Aufteilung Hausgeld- und Rücklagenvorschüsse

  • Hallo zusammen,


    die programmseitige Aufteilung zwischen Hausgeld- und Rücklagenvorschüssen sieht in meiner Abrechnung ziemlich verwirrend aus, so dass die Nachvollziehbarkeit arg darunter leidet. Das Endergebnis scheint immerhin korrekt zu sein.


    Das Ganze liegt vermutlich daran, dass die Hausgeldzahlungen eigentlich monatlich fließen sollten, aus verschiedenen Gründen aber z.T. unregelmäßig waren oder für mehrere Monate en bloc eingezogen wurden. Außerdem wurde der Wirtschaftsplan rückwirkend zum Jahresanfang wirksam, so dass sich auch noch die Höhe der Zahlungen änderte.


    Meine Frage ist nun, ob es da noch Möglichkeiten gibt, das zu verbessern...


    VG

  • Hallo petschl08,


    ich befürchte, dass du hier nur mit Spittbuchungen weiterkommst und die entsprechenden Gültigkeitszeiträume angibst. Wenn 200 € Hausgeld und 25 € monatlich hätten gezahlt werden sollten, und jemand im Mai erst alles beglichen hat, dann wären das ja


    02.05.2022 mit einer Zahlung von 1.125 € (alles in einer Buchung über Splittbuchung!)

    => aufgeteilt in

    200 € auf 8800 mit dem Gültigkeitszeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022
    25 € auf 8830 (Achtung, entweder Assistent oder 1x Assistent benutzen und dann eine Vorlage stricken, es sind 2! Buchungen für die Rücklage nötig)
    mit dem Gültigkeitszeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022

    ....

    200 € auf 8800 mit dem Gültigkeitszeitraum 01.05.2022 - 31.05.2022
    25 € auf 8830 (Achtung, entweder Assistent oder 1x Assistent benutzen und dann eine Vorlage stricken, es sind 2! Buchungen für die Rücklage nötig) mit dem Gültigkeitszeitraum 01.05.2022 - 31.05.2022



    Dann die Eigentümervorschüsse in den Stammdaten anpassen, also zum 01.01. die Zahlen passend zum neuen Wirtschaftsplan ändern. Der Eigentümer muss z.B. pro Monat 43,00 € seit Januar nachzahlen und macht das auch in einer Einmalzahlung am 31.05.2022:


    31.05.2022 mit einer Zahlung von 215,00€

    43 € auf 8800 mit dem Gültigkeitszeitraum 01.01.2022 - 31.01.2022

    43 € auf 8800 mit dem Gültigkeitszeitraum 01.02.2022 - 28.02.2022

    ...

    43 € auf 8800 mit dem Gültigkeitszeitraum 01.05.2022 - 31.05.2022


    Zum Schluss würde ich Vorlagen anlegen.


    Ich hoffe, es hilft weiter! VG

  • Hallo KleinerVerwalter,


    vielen Dank für deine Tipps :thumbsup:


    Das hatte ich schon befürchtet, dass das eine größere Aktion wird.

    200 € auf 8800 mit dem Gültigkeitszeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 [...]

    Müsste das hier nicht 31.01.2022 heißen oder habe ich da etwas komplett falsch verstanden?


    Und noch etwas: Die meisten Eigentümer bekamen mit dem neuen Wirtschaftsplan eine Rückzahlung. Dazu wurde der jeweilige Betrag auf die verbleibenden Monate aufgeteilt und von den fälligen Monatsraten abgezogen. Wie ließe sich das denn darstellen?


    VG

  • Ja, richtig ist natürlich 31.01.2022 :)


    Normalerweise würde ich "nie" etwas verrechnen, sondern den Betrag immer auskehren und die Eigentümer komplett zahlen lassen, denn dann wird es transparenter. In deinem Fall empfehle ich wieder die Splittbuchung:


    Beispiel:

    Rückzahlung: 500 € auf 5 Monate => 100 €/Monat

    Vorauszahlung "eigentlich" 300 €, mit Verrechnung nur 200 €


    Beispiel:


    Einnahme vom Eigentümer: 200 €, aufgeteilt als Splittbuchung in
    8800: Einnahme 300,00 € Hausgeld Monat xy

    8800: Einnahmerückzahlung 100,00 € anteilig Abrechnung 2021


    Damit hast Du alle Zahlungen "sichtbar" gemacht.


    Noch eine Anmerkung: Wenn ich etwas auskehre, dann setzt sich z.B der Betrag 35,86 € ja aus Anpassungen und Nachschüssen zusammen. Das bilde ich auch immer genau so ab:



    VG

  • Geschafft! :hail:


    Normalerweise würde ich "nie" etwas verrechnen, sondern den Betrag immer auskehren und die Eigentümer komplett zahlen lassen, denn dann wird es transparenter.

    Ich habe auch immer die externen Verwalter verflucht, die alles Mögliche verrechnen, bis kein Beirat und erst recht kein Eigentümer mehr durchblickt.


    Die beschriebene Verrechnung mit den Restmonaten erhält man aber automatisch wenn bei der Erstellung des Wirtschaftsplans die Option "Möchten Sie die Abweichung zwischen altem und neuem Vorschuss auf die zukünftigen Monate des Planjahres verteilen?" ausgewählt wird.


    Die übrigen Optionen sind auch nicht wirklich zielführend, wenn Beiträge rückwirkend zum Jahresanfang gelten und bei Fälligkeit ausgekehrt werden sollen. Da muss man wohl mit eigentümerspezifischen Texten arbeiten und die Nachschüsse selber ausrechnen - oder habe ich wieder etwas übersehen?


    VG

  • Die Option "Abweichung" beim Wirtschaftsplan ist dazu da, dass die bisherigen Vorauszahlungen und die neuen Vorauszahlungen zusammen Zahlen des Wirtschaftsplans erfüllen. Mit der Abrechnung des letzten Jahres hat das grundsätzlich nichts zu tun - so habe ich es bislang aufgefasst.