Liebes Forum, ich versuche mich erstmals an einer Einkommensteuererklärung mit der Tax Software von Buhl. Es geht um einen alten Herrn, Pensionär und schwerbehindert (70% plus Merkmal G). Da 2021 wenig außergewöhnliche Belastungen entstanden sind, die nicht von der Kasse und Beihilfe bezahlt wurden, habe ich die Variante mit dem Pauschbetrag gewählt. Nun wurden aber unter anderem von der Kasse/Beihilfe beispielsweise die Kosten für ein Pflegebett nicht erstattet mit der Begründung, es gäbe keinen Zusammenhang mit seiner Pflegebedürftigkeit.
Meine Frage ist nun, wenn ich sowohl den Pauschbetrag wähle als auch Kosten wie z.B. für das Pflegebett in den Außergewöhnlichen Belastungen angebe: Was passiert, wenn das Finanzamt entscheidet, das Pflegebett sei sehr wohl im Zusammenhang mit der Behinderung zu sehen. Streichen die dann den Pauschbetrag, was einem Verlust von mehreren hundert Euro gleichkäme oder streichen sie die Kosten für das Pflegebett? Mit anderen Worten, wählen sie die für mich günstigere Variante?
Nur zur Klarstellung:
Es geht mir nicht darum, ob ein Pflegebett erstattungsfähig ist oder wie hoch die außergewöhnlichen Belastungen sein müssen, um den Pauschbetrag abzuwählen. Das Pflegebett ist nur ein Beispiel. Es geht mir um die Frage, was macht das Finanzamt, wenn ich mangels Fachkenntnis Kosten in den Außergewöhnlichen Belastungen angebe, die eigentlich vom Pauschbetrag abgedeckt würden.