Fahrtkosten Grundstücksgemeinschaft *Sonderwerbungskosten* wo eintragen ?!

  • Hallo liebes Forum ! :saint:


    Folgende Situation:

    Erbengemeinschaft mit 2 Personen, Vermietung MFH

    Aufteilungsschlüssel Person A -- 60%

    Aufteilungsschlüssel Person B -- 40%


    Fahrten Person A zum Objekt -- 20x

    Fahrten Person B zum Objekt -- 50x


    Über das Steuersparbuch kann ich unter "Werbungskosten/Verwaltungskosten" die Fahrkosten angeben, aber leider nicht auf die Personen aufteilen, meine Vermutung sagt mir das die Summe der 70. Fahrten 60/40 aufgeteilt werden, was ja falsch wäre :wacko:

    Wenn ich auf die Formularansicht klicke wäre das wohl unter FE1 Zeile 57 "Saldo Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten" mit einem minus davor einzutragen. Aber wo finde ich das in der "normalen einfachen Ansicht" ;(



    Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen :thumbsup:


    P.s.: Ich meine schon mal gelesen zu haben das die Sonderwerbungskosten z.b. alleinige Fahrkosten oder Kreditkosten erst nach dem Feststellungsbescheid in meine eigene Erklärung unter Anlage V eingetragen werden müssen !

    Nach Recherchen im Buhl-Forum heißt es sie müssen schon in der Feststellungserklärung angeben werden.


    Liebe Grüße


    Giuseppe

    • Offizieller Beitrag

    P.s.: Ich meine schon mal gelesen zu haben das die Sonderwerbungskosten z.b. alleinige Fahrkosten oder Kreditkosten erst nach dem Feststellungsbescheid in meine eigene Erklärung unter Anlage V eingetragen werden müssen !

    Dann stand da definitiv etwas Falsches.


    Wenn ich auf die Formularansicht klicke wäre das wohl unter FE1 Zeile 57 "Saldo Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten" mit einem minus davor einzutragen. Aber wo finde ich das in der "normalen einfachen Ansicht" ;(

    Und was passiert, wenn Du in das Wertefeld klickst?

  • Danke für die schnelle Rückmeldung!


    Also:

    Dann stand da definitiv etwas Falsches.

    Hab mich nochmal dran gesessen und hab es gefunden ... ich war in der Eingabemaske eine Unterkategorie zu weit, die zum Eintragen der Sondereinnahmen/Sonderwerbungskosten kommt ziemlich am Anfang. Danke schon mal für den Denkanstoß (hat mich schon gewundert weil das Tool ja wirklich an alles denkt) - menschliches versagen halt ^^



    Und was passiert, wenn Du in das Wertefeld klickst?

    Wenn ich aus der normalen Eingabemaske (also wo wirklich alles haar klein beschrieben ist ) oben auf Formulare klicke, dann kann ich nur schauen - eintragen geht da leider nicht. Dafür müsste ich wohl beim Starten was anderes auswählen, dass will ich allerdings nicht. Zudem war die Zeile falsch. Sondereinnahmen-/Werbungskosten sind in FE1 Zeile 108


    Nun noch eine Frage die mir nachdem es geklappt hat im Kopf umhergeht !


    In Zeile 108 steht in meinem Fall " -550 €"

    Ich kann allerdings nicht eingeben für was die sind. Also woher weiss das FA das für Fahrtkosten in meinem Fall ist.


    Wenn ich die 550 € bei Verwaltungskosten eintrage kommen sie in der Anlage V was allerdings falsch ist.

  • In den meisten Fällen möchte das Finanzamt eine Aufstellung der Sonderwerbungskosten. Ich sende diese immer gleich nach (als Pdf).

  • In den meisten Fällen möchte das Finanzamt eine Aufstellung der Sonderwerbungskosten. Ich sende diese immer gleich nach (als Pdf).

    okay danke euch zwei für die aufschlussreiche Unterhaltung.


    Habt mir auf die Sprünge geholfen.


    Weiter so !!



    Liebe Grüße