sehr kompliziert.


    Die Software darf es doch eigentlich erst gar nicht zulassen, dass ich eine falsche 16%-Rechnung erzeuge! In den Stammdaten habe ich ja schließlich auch 19% für mich hinterlegt. Und leider ist der Mwst.-Satz in der Übersichtstabelle der Rechnungen leider auch nicht einstellbar/sichtbar.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Warum gibt es keine Warnung vor falsch verwendetem 16% Mehrwertsteuersatz ?!?“ zu „Warum gibt es keine Warnung vor falsch verwendetem 16% Mehrwertsteuersatz?“ geändert.
  • Und mich regt auf, dass niemand mehr Verantwortung für seine Buchungen übernehmen will!

    Auch heute noch können durchaus Rechnungen mit 16% geschrieben werden (Abrechnung langjähriger Projekte, Abrechnung von Vorauszahlungen ....). Einfach nur kopieren ohne Sinn und Verstand (heisst prüfen, ob die Angaben auch richtig sind) und abschicken, ist leichtsinnig. Die Software könnte maximal eine Warnung bringen, aber bei Kopien ist dies sehr schwierig.

  • Es werden bei Kopien ja Meldungen erzeugt, Warenbestand, Lager, Seriennummern etc. Da klappt es.

    Aber das der Steuersatz falsch ist, weil es den ja heute nicht mehr gibt, sollte schon eine Meldung wert sein.


    Natürlich wird alles geprüft, aber im Tagesgeschäft übersieht man manchmal was. Gerade wenn genau dann das Teefon klingelt.

  • Den Steuersatz gibt es noch!! Er ist weiterhin gültig für Umsätze, die in dieser Zeit erbracht wurden und erst heute (end-)abgerechnet werden.

  • Den Steuersatz gibt es noch!! Er ist weiterhin gültig für Umsätze, die in dieser Zeit erbracht wurden und erst heute (end-)abgerechnet werden.

    das mag sein, dennoch wäre ein Hinweis wünschenswert. Wenn ich z.B. bei einem Kunden mit einem offenen Auftrag in den Stammdaten anklicke, dass er eine Nettorechnung erhält, bekomme ich auch den Hinweis, dass dies bei dem offenen Auftrag nicht umgesetzt wird. Also seitens der Software sicher machbar.

  • Den Steuersatz gibt es noch!! Er ist weiterhin gültig für Umsätze, die in dieser Zeit erbracht wurden und erst heute (end-)abgerechnet werden.

    das mag sein, dennoch wäre ein Hinweis wünschenswert. Wenn ich z.B. bei einem Kunden mit einem offenen Auftrag in den Stammdaten anklicke, dass er eine Nettorechnung erhält, bekomme ich auch den Hinweis, dass dies bei dem offenen Auftrag nicht umgesetzt wird. Also seitens der Software sicher machbar.

    Sind aber zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte! Bei dir wird etwas moniert, was von den Stammdaten her nicht möglich ist (weil eben Kopie eines alten Auftrags mit anderen Stammdaten), während hier ein möglicher Steuersatz verwendet wird. Woher soll das Programm wissen, dass hier ein falscher Steuersatz angesetzt wird? Im betrieblichen Einsatz wird doch auch geprüft, ob das, was man macht, richtig ist. Aber es ist ja "nur die blöde Buchhaltung", die soll mir gefälligst sagen, dass ich einen Fehler mache.

  • nesciens, was regst du dich da so auf? Es macht generell Sinn Software zur Plausibiltätsprüfung zu nutzen. Der Mensch macht Fehler, erst recht unter Zeitdruck. Das ein 2020 ausgeführter Umsatz jetzt erst abgerechnet wird, dürfte absoluten Seltenheitswert haben. Die Anforderung könnte man sogar noch weiter treiben. Dass beim Buchen nicht nur ein fester Prozentsatz ausgewählt wird, sondern der volle oder ermäßigte Standardsatz. Beim Kopieren nimmt das Programm dann den aktuellen Standard-Prozentsatz und könnte auch in dem Fall darauf hinweisen, dass dieser sich in der Zwischenzeit geändert hat, ob man doch den alten verwenden möchte.

    Und aktuell könnte es fragen, ob man die 16% übernehmen möchte oder 19%.

  • Die Anforderung könnte man sogar noch weiter treiben.

    könnte könnte Fahrradkette

    man könnte z.B.auch Programm nutzen welches die temp. Steuersätze automatisch berücksichtigen. Liegen natürlich nicht alle in der Preisklasse von WMB

    Aber auch Supergünstige wie z.B. das EÜR -modul vom Steuersparbuch kriegt das auf die Reihe indem es auf die Eigenverantwortung des Anwenders abzielt und ihm die Entscheidung der Steuerauswahl beim Buchen überlässt.

    Dein Argument:

    Der Mensch macht Fehler, erst recht unter Zeitdruck.

    ... zieht bei keinem Finanzer.

    Da heißt es lapidar: Ihr Problem. Andere Software oder Steuerberater

  • Den Steuersatz gibt es noch!! Er ist weiterhin gültig für Umsätze, die in dieser Zeit erbracht wurden und erst heute (end-)abgerechnet werden.

    das mag sein, dennoch wäre ein Hinweis wünschenswert. Wenn ich z.B. bei einem Kunden mit einem offenen Auftrag in den Stammdaten anklicke, dass er eine Nettorechnung erhält, bekomme ich auch den Hinweis, dass dies bei dem offenen Auftrag nicht umgesetzt wird. Also seitens der Software sicher machbar.

    Sind aber zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte! Bei dir wird etwas moniert, was von den Stammdaten her nicht möglich ist (weil eben Kopie eines alten Auftrags mit anderen Stammdaten), während hier ein möglicher Steuersatz verwendet wird. Woher soll das Programm wissen, dass hier ein falscher Steuersatz angesetzt wird? Im betrieblichen Einsatz wird doch auch geprüft, ob das, was man macht, richtig ist. Aber es ist ja "nur die blöde Buchhaltung", die soll mir gefälligst sagen, dass ich einen Fehler mache.

    nun ja, das sehe ich etwas anders. Wenn ich für meine Artikel 19% Mwst. hinterlege, dann sollte ich eine Meldung erhalten, wenn ich einen Vorgang mit der kurzfristigen 16% Mwst. kopiere - das ist nur eine klitzekleine Abfrage, nicht mehr. Natürlich bin ich bei der Rechnungserstellung dafür verantwortlich, den richtigen Mwst. Satz auszuwählen, das gilt auch für Bestellungen aus dem Ausland, die nicht über Buhl importiert wurden, wenn man dem OSS unterworfen ist. Ich sehe ein Büroprogramm auch als Hilfe/Unterstützung, das auch mal den Zeigefinger hebt, wenn ich stressbedingt nicht ganz aufmerksam bin. Das erwarte ich von einer Software. Wenn du immer aufmerksam bist und darauf achtest - Hut ab.

  • nesciens, was regst du dich da so auf? Es macht generell Sinn Software zur Plausibiltätsprüfung zu nutzen. Der Mensch macht Fehler, erst recht unter Zeitdruck. Das ein 2020 ausgeführter Umsatz jetzt erst abgerechnet wird, dürfte absoluten Seltenheitswert haben. Die Anforderung könnte man sogar noch weiter treiben. Dass beim Buchen nicht nur ein fester Prozentsatz ausgewählt wird, sondern der volle oder ermäßigte Standardsatz. Beim Kopieren nimmt das Programm dann den aktuellen Standard-Prozentsatz und könnte auch in dem Fall darauf hinweisen, dass dieser sich in der Zwischenzeit geändert hat, ob man doch den alten verwenden möchte.

    Und aktuell könnte es fragen, ob man die 16% übernehmen möchte oder 19%.

    Als Dozent solltest du eigentlich dafür werben, dass man sein Gehirn nicht ausschaltet, wenn man ein Programm nutzt.

    "Blindes Kopieren" ohne zu denken ist nun einmal auch in einer Buchhaltung nicht sehr sinnvoll.

    Man kann es mit Plausibilitätsprüfungen auch übertreiben - denn dann kommt man vor lauter "Wegklicken" von Hinweisen nicht mehr zum Arbeiten.

    Außerdem führen solche Hinweise immer mehr dazu, dass die Anwender wirklich ihr Gehirn ausschalten - die Software sagt mir ja, wenn ich Fehler mache. Ein äußerst gefährlicher Trend - denn dem Betriebsprüfer (oder auch dem Finanzamt) ist es "sch....egal", ob ich mich auf ein Programm verlasse. Der Steuerpflichtige (und das ist jeder, der eine Steuererklärung oder -anmeldung abgibt) ist für die Angaben verantwortlich, kein Programm. Oder akzeptierst du, wenn deine Werkstatt am Auto nicht gesehen hat, dass der Motor undicht ist, weil das Prüfprogramm keinen Hinweis gebracht hat?

  • Deine Aussage ist Blödsinn.

    Natürlich soll jeder alles kontrollieren. Aber alle sind Menschen, die manchmal einem Augenblicksversagen unterliegen. Das betrifft jeden von uns, ob es ein Zahlendreher im Datum ist, falsche Ware zugesendet, etc.


    Ich verstehe nicht, das du dich so aufregst? Ist doch toll, das du alles richtig machst. Wärest du aber zertifiziert, würdest du wissen wie man mit menschlichen Fehlern umgeht, und zwar mit einem Prozess, der beschreibt wie man mit welchen Maßnahmen den Fehler das nächste verhindern kann.


    Und das wäre eine Abfrage, sobald eine abweichende Einstellung vorgenommen wird.

    Diese Abfrage gabs glaub ich mal nach der Rückumstellung auf 19% mal, wurde aber wohl wegprogrammiert.

  • Es freut mich, dass die meisten Beiträge meinem Wunschgedanken folgen können. Und auf theoretische (und damit meine ich: realitätsferne) Belehrungen von nesciens kann ich gerne verzichten! Und ich würde auch nicht sagen, dass ich ohne Sinn und Verstand arbeite. Wenn ich tatsächlich mal eine langjährig zurückliegende Rechnung aus 2020 bearbeiten würde, dann weiß ich bestimmt, dass ich auf 16% achten/umschalten muss, aber für alle anderen 1.000 Rechnungen ist das eben nicht der Fall!


    Ich bin Handwerker - und kein Buchhalter! Und daher wünsche ich mir natürlich, das meine Faktura-Software mir den buchhalterischen Ballast abnimmt und mich nicht ins offene Messer rennen läßt. Ich bin ein großer Fan von WISO MB, aber warum man diese wichtige Warnung - die es tatsächlich Anfang 2021 gegeben hat - wegprogrammiert hat, ist mir unverständlich. Denn ich will ja nicht die nächsten 10 Jahre meines Berufslebens bei jeder neuen Rechnung aufpassen, ob ich sie evtl. aus diesem kurzen Zeitraum der 16%-Besteuerung kopiert habe.


    Was passiert denn, wenn sich die Mwst. irgendwann z.B. auf 21% erhöht? Muss ich dann auch alle 19%-Kopien manuell auf 21% umstellen...? Das wäre ja Wahnsinn.


    Ich hatte ja gehofft, dass irgendjemand vielleicht sagt, wenn du da und da das und das einstellst wird die Mwst. immer mit 19% überschrieben, aber diese Möglichkeit scheint es wohl nicht zu geben... schade.

  • Moin,

    wenn Du die Funktion, eine Warnung zum Steuersatz zu erhalten, die es ja schon mal gab, sinnvoll findest, solltest Du Sie als Verbesserungsvorschlag einbringen.

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  • Ich bin Handwerker - und kein Buchhalter! Und daher wünsche ich mir natürlich, das meine Faktura-Software mir den buchhalterischen Ballast abnimmt und mich nicht ins offene Messer rennen läßt.

    Alles nachvollziehbar aber diese Denkweise ist einfach nicht richtig. Der nächste in einem Handwerkerforum kommt und meckert weil er eine Baustelle zerstört hat und meint dann, der Werkzeughersteller müsse die Werkzeuge narrensicher machen, denn ich als Buchhalter muss doch ein Profiwerkzeug bedienen können und wenn ich was falsch mache muss mich das Werkzeug warnen. Du verstehst, das ist genauso absurd.


    Zum Thema 16% MWSt, das wurde doch damals in einer Hauruckaktion irgendwie ins Programm gepfriemelt, es war garnicht vorgesehen das zu können, aber irgendwie habsen das halt reinprogrammiert. Da kann man jetzt nicht erwarten, dass nach einer zeitlich befristeten Aktion, die Software dahingehend auch noch optimiert wird, im Falle dass wenn einer auf die Idee kommt, ne alte Rechnung zu kopieren, dass dann ne Warnung kommt....

  • Es geht dem TE doch um nichts großartiges, nur ein Hinweis, wie "Sind Sie sicher, 16% Mwst zu verwenden? " und das wars. Wenn ich mir die ganze unnütze Werbung ansehe, die beim Start von MB aufploppt, wäre so ein Popup u. U. hilfreich und wenn ein kleines Kästchen integriert wäre mit "Diesen Hinweis nicht mehr anzeigen" , könnten alle zufrieden sein. Ehrlich gesagt, verstehe ich die "Aufregung" um dieses Thema nicht so ganz.