Erträge aus ausländischen Wertpapieren bei einem US Broker

  • Hallo zusammen,


    Ich wende mich mit für mich kniffligen Fragen an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.

    Die Suche hat mir leider nicht geholfen.


    Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit erhalte ich als Bonus von meinem AG immer mal wieder sogenannte Restricted Stock Units. Die RSUs (Wert in USD) werden jährlich bei einem amerikanischen Broker freigegeben und der Geldwerter Vorteil am Tag des “Vestings” bereits durch meinen AG über meine Gehaltsabrechnung versteuert.


    Ich habe die RSUs erst mit Versatz verkauft und Gewinn erzielt.


    Beispiel: Zuteilung (Vesting) bei einem Aktienkurs von $20. In Summe stehen mir 200 RSUs zum Verkauf zur Verfügung, das ergibt einen Wert von $4000 am 1.2.2021. Verkauft habe ich später zu $25 am 1.3.2021 und somit einen USD Dollar Gewinn von $1000 erzielt. Gebühren lasse ich mal weg.


    Wenn ich nun das ganze im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung angeben will (Anlage KAP - Erträge aus Veräußerungsgeschäften - ausländische Wertpapiere), dann kann ich nur Eurowerte eintragen. Im Jahr 2021 lag der Erlös in USD aber noch auf einem USD Konto und wurde nicht in Euro getauscht.


    Wie gehe ich nun vor?


    Ermittle ich den fiktiven Euro Wert beim Vesting vom 1.2.2021 anhand des EUR/USD Kurses der EZB? 1.2.21 waren es 1.2084 laut EZB, trage ich also als Zugang 3310€ Euro ein?

    Ermittle ich ebenfalls den fiktiven Euro Wert beim Verkauf am 1.3.2021 anhand des EZB Kurses?


    Die 5000 USD habe ich dann am 10.1.22 von USD in EUR umgewandelt, liegt dann zusätzlich auch noch ein Devisengeschäft vor?


    Gibt es aus eurer Sicht eine Möglichkeit zumindest dem eventuell anfallendem Devisengeschäft zu entfliehen mit einem sofortigem Tausch am Tag des RSUs Verkaufs in Euro, da Zugang USD und Tausch in Euro mit demselben EZB USD/EUR kalkuliert würde?


    Danke vorab!


    Hans

    • Offizieller Beitrag

    Ich wende mich mit für mich kniffligen Fragen an euch und hoffe ihr könnt mir helfen.

    Dir ist aber bewusst, dass dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine solche Steuerberatung nicht gestattet ist, oder?


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  • Wann versteuert denn dein Arbeitgeber die Optionen? Sicher nicht bei Zuteilung, sondern erst bei der Freigabe. Hier siehst du auch aus der Gehaltsabrechnung, welcher Betrag genau der Besteuerung unterliegt. Das sind dann deine Anschaffungskosten. Wenn du später verkaufst, sind diese die Basis, der Zuteilungskurs spielt keine Rolle.


    So war es wenigstens zu meiner aktiven Zeit - die Zuteilung wurde auch nie mit Kurswerten ausgewiesen, erst die Freigabe erfolgte mit dem Tageskurs. Und mit diesem wurden die Optionen dann auch in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen - war jedes Jahr ein "Hammer", weil der AG pauschal mit 50% versteuert hat.

  • Mein AG versteuert erst bei der Freigabe, korrekt. Darum geht es aber effektiv nicht, das ist soweit alles klar und verstanden. Bei Optionen ist es ein "Hammer", stimme ich zu, bei RSUs ist eigentlich kein "Hammer" zu erwarten, da der AG in Deutschland i.d.R. im Bereich 35%-50,5% von den in Zuteilung sich befindenden RSUs verkauft, um den zu versteuernden Betrag abzudecken. Ergo hat es keinen Einfluß auf das so zu erwartende Nettogehalt.


    Es geht um den später realisierten Gewinn/Verlust durch Kurssteigerung/verlust nachdem die Freigabe da war. Dabei ist es dann egal, ob es Optionen oder RSUs sind.


    Ich habe es nun wie von mir oben beschrieben in der Steuererklärung angegeben.