Umsatzsteuer bei Rabatt korrekt buchen

  • Hallo,


    ich bin Umsatzsteuerpflichtig und habe ein kurioses Problem:

    In der Rechnung beim Kauf eines Produktes werden die Steuern auf den Originalpreis gerechnet, bezahlt habe ich aber den ermäßigten. Im Sparbuch kann ich diesen Rabatt nicht eingeben und wenn ich direkt den ermäßigten Brutto-Betrag angebe, stimmt die Umsatzsteuer nicht mehr.

    Konkret:

    Kaufpreis Netto: 372,27€

    Rabatt: 20€

    Zwischensumme: 352,27€

    Umsatzsteuer auf 372,27€: 70,73€

    (Bezahlte) Endsumme: 423,00€


    Da bleibt mir nur übrig, mit der zu niedrig berechneten Umsatzsteuer aus der Endsumme von 423€ zu buchen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Da bleibt mir nur übrig, mit der zu niedrig berechneten Umsatzsteuer aus der Endsumme von 423€ zu buchen, oder?

    Nein, das nun in gar keinem Fall. Du darfst nicht mehr als die gesetzliche Vorsteuer ziehen.


    Du solltest ihn mal nach der gesetzlichen Grundlage dazu fragen. Ich persönlich würde um Rechnungsberichtigung bitten.

  • Nein, das nun in gar keinem Fall. Du darfst nicht mehr als die gesetzliche Vorsteuer ziehen.

    Naja, durch den Rabatt würde ich ja weniger Vorsteuer zurück bekommen als ich gezahlt habe. Vom dem her wäre es unsauber, aber nicht dramatisch. 8o

    • Offizieller Beitrag

    Naja, durch den Rabatt würde ich ja weniger Vorsteuer zurück bekommen als ich gezahlt habe. Vom dem her wäre es unsauber, aber nicht dramatisch. 8o

    Es wäre nicht unsauber, sondern rechtswidrig. Du darfst nicht mehr Vorsteuer buchen als gesetzlich zulässig. Die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer schuldet der Rechnungssteller insoweit nach § 14c Absatz 1 UStG, bei Dir ist diese nach Abschnitt 14c Absatz 1 Satz 6 UStAE nicht als Vorsteuer abziehbar.


    Weshalb ich ja schrieb:

    Du darfst nicht mehr als die gesetzliche Vorsteuer ziehen.


    Du solltest ihn mal nach der gesetzlichen Grundlage dazu fragen. Ich persönlich würde um Rechnungsberichtigung bitten.

  • Das geht, wenn du zwei Konten bebuchst - einmal den Wareneinkauf mit dem vollen Preis 372 Euro und den Rabatt auf eines der dafür vorgesehenen Konten. Dann wird die Vorsteuer vom Rabatt entsprechend als Kürzung berechnet.