Nachzahlung trotz Steuerklasse 1

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade an meiner Steuererklärung für das Jahr 2019 dran. Da dies für 2018 mit dem WISO Steuer Sparbuch so gut geklappt hat, habe ich mir dieses auch für 2019 besorgt.

    Dort gibt es ja die Funktion, dass man seine Daten aus dem Vorjahr transferieren kann. Gesagt, getan. Habe natürlich die Lohnsteuerbescheinigungsdaten abgeändert, diese sahen dann wie folgt für das Jahr 2019 aus:


    3. 14.635,10€

    4. 246,00€

    6. 19,68 €



    22a. 1361,07€

    23a. 1361,07€



    25. 1.134,26 €

    26. 259,80 €

    27. 831,26€


    Hinzu kommen noch Entfernungspauschale (330€), Berufsverbände und Gewerkschaften (33€), Arbeitsmittel (127€),



    Im Jahr 2019 war ich das ganze Jahr über Auszubildender in der Steuerklasse 1. Nun zeigt mit das Programm an, dass ich 49,68€ nachzahlen soll? Da kann doch etwas nicht stimmen, schließlich bin ich doch in der Steuerklasse 1?

    Im Jahr 2018 war ich 6 Monate lang Minijobber und 6 Monate lang Azubi, bekam eine Rückerstattung von knapp 750€, wie kann es sein, dass ich jetzt für 2019 nachzahlen muss?

    • Offizieller Beitrag

    Im Jahr 2019 war ich das ganze Jahr über Auszubildender in der Steuerklasse 1. Nun zeigt mit das Programm an, dass ich 49,68€ nachzahlen soll? Da kann doch etwas nicht stimmen, schließlich bin ich doch in der Steuerklasse 1?

    Im Jahr 2018 war ich 6 Monate lang Minijobber und 6 Monate lang Azubi, bekam eine Rückerstattung von knapp 750€, wie kann es sein, dass ich jetzt für 2019 nachzahlen muss?

    Das kann man aufgrund der unterschiedlichen Besteuerungsgrundlagen nicht vergleichen.


    Hinzu kommen noch Entfernungspauschale (330€), Berufsverbände und Gewerkschaften (33€), Arbeitsmittel (127€),

    Was sich unterhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags nicht auswirkt.


    Dort gibt es ja die Funktion, dass man seine Daten aus dem Vorjahr transferieren kann. Gesagt, getan. Habe natürlich die Lohnsteuerbescheinigungsdaten abgeändert, diese sahen dann wie folgt für das Jahr 2019 aus

    Dann solltest Du vielleicht einmal alle aus dem Vorjahr übernommenen Daten auf Richtigkeit überprüfen oder auch den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) vornehmen. Ansonsten musst Du die detaillierte Steuerberechnung nebst der diversen Anlagen durchgehen und prüfen. Da ersiehst Du die berechneten Besteuerungsgrundlagen und ihre Auswirkung schwarz auf weiß (oder wie auch immer eingestellt).

  • kann aber auch ganz einfach daran liegen, dass kein Lohnsteuerjahresausgleich beim AG gemacht wurde und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weih nachtsgeld damit nicht "geglättet" wurden.

    Lohnsteuerklasse 1 ist nicht per se ein "Freifahrtschein" für Rückzahlungen! Dies ist ein großer Irrtum.

    • Offizieller Beitrag

    kann aber auch ganz einfach daran liegen, dass kein Lohnsteuerjahresausgleich beim AG gemacht wurde und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weih nachtsgeld damit nicht "geglättet" wurden.

    War ja in 2018 auch nicht zulässig. ;)

    Im Jahr 2018 war ich 6 Monate lang Minijobber und 6 Monate lang Azubi

  • kann aber auch ganz einfach daran liegen, dass kein Lohnsteuerjahresausgleich beim AG gemacht wurde und Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weih nachtsgeld damit nicht "geglättet" wurden.

    Lohnsteuerklasse 1 ist nicht per se ein "Freifahrtschein" für Rückzahlungen! Dies ist ein großer Irrtum.

    Daran kann es nicht liegen, da wie erwähnt im Jahr 2018 die gleichen Grundlagen für die Berechnung lagen, bis eben auf den Minijob, der ja aber im Jahr 2019 weggefallen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Daran kann es nicht liegen, da wie erwähnt im Jahr 2018 die gleichen Grundlagen für die Berechnung lagen, bis eben auf den Minijob, der ja aber im Jahr 2019 weggefallen ist.

    Eben nicht.

    Das kann man aufgrund der unterschiedlichen Besteuerungsgrundlagen nicht vergleichen.