Einspruch aufrecht erhalten

  • Hallo zusammen,


    ich habe gegen meinen Einkommensteuerbescheid mit Hilfe des WISO Steuer-Sparbuchs Einspruch eingelegt.


    Dieser Einspruch wurde nun abgelehnt - ich möchte ihn trotzdem aufrecht erhalten. Kann diese weitere Kommunikation mit dem Finanzamt nicht mehr über das Steuer-Sparbuch erfolgen?


    Im Programm hat meine Steuererklärung weiterhin den Status "Einspruch eingelegt" aus meinem ersten Einspruch und ich habe außer über "Unterlagen nachreichen" keine Möglichkeit das Finanzamt über das Programm zu kontaktieren.


    Danke & VG

    • Offizieller Beitrag

    Dieser Einspruch wurde nun abgelehnt - ich möchte ihn trotzdem aufrecht erhalten.

    Was meinst Du denn mit "Einspruch abgelehnt"? Hast Du ein Erörterungsschreiben bekommen, dass man dem Einspruch nicht entsprechen kann/möchte oder hast Du eine förmliche Einspruchsentscheidung bekommen?


    Kann diese weitere Kommunikation mit dem Finanzamt nicht mehr über das Steuer-Sparbuch erfolgen?

    Ich musste noch keinen RB nach Einführung dieser Funktion führen. Das müsstest Du aber doch eigentlich an der Maske und den Eingabemöglichkeiten erkennen. Bereinigte Screenshots wären da hilfreich.

  • Hi,


    Ich habe auf meinen Einspruch eine schriftliche Antwort des Finanzamt bekommen, dass meinem Einspruch nicht stattgegeben werden kann, zusammen mit dem Hinweis, dass ich bis zu einer Frist Ende des Monats mitteilen soll, ob ich den Einspruch zurücknehme oder aufrecht erhalte.


    ich möchte Letzteres tun, das Steuer-Sparbuch scheint aber nicht zu "wissen" dass meinem Einspruch nicht stattgegeben wurde und bietet mir daher keine Option, das Finanzamt erneut zu kontaktieren.


    Das ganze sieht dann im Programm so aus:


    • Offizieller Beitrag

    ich möchte Letzteres tun, das Steuer-Sparbuch scheint aber nicht zu "wissen" dass meinem Einspruch nicht stattgegeben wurde und bietet mir daher keine Option, das Finanzamt erneut zu kontaktieren.

    Woher soll das Programm das denn auch wissen, wenn nur ein Schreiben auf dem normalen Postweg kommt?


    Du solltest über "Unterlagen nachreichen" doch auch wieder die Möglichkeit bekommen, ein Musterschreiben oder ein selbstgestricktes Antwortschreiben programmunterstützt zu erstellen und zu versenden. Darin kannst Du begründen, warum Du Deinen Einspruch weiterhin aufrecht erhalten möchtest.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einspruch aufrechterhalten“ zu „Einspruch aufrecht erhalten“ geändert.
  • Bei diesen Schreiben wird in der Regel eine Anlage beigefügt, in der man nur anzukreuzen braucht, ob man den Einspruch zurücknimmt oder beibehält. Unterschrift und ab mit der Post oder via Elster oder via Fax oder via E-Mail.

    • Offizieller Beitrag

    Bei diesen Schreiben wird in der Regel eine Anlage beigefügt, in der man nur anzukreuzen braucht, ob man den Einspruch zurücknimmt oder beibehält.

    Genau, und ohne jede weitere Begründung hat er dann ratzfatz die Einspruchsentscheidung auf dem Tisch. Was soll ihm das bringen?


    Abgesehen davon geht es in der Fragestellung doch im Wesentlichen darum, ob es eben ggf. mit der Software erledigt werden kann. Es wird ihm sicherlich bekannt sein, dass es die gute alte Post noch gibt.

  • Die Antwort, dass es aus dem Programm heraus nicht geht, hast du ja schon gegeben. Mein Hinweis war eher dazu gedacht, auch einmal die etwas weniger IT-lastigen Wege zu gehen. Außerdem kann man in diesen Form-Anlagen auch Begründungen angeben, warum der Einspruch aufrecht erhalten bleibt. Das kann man notfalls auch noch mit einer Anlage über Daten nachreichen dann abgeben.

    • Offizieller Beitrag

    Die Antwort, dass es aus dem Programm heraus nicht geht, hast du ja schon gegeben.

    Nein, eher das Gegenteil:

    Du solltest über "Unterlagen nachreichen" doch auch wieder die Möglichkeit bekommen, ein Musterschreiben oder ein selbstgestricktes Antwortschreiben programmunterstützt zu erstellen und zu versenden. Darin kannst Du begründen, warum Du Deinen Einspruch weiterhin aufrecht erhalten möchtest.