Privates Fahrzeug geschäftlich nutzen als GbR und zu weiteren einzelunternehmerischen Fahrten - Fahrtenbuch

  • Guten Morgen,


    ich habe folgende Situation:


    Wir hab einen FoodTruck- Anhänger den wir als GbR betreiben. Den Anhänger ziehen wir immer mit unserem Privatwagen zu Veranstaltungen. Es ist unser normales Auto was wir Privat seit vielen Jahren haben.

    Meine Frage ist wir ich hier korrekt das Fahrtenbuch führe. Muss ich JEDE Fahrt in das Fahrtenbucht schreiben, sprich private UND die geschäftlichen oder reicht bei einem Privatwagen den ich immer mal wieder Geschäftlich nutze auch nur eine ,,Auflistung" über die gefahrenen ,,Geschäfts Kilometer"?


    die Letzen Jahre habe ich nur immer ein formlose Übersicht der gefahrenen Kilometer in die Steuer getan und das war auch kein Problem, da ging es aber auch um ganz wenige Veranstaltungen im Jahr bzw. relativ geringe Beträge.


    Da muss noch dazu gesagt werden, das das Fahrzeug natürlich auch für andere ,,geschäftliche" Fahrten genutzt wird, da wir nochvermieten sowie noch eine weitere freiberufliche Tätigkeit haben. Sprich das Fahrzeug fährt heute für die GbR, morgen für Vermietung und übermorgen ggf für Freiberuflich.


    Wie gehe ich hier am besten vor?


    vielen Dank


    Dave

  • Da muss noch dazu gesagt werden, das das Fahrzeug natürlich auch für andere ,,geschäftliche" Fahrten genutzt wird,

    Dann einmal ausrechnen zu wieviel % das Fahrzeug "geschäftlich genutzt wird.

    sind das 50% muss es als WG/Geschäftsfahrzeug eingebucht werden und es ist zwingend ein Fahrtenbuch zu führen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde hier eher einmal zu einer eingehenden steuerlichen Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten, damit alles einmal grundsätzlich in die richtigen Bahnen geleitet wird.

  • Da muss noch dazu gesagt werden, das das Fahrzeug natürlich auch für andere ,,geschäftliche" Fahrten genutzt wird,

    Dann einmal ausrechnen zu wieviel % das Fahrzeug "geschäftlich genutzt wird.

    sind das 50% muss es als WG/Geschäftsfahrzeug eingebucht werden und es ist zwingend ein Fahrtenbuch zu führen.

    Es wird unter 50 % sein.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Privates Fahrzeug geschäftlich nutzen als GbR - Fahrtenbucht“ zu „Privates Fahrzeug geschäftlich nutzen als GbR und zu weiteren einzelunternehmerischen Fahrten - Fahrtenbuch“ geändert.
  • Es wird unter 50 % sein.


    Sprich das Fahrzeug fährt heute für die GbR, morgen für Vermietung und übermorgen ggf für Freiberuflich.

    gerade eben deswegen Fahrtenbuch und, wie miwe schreibt, Steuerberater weil wenig Sachwissen vorhanden ist.

    Die Aussage-Annahme-Schätzung: "es wird unter....sein" ist ein gefundenes Fressen für die Steuerprüfung

  • Hallo an Alle.

    Ich bin über die Suche auf diesen Post und die Frage von Dave aufmerksam geworden. Meine Fragestellung ist vergleichbar.
    Ich kann gerne mal preisgeben was mein Sachstand ist und dann fragen ob es dazu Ergänzugen gibt.

    Voraussetzung

    1. Mit dem Privat-PKW werden Fahrten für das eigene Unternehmen gemacht.

    2. Du bist Einzelunternehmer (ich weiß nicht, wie sich das mit der GbR verhält)


    Kilometerpauschale vs. tatsächlichen Kosten

    1. Tatsächlichen Kosten

    • Es zählen alle tatsächlich angefallenen Kosten die durch Belege, wie zum Beispiel Werkstattrechnungen, Versicherungsschein, Tankquittungen etc. nachgewiesen werden.
    • Der Anteil Betriebsfahrten kann prozentual von den angefallenen Kosten angerechnet werden.
    • Achtung: Sollte der Anteil der betrieblichen Nutzung über 50% betragen, musst du das Fahrzeug dann in das Betriebsvermögen aufnehmen und es gelten dann andere Regeln.
    • Der Anteil der für dein Unternehmen gefahrenen Kilometer muss durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

    2. Kilometerpauschale (pauschal)

    • Die deutlich einfachere Möglichkeit ist der Ansatz der sogenannten km-Pauschale von 0,30 € (Pkw, seit 2018).
    • Die Kilometerpauschale kommt in den Reisekosten neben dem Verpflegungsmehraufwand mittels der Reisekostenabrechnung zur Geltung und mindert den Gewinn des Unternehmens.
    • Kilometerpauschalte enthält: Reparaturkosten, Tankquittungen, Versicherungsprämien, Kfz-Steuern, Anschaffungskosten
    • Kilometerpauschalte enthält nicht: Parkkosten, Unfallkosten, Diebstahl (können dementsprechend zusätzlich abgerechnet werden.)
    • Die km-Pauschalte enthält ebenfalls keine Vorsteuer.
    • Es gilt die gesamte Fahrtstrecke (Hin- und Rückfahrt). Es muss immer die kürzeste Strecke angegeben werden.
    • Achtung: Sollte der Anteil der betrieblichen Nutzung über 50% betragen, musst du das Fahrzeug dann in das Betriebsvermögen aufnehmen und es gelten dann andere Regeln.
    • Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Fahrten aufzeichnen. Ein Fahrtenbuch muss nicht geführt werden.

    3. Kilometerpauschale (individuell)

    • Statt der Kilometerpauschale (0,30 €) dürfen Sie auch die tatsächlichen Fahrzeugkosten pro gefahrenem Kilometer als steuerliche Fahrtkosten ansetzen.
    • In einer Nebenrechnung werden sämtliche Fahrzeugkosten (Anschaffungskosten, Brutto-Leasingraten, Versicherungen, Steuern, Betriebskosten, Reparaturen, Unfallkosten, Abschreibungskosten) erfasst und durch die Gesamtzahl der im Jahr gefahrenen Kilometer geteilt. So erhält man die persönliche Kilometer-Kostenpauschale.
    • Die abzugsfähigen Fahrtkosten erhält man, indem die beruflich gefahrenen Kilometer mit diesem Kilometersatz multipliziert werden.
    • Abschreibungen Neuwagen: Gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer von sechs Jahren
    • Abschreibung Gebrauchtwagen: Gleichmäßige Verteilung des aktuellen Rest-Fahrzeugwerts über die voraussichtliche Restnutzungsdauer.
    • Unternehmer müssen lediglich die betrieblich gefahrenen Fahrten aufzeichnen. Ein Fahrtenbuch muss nicht geführt werden.

    Kfz Betriebsvermögen oder Privatvermögen?

    • Betriebliche Nutzung unterhalb 10% = Kfz ist notwendiges Privatvermögen.
    • Betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50% = gewillkürten Betriebsvermögen (Wahlrecht)
    • Der Unternehmer kann entscheiden, ob das Fahrzeug Betriebsvermögen darstellt oder nicht.
    • Betrieblichen Nutzung über 50% besteht die Verpflichtung der Aufnahme des Kfz in das Betriebsvermögen.

    Abrechnung Reisekosten, Fahrzeugkosten

    Übersicht

    Zu den Kosten der Mobilität des Unternehmers gehören verschiedene Bereiche:

    Reisekosten

    • 4670 - Reisekosten Unternehmer
    • 4673 – Reisekosten Unternehmer, Fahrtkosten (Taxi, Bus, Bahn, ÖPNV, Fähre, Flugzeug)
    • 4674 – Reisekosten Unternehmer, Verpflegungsmehraufwand
    • 4676 – Reisekosten Unternehmer, Übernachtungsaufwand und Reisenebenkosten

    Fahrzeugkosten

    • 4510 – Kfz - Steuern
    • 4520 – Kfz - Versicherungen
    • 4530 – Laufende Kfz - Betriebskosten (Benzin, Diesel, Autogas sonst. Kraftstoffe, Öl)
    • 4540 – Kfz-Reparaturen
    • 4560 - Außergewöhnliche Kfz-Betriebskosten (Unfall)
    • 4580 – Sonstige Kfz-Kosten (Tankdeckel, Ersatzteile, Gebühren, Parken, Rundfunkgebühren, Reinigung, TÜV, Autowäschen, Zulassungskosten, Kennzeichen)
    • 4590 - Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge
    • 4595 – Fremdfahrzeugkosten (Mietwagen, Leihwagen)

    Voraussetzung

    Es gilt, dass verwendete Fahrzeuge nicht zum Betriebsvermögen gehören. Es sind Privatfahrzeuge, die betrieblich genutzt werden. Voraussetzung: Kfz gehört zum Privatvermögen


    Folgende Fahzeugkosten werden wie üblich gebucht:

    • 4560 - Außergewöhnliche Kfz-Betriebskosten
    • 4580 – Sonstige Kfz-Kosten
    • 4595 – Fremdfahrzeugkosten (Mietwagen, Leihwagen)

    Folgende Fahzeugkosten (Reparaturkosten, Tankquittungen, Versicherungskosten, Kfz-Steuern, Anschaffungskosten) werden pauschal abgerechnet und werden pauschal (mit 0,30 € pro km) Anhand einer Reisekostenabrechnung aufgelistet und abgerechnet werden.

    • 4510 – Kfz - Steuern
    • 4520 – Kfz - Versicherungen
    • 4530 – Laufende Kfz - Betriebskosten (Benzin, Diesel, Autogas sonst. Kraftstoffe, Öl)
    • 4540 – Kfz-Reparaturen

    Buchungssatz ohne VSt!!!:

    4590 - Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge an 1890 - Privateinlagen


    Hinweis zum Ausfüllen der Anlage EÜR: Die Kilometerpauschale für betriebliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug tragen Sie in Zeile 61 "Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)" ein. Dies geschieht mit Lexware automatisch, wenn das konto 4590 angesprochen wurde.


    Dies stellt keine Beratung dar sondern wurde aus dem Internet übernommen.

  • Und jetzt zu meiner Frage :)
    Zu mir:

    Gewinnermittlungsart: Einnahmeüberschuss-Rechnung (EÜR) nach EStG § 4 (3)

    Umsatzsteuerberechnung: IST-Versteuerer = Berechnung nach vereinnahmten Entgelten

    Verwendeter Kontenrahmen: SKR 03

    Unternehmensform: Einzelunternehmen

    1. Mein Fahrzeug ist Privatfahrzeug und kann es bleiben da die betriebl. veranl. km unterhalb von 50% bewegen.

    2. Z.B. Tankbelege werden vom Firmenkonto bezahlt.

    3. Mtl. führe ich eine Aufzeichnung der betriebl. veranlassten Fahrten und rechne die km mit 0,30€ ab.


    Frage: Wie buche ich konkret diese Geschäftsvorfälle????

    1. Tankbeleg

    S: 1800, Privatentnahme allgemein, 100,00 € an H: 1200, Bank, 119,00 €
    S: 1576, VSt. 19%, 19,00 €
    Buchungstext: Kfz-Tankung

    2. Am Ende des Monats die Kilometerpauschale von 0,30 €
    S: 4590, Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge, 222,00 € an H: 1890 Privateinlage, 222,00 €

    Stimmt das so mit dem 1. und 2. Buchungssatz?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.