Abschreibung Wirtschaftsgüter- Fotografie

  • guten Tag Allerseits,


    wer kann mir bitte helfen! Habe allgemeine Fragen zur Abschreibung von Wirtschaftsgütern konkrett als freiberuflicher Fotograf.

    Leider blicke ich noch nicht genau durch bezülgich der Abschreibung, wer kann mir helfen:-)



    1) Ware bis zum Wert von 250€ netto sofort abschreibar, wenn sie beruflich genutzt werden.


    2) bis zum Wert von 800€ netto, wenn bewegliches Wirtschaftsgut, selbständig nutzbar und abschreibbar.



    3) alles über 800€ muss entsprechend degressiv oder linar auf 3 bzw. 7 Jahre abgeschrieben werden. Richtig?


    4)Wie gehe ich dann mit Fotozubehör (wie bsw Filter/ Kameracases usw) um die mehr als 250€ netto kosten, diese sind ja bedingt selbständig nutzbar. bzw. das eine braucht das andere :)


    5) wie behandle ich Optiken und Akkus wenn über 250€ netto? Beides bewegliche, abnutzbare und "selbständige" Güter, denn ohne Optik kein Bild und ohne Strom (akku) kein Bild, also nur die Kamera funktioniert nicht um ein Bild zu machen.


    6) Angenommen ich würde mir bei (Händler durch Moderator entfernt) eine Optik für 2000€ (netto) kaufen und die per 24x Ratenzahlung kaufen- kann ich dann die monatlichen Ratenzahlungen dirket als Berufsausgaben verbuchen?

    Vielen Dank :thumbsup:


    • Offizieller Beitrag

    wer kann mir bitte helfen!

    Zuerst solltest Du Dir netter Weise einmal eine vernünftige und lesbare Schriftart für Deine Posts auswählen. ;)


    1) Ware bis zum Wert von 250€ netto sofort abschreibar, wenn sie beruflich genutzt werden.

    Dazu muss es sich aber erst einmal um ein selbständig nutzbares WG handeln.


    lese Dich einmal in das Corona-Beschlusspapier bzgl. Sofortabschreibung digitaler Wirtschaftsgüter ein.

    Was soll ihm das bei Fotokameras und -zubehör bringen? Nur, weil in den Dingern auch ein Chip (oder mehrere) stecken, ist es ja noch längst keine Computerhardware oder Software zur Dateneingabe und -verarbeitung. ;)


    Angenommen ich würde mir bei (Händler durch Moderator entfernt) eine Optik für 2000€ (netto) kaufen und die per 24x Ratenzahlung kaufen- kann ich dann die monatlichen Ratenzahlungen dirket als Berufsausgaben verbuchen?

    Nein.


    Oder frage einen Steuerber.

    Ja, eine eingehende steuerliche Erstberatung hat sicherlich noch nie geschadet. Zumal dem Forum ja aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine solche Steuerberatung nicht gestattet ist.

  • ist es ja noch längst keine Computerhardware oder Software zur Dateneingabe und -verarbeitung.

    das BMF-Schreiben vom 22.02.22 bezeichnet

    a) Eingabegeräte: Tastatur, Maus, Grafiktablett, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset, u.ä.

    als digitales Eingabegerät.

    von daher wäre es für den TE besser sich mit einem StBer. zu unterhalten

    • Offizieller Beitrag

    ist es ja noch längst keine Computerhardware oder Software zur Dateneingabe und -verarbeitung.

    das BMF-Schreiben vom 22.02.22 bezeichnet

    a) Eingabegeräte: Tastatur, Maus, Grafiktablett, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset, u.ä.

    als digitales Eingabegerät.

    von daher wäre es für den TE besser sich mit einem StBer. zu unterhalten

    Du hast das falsche markiert:

    das BMF-Schreiben vom 22.02.22 bezeichnet

    a) Eingabegeräte: Tastatur, Maus, Grafiktablett, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset, u.ä.

    als digitales Eingabegerät.

    von daher wäre es für den TE besser sich mit einem StBer. zu unterhalten


    Alleine schon aus der Art Verwendung der genannten WG ersichtlich:

    Kamera, Mikrofon, Headset, u.ä. benötigt man wozu bzw. an welchem Gerät? ;)