Nachweis für innergemeinschafltiche Lieferungen - Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung Zu § 4 Nr. 1 Buchstabe b und § 6a des Gesetzes (§§ 17a - 17d)

  • Bei mir hat sich der Zoll zur Prüfung angekündigt, weshalb ich gerade die Vorgänge der letzten Jahre nochmals durchgehe. Aktuell versuche ich die Nachweise für Innergemeinschaftliche Exporte zu prüfen. Welche Nachweise benötigt werden steht hier: https://dejure.org/gesetze/UStDV/17a.html. Für mich als Rechtslaie ist das allerdings nicht so einfach zu durchdringen.
    Ist es ausreichend, wenn ich jeweils einen Nachweis vom Versandunternehmen und einen von der Bank habe?

    Muss der zweite Nachweis (der von der Bank) den Zahlungseingang für die gelieferte Ware oder den Zahlungsausgang für die Versandkosten der gelieferten Ware aufzeigen?

  • Hast du keinen steuerlichen Berater, der bei der Prüfung dabei ist? Dieser wäre doch der erste Ansprechpartner.

  • Vielen Dank für die gutgemeinten Ratschläge, aber die Antwort auf meine Frage kann ich auf der verlinkten Website nicht finden. Einen "richtigen" Steuerberater habe ich auch nicht. Wenn also doch noch jemand weiß wie Frage konkret zu beantworten ist, dann wäre ich sehr dankbar.

  • aber die Antwort auf meine Frage kann ich auf der verlinkten Website nicht finden.

    Zitat

    Sie sollten daher Vorkehrungen treffen, um die für die Prüfung notwendigen Unterlagen vollständig präsent zu haben. In der Regel werden die folgenden Unterlagen bei der Zollprüfung benötigt:

    • Kaufverträge, Rechnungen und Lieferscheine,
    • Lagerbestandsaufzeichnungen,
    • Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen,
    • Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen,
    • Zugriff auf die Buchungskonten,
    • Einfuhrabgabenbescheide,
    • Frachtpapiere,
    • Speditionsabrechnungen,
    • Ursprungsnachweise,
    • Summen- und Saldenlisten,
    • Kontenplan,
    • Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerkonten,
    • Kreditorenkonten,
    • Jahresabschlüsse,
    • Ausfuhrunterlagen,
    • Handelsregisterauszug


    Bei mir hat sich der Zoll zur Prüfung angekündigt,

    vergleiche das einfach mit einen Steuer-Nachschau vom Finanzamt.

  • Meine Frage bezog sich konkret auf die notwendigen Nachweise bei Ausfuhr einer innergemeinschaftlichen Lieferung. Also das hier: https://dejure.org/gesetze/UStDV/17a.html Die Aufzählung auf der Website bezieht sich ja sehr allgemein auf die Vorbereitung auf eine Zollprüfung.


    Nicht falsch verstehen: Ich bin Dir trotzdem dankbar für den Hinweis auf die Website und ich werde mir das sicher auch nochmal anschauen, um ggf. noch andere Hinweise auf die Vorbereitung für die Zollprüfung zu finden, aber mit dieser Frage ging es mir konkret um die Nachweise für die innergemeinschaftliche Lieferung.

  • Hallo,

    ich würde, wenn ich keinen steuerlichen Berater hätte ;) , mal beim Zoll anrufen und allgemein fragen, was du für die Prüfung schon mal vorbereiten bzw. raussuchen sollst.

  • aber mit dieser Frage ging es mir konkret um die Nachweise für die innergemeinschaftliche Lieferung.

    das können und dürfen wir dir aber nicht konkret nennen, denn das ist schon die Vorbehaltsaufgabe der steuerberatenden Berufe. Es geht nur allgemein (und hat auch mit der Programmbedienung nichts zu tun).

  • Man kann auch über juris das Steuerberatungsgesetz wunderbar lesen. Die §§ 3 bis 6 StBG geben Auskunft. Wenn man dann noch den § 15 AO kennt ("Angehörige"), weiß man, dass man hier im Forum keine speziellen Fragen zu Betriebsprüfungen beantworten darf. Vielleicht gehöre ich ja zu den in § 4 StBG genannten Personen?