Hallo liebes Forum !
Folgende Situation:
Erbengemeinschaft mit 2 Personen, Vermietung MFH
Aufteilungsschlüssel Person A -- 60%
Aufteilungsschlüssel Person B -- 40%
Fahrten Person A zum Objekt -- 20x
Fahrten Person B zum Objekt -- 50x
Über das Steuersparbuch kann ich unter "Werbungskosten/Verwaltungskosten" die Fahrkosten angeben, aber leider nicht auf die Personen aufteilen, meine Vermutung sagt mir das die Summe der 70. Fahrten 60/40 aufgeteilt werden, was ja falsch wäre
Wenn ich auf die Formularansicht klicke wäre das wohl unter FE1 Zeile 57 "Saldo Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten" mit einem minus davor einzutragen. Aber wo finde ich das in der "normalen einfachen Ansicht"
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich freuen
P.s.: Ich meine schon mal gelesen zu haben das die Sonderwerbungskosten z.b. alleinige Fahrkosten oder Kreditkosten erst nach dem Feststellungsbescheid in meine eigene Erklärung unter Anlage V eingetragen werden müssen !
Nach Recherchen im Buhl-Forum heißt es sie müssen schon in der Feststellungserklärung angeben werden.
Liebe Grüße
Giuseppe