Nutzungsentgelt bei einem Dienstwagen

  • Hallo Community,


    bitte steinigt mich nicht, ich habe die Suchfunktion genutzt aber konnte meine Frage leider damit nicht beantworten.


    Folgendes Szenario, eine Frage, wo ihr mir hier sicherlich weiter helfen könnt.


    Ich habe einen Dienstwagen, dieser wird anhand der 1 % Regelung - Bruttolistenpreis (27.600 €), monatlich von meinem Nettolohn (276 €) abgezogen.


    Die Entfernungskilometer zu meiner Arbeitsstätte werden nicht berechnet (Geldwerter Vorteil), da ich keine lohnsteuerrechtliche erste Tätigkeitsstätte habe.

    Diese kann und darf ich auch nicht im Lohnsteuerjahresausgleich deklarieren.


    Jetzt die Frage, kann / darf ich die Nutzungspauschale von 276 € bei der Lohnsteuererklärung angeben? Was ich nicht verstehen, wenn ich die Summe zusammenaddiere, dann komme ich auf das Jahr auf 3312 €, und sobald ich diesen Wert eingebe, dann kommt die Meldung das dann mein Bruttogehalt demensprechend nach unten korrigiert wird.


    Mach ich da was falsch? Könnt ihr mir bitte nur kurz hier in einem Dreizeiler aufklären.


    Vielen Dank und sonnige Grüße aus dem Rheinland,


    Tom :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe einen Dienstwagen, dieser wird anhand der 1 % Regelung - Bruttolistenpreis (27.600 €), monatlich von meinem Nettolohn (276 €) abgezogen.

    Da wird doch nur das Brutto des um den geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung erhöhten regulären Arbeitslohns wieder um eben diesen rechnerisch gekürzt, da der ja schon in Form der Kfz-Gestellung "ausgezahlt" wurde.


    Jetzt die Frage, kann / darf ich die Nutzungspauschale von 276 € bei der Lohnsteuererklärung angeben?

    Nein.


    Aber alles wirklich schon dutzend Male erläutert.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Frage zum Lohnsteuerjahresausgleich und dem Nutzungsentgelt bei einem Dienstwagen“ zu „Nutzungsentgelt bei einem Dienstwagen“ geändert.