ETW Verkauf Reparaturen

  • Hallo, im Februar 2021 haben wir eine ETW gekauft.

    Es geht um die Trennung der ab Februar 2021 angefallenen Reparaturen und Wartungen.

    Kann der Verkäufer darauf bestehen, nur die im Januar angefallenen Reparaturen und Wartungen

    anteilmäßig zu bezahlen?

  • Im Vertrag kann geregelt werden, ab wann der Käufer diese Lasten zu tragen hat. Aber in der Regel gilt die "stinknormale" gesetzliche Regelung und die besagt, dass der Übergang von Nutzen und Lasten erst mit Eintragung ins Grundbuch erfolgt. Grundsteuer muss der Verkäufer für das ganze Jahr zahlen. Und bei Reparaturen und Wartungen ist noch zu klären, ob diese für die spezifische ETW angefallen sind oder generell über das Hausgeld abgerechnet werden. Hier müssten sich die Parteien (am besten im Vertrag) ebenfalls einigen, ab wann der Käufer eintritt. Sonst muss der Käufer den gesamten Betrag aus der Abrechnung übernehmen (also die Spitze), das Hausgeld wird nach Übergang von Nutzen und Lasten auf den Käufer übertragen. Dieser Termin ist im Kaufvertrag definiert.