Pauschbetrag für Behinderung und Außergewöhnliche Belastungen

  • Liebes Forum, ich versuche mich erstmals an einer Einkommensteuererklärung mit der Tax Software von Buhl. Es geht um einen alten Herrn, Pensionär und schwerbehindert (70% plus Merkmal G). Da 2021 wenig außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, die nicht von der Kasse und Beihilfe bezahlt wurden, habe ich die Variante mit dem Pauschbetrag gewählt. Nun wurden aber unter anderem von der Kasse/Beihilfe beispielsweise die Kosten für ein Pflegebett nicht erstattet mit der Begründung, es gäbe keinen Zusammenhang mit seiner Pflegebedürftigkeit.


    Meine Frage ist nun, wenn ich sowohl den Pauschbetrag wähle als auch Kosten wie z.B. für das Pflegebett in den Außergewöhnlichen Belastungen angebe: Was passiert, wenn das Finanzamt entscheidet, das Pflegebett sei sehr wohl im Zusammenhang mit der Behinderung zu sehen. Streichen die dann den Pauschbetrag, was einem Verlust von mehreren hundert Euro gleichkäme oder streichen sie die Kosten für das Pflegebett? Mit anderen Worten, wählen sie die für mich günstigere Variante?


    Nur zur Klarstellung:

    Es geht mir nicht darum, ob ein Pflegebett erstattungsfähig ist oder wie hoch die außergewöhnlichen Belastungen sein müssen, um den Pauschbetrag abzuwählen. Das Pflegebett ist nur ein Beispiel. Es geht mir um die Frage, was macht das Finanzamt, wenn ich mangels Fachkenntnis Kosten in den Außergewöhnlichen Belastungen angebe, die eigentlich vom Pauschbetrag abgedeckt würden.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Beh. Pauschbetrag und Außergewöhnliche Belastungen“ zu „Pauschbetrag für Behinderung und Außergewöhnliche Belastungen“ geändert.
  • Im § 33b Abs. 1 S. 1 EStG steht "können ..... anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33". Es ist also ein Wahlrecht.

    Damit solltest du prüfen, ob das Bett anerkannt werden kann, denn die Abweisung durch die Krankenkasse lässt darauf schließen, dass keine ärztliche Verordnung vorliegt.

  • Hallo nesciens, das Bett ist nur ein Beispiel für die Frage, ob es schadet, wenn ich irgendetwas als außergewöhnliche Belastung angebe und das Finanzamt meint, das wäre durch den Pauschbetrag gedeckt. Dann gibt es nach meiner laienhaften Meinung folgende zwei Möglichkeiten: Das Finanzamt streicht den Pauschbetrag oder das Finanzamt streicht den Posten bei den Außergewöhnlichen Belastungen. Würde das Finanzamt den Pauschbetrag streichen, wäre das sehr ärgerlich und ein Verlust von mehreren hundert Euro.

    Selbstverständlich könnte ich bei dem Bett nachforschen, ob man es in diesem Fall eindeutig in den Außergewöhnlichen Belastungen eintragen darf. Aber ich habe verschiedene Posten, bei denen ich nicht sicher bin, deshalb meine eher allgemeine Frage.

    • Offizieller Beitrag

    Mal abgesehen davon, dass sich das t@x-Forum hier (klick mich!) befindet, darf das Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung leisten.


    Im Übrigen ist natürlich für jedes einzelne WG zu prüfen, ob es mit dem Pauschbetrag abgegolten ist oder dies eben nicht der Fall ist. Und wie sich das FA im Einzelfall verhält, kann von uns auch niemand vorhersagen. Im Zweifel bleibt ja immer noch der Rechtsweg.

  • Okay, Danke. Dann muß ich mich wohl mal an einen Steuerberater wenden.


    Offtopic: Ein Lob noch. Sehr gut, daß hier die Überschriften bei Bedarf sinnvoll editiert werden: In fast allen Foren sucht man sich einen Wolf, wenn gefühlt jede zweite Überschrift irgendwelche Allgemeinplätze zum alleinigen Inhalt hat wie etwa "Ich habe da eine Frage" oder "Suche verzweifelt Anleitung".


    Einen schönen Sonntag noch!