guten Tag Allerseits,
wer kann mir bitte helfen! Habe allgemeine Fragen zur Abschreibung von Wirtschaftsgütern konkrett als freiberuflicher Fotograf.
Leider blicke ich noch nicht genau durch bezülgich der Abschreibung, wer kann mir helfen:-)
1) Ware bis zum Wert von 250€ netto sofort abschreibar, wenn sie beruflich genutzt werden.
2) bis zum Wert von 800€ netto, wenn bewegliches Wirtschaftsgut, selbständig nutzbar und abschreibbar.
3) alles über 800€ muss entsprechend degressiv oder linar auf 3 bzw. 7 Jahre abgeschrieben werden. Richtig?
4)Wie gehe ich dann mit Fotozubehör (wie bsw Filter/ Kameracases usw) um die mehr als 250€ netto kosten, diese sind ja bedingt selbständig nutzbar. bzw. das eine braucht das andere
5) wie behandle ich Optiken und Akkus wenn über 250€ netto? Beides bewegliche, abnutzbare und "selbständige" Güter, denn ohne Optik kein Bild und ohne Strom (akku) kein Bild, also nur die Kamera funktioniert nicht um ein Bild zu machen.
6) Angenommen ich würde mir bei (Händler durch Moderator entfernt) eine Optik für 2000€ (netto) kaufen und die per 24x Ratenzahlung kaufen- kann ich dann die monatlichen Ratenzahlungen dirket als Berufsausgaben verbuchen?
Vielen Dank