Abrechnung Wärmepumpe, benötigte Energie

  • Hallo,
    wir sind noch recht jung in der Vermieter-Community.

    Wir wollen eine erste Abrechnung erstellen und kommen mit der Heizkostenabrechnung nicht ganz klar.
    Wählt man als Heizungsanlage die Wärmepumpe, so lässt sich hier nur ein Zähler anlegen für die erbrachte Energie der Wärmepumpe (bspw. für Heizung, Warmwasseraufbereitung), jedoch lässt sich kein Zähler anlegen oder Verknüpfen, welcher den zusätzlich benötigen Stromverbrauch einpflegen lässt. Wir haben einen seperaten Zähler für den Bedarf der Heizungsanlage/Wärmepumpe und daher auch den genauen Verbrauch.

  • Vielen Dank für die fixe Antwort,

    also händisch den Verbrauch ausrechnen für den gewünschten Zeitraum und so die Stromkosten ermitteln.
    Eine seperate ofizielle Rechnung gibt es ja nicht. Der Zähler ist digital zwischen dem Stromzähler und der Wärmepumpe.

  • also händisch den Verbrauch ausrechnen für den gewünschten Zeitraum und so die Stromkosten ermitteln.

    Es gibt eine Rechnung über Brennstoffkosten ca 1/3 (Strom) oder nicht ?

    2/3 ist Kostenneutral, da die Sonne keine Rechnung schreibt.

    Bei unserer Solaranlage (thermie) kann ich auch keine Rechnung schreiben an die Mieter.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • so lässt sich hier nur ein Zähler anlegen für die erbrachte Energie der Wärmepumpe (bspw. für Heizung, Warmwasseraufbereitung),

    Also ich verstehe das nicht, was du im Vermieter (ich nutze den Verwalter, muss aber von der Logik identisch sein) wie anlegen willst.


    Wenn du eine Wärmepumpe hast, bekommst du von deinem Stromanbieter eine "Brennstoffkosten-Rechnung Strom" für den Betrie dert Wärmepumpe, was als Brennstoff in kWh eingetragen werden muss.

    Solltest du für die Verbrauchserfassung der Wohnungen für jede einen Wärmemengenzähler haben, dann musst diu diese für jede Wophnung eingeben. Sollte für das Warmwasser eine Zirkulationsleitung vorliegen, benötigst du auch dafür einen Wärmemengenzähler.


    Sollte es so sein, dann brauchst du nirgends einen Zähler der Wärmepumpe einzugeben, denn den kannst du bei der Heizkostenabrechnung nirgends gebrauchen bzw. einpflegen, denn dein Brennstoff ist der mit HT und NT gelieferte WP-Strom. Die Brennstoffkosten, also in kWh sowie die Kosten sind einzusetzen, und nichts anderes.


    Was Blumemeer da meint verstehe ich nicht.