PV Anlage und Investitionsabzugsbetrag

  • Hallo ich muss noch zeitnah meine Steuer für 2021 abgeben, daher eilt es ein wenig.


    Wir errichten eine PV Anlage die 2023 erst in Betrieb gehen wird. Rechnungen laufen zum Großteil auf dieses Jahr (2022).


    Ich möchte die 50% Investitionsabzugsbetrag für 2021 geltend machen. Dabei wenden wir die Kleinunternehmerregelung an. Ein Unternehmen ist noch nicht dazu gegründet. Dies erfolgt erst mit der Inbetriebnahme der Anlage.


    Wo gebe ich den Investitionsabzugsbetrag jetzt an. Ein Unternehmen besteht ja noch nicht. So richtig hab ich dazu noch keine Lösung gefunden. Wenn ich das Feld dafür nutze fragt er nach der Betriebsprüfung die ja nich nicht ist.


    Ach so ich nutze das Steuersparbuch 2022.

  • Gut das ich gefragt hab weil ich es nicht richtig gefunden bzw. Verstanden hab.

    Wenn ich ne eür mache möchte er einen Betrieb anlegen den es aber da nich nicht gibt bzw gab. Das passt für mich nicht zusammen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich ne eür mache möchte er einen Betrieb anlegen den es aber da nich nicht gibt bzw gab.

    Das wird dann schon seinen Grund haben, warum "er" dann einen Betrieb anlegen möchte.


    Das passt für mich nicht zusammen.

    Dann solltest Du nochmals unter vorweggenommene Betriebsausgaben suchen und nachlesen, denn das haben wir nun wirklich schon sehr oft erläutert.

  • Ich möchte die 50% Investitionsabzugsbetrag für 2021 geltend machen. Dabei wenden wir die Kleinunternehmerregelung an. Ein Unternehmen ist noch nicht dazu gegründet. Dies erfolgt erst mit der Inbetriebnahme der Anlage.

    Da irrst du - die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich Umsatzsteuer und ein Unternehmen muss bei einer PV-Anlage nicht gegründet werden, das ist qua Gesetz mit der ersten Ausgabe, die ihr für die Anlage tätigt.

    Unter Umständen verlangt eure Gemeinde eine Gewerbeanmeldung (ist aber eher die Ausnahme), für das Finanzamt wäre das auch nur ein Indiz, dass eine Erklärung folgen muss.

    • Offizieller Beitrag

    Unter Umständen verlangt eure Gemeinde eine Gewerbeanmeldung (ist aber eher die Ausnahme), für das Finanzamt wäre das auch nur ein Indiz, dass eine Erklärung folgen muss.

    Soweit ich es im Kopf habe, wäre innerhalb 4 Wochern nach Tätigkeitsaufnahme das Unternehmen beim FA anzumelden über ELSTER.

    Das sind zwei unterschiedliche Vorgänge bei zwei unterschiedlichen Behörden und ist so erst einmal vollkommen unabhängig voneinander. Und es hat auch rein gar nichts mit Deiner Ausgangsproblematik zu tun, die eigentlich bereits umfassend beantwortet ist.

  • Hallo miwe,

    was soll der Effekt sein das du meinen Beitrag sperrst, dann aber komplett zittierst?


    Der TE frägt zwar nach IAB für 2021, beschreibt aber das er das sein Unternehmen noch nicht angemeldet hat und dies auch erst 2023 machen will wenn die IBS der PV erfolgt.


    Die Tätigkeitsaufnahme liegt daher in 2021 und dann ist innerhalb von 4 Wochen beim FA anzumelden. Das ist zwar keine Antwort auf seine Frage aber eine Klarstellung wann er anmelden müsste.

    Viele glauben bei einer PV Anlage erst mit Inbetriebsetzung wäre die Anmeldung beim FA notwendig. Die Zeituhr tickt aber spätestens wenn der Auftrag zur Herstellung erteilt wurde oder Material für da Unternehmen bestellt wurde. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Der TE frägt zwar nach IAB für 2021, beschreibt aber das er das sein Unternehmen noch nicht angemeldet hat und dies auch erst 2023 machen will wenn die IBS der PV erfolgt.

    Na und ? Das hindert doch nicht daran, in 2021 einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch zu nehmen. Insoweit könnte sogar bei nicht bestandskräftigen oder unter V.d.N. stehenden Steuerbescheiden eine Änderung begehrt werden. Oder ggf. auch Saldierung § 177 AO.


    Die Tätigkeitsaufnahme liegt daher in 2021 und dann ist innerhalb von 4 Wochen beim FA anzumelden.

    Was soll die Tätigkeitsaufnahme mit einem Investitionsabzugsbetrag 2021 zu tun haben. Er bildet diesen im Jahr 2021 und muss diesen, sofern in späteren Jahren die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen der Inanspruchnahme nicht erfüllt sind, diesen wieder rückwirkend korrigieren.


    Viele glauben bei einer PV Anlage erst mit Inbetriebsetzung wäre die Anmeldung beim FA notwendig. Die Zeituhr tickt aber spätestens wenn der Auftrag zur Herstellung erteilt wurde oder Material für da Unternehmen bestellt wurde. ;)

    Das mag ja sein, bezieht sich nur nicht auf den Investitionsabzugsbetrag. Ein Unternehmer kann sich bei offenen Veranlagungen und Vorliegen der diesbezüglichen gesetzlichen Voraussetzungen aus wirtschaftlichen Gründen jederzeit für die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags entscheiden. Das ist gerade das Wesen des Investitionsabzugsbetrags, dem Unternehmer finanziellen Gestaltungsspielraum zu verschaffen.


    Abgesehen davon, was soll denn die einkommensteuerliche oder umsatzsteuerliche Konsequenz sein, wenn er diese vierwöchige Frist nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit nicht einhält? Doch allenfalls Mahnungen nach Kenntniserhalt seitens des FA, ggf. Androhung Zwangsgeld oder bei USt-VA Verspätungszuschlag. Auf eine EÜR oder den Vorsteuerabzug hat das auf jeden Fall keine Auswirkung.

  • Abgesehen davon, was soll denn die einkommensteuerliche oder umsatzsteuerliche Konsequenz sein, wenn er diese vierwöchige Frist nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit nicht einhält?

    Das man dann ggf. USt aus Rechnungen vor der Gründung nicht erstattet bekommt?


    Ich verstehe deine Kommentare eher so, das es Mayestätsbeleidigung ist wenn man den Eindruck erweckt du hast nicht 1000% Recht oder hättest etwas Missverstanden.


    Es ist gut wenn Moderatoren Threads übersichtlich halten, daher lass ich das jetzt gut sein. :censored:

    • Offizieller Beitrag

    Abgesehen davon, was soll denn die einkommensteuerliche oder umsatzsteuerliche Konsequenz sein, wenn er diese vierwöchige Frist nach Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit nicht einhält?

    Das man dann ggf. USt aus Rechnungen vor der Gründung nicht erstattet bekommt?

    Was soll diese vierwöchige Frist zur Anzeige der Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit mit der Umsatzsteuerpflicht oder Möglichkeit zur Option zu tun haben? Verlinke mir bitte die diesbezügliche gesetzliche Fundstelle, denn ich bin gerne bereit, auch weiterhin hinzuzulernen. Das mache ich schon etliche Jahre.


    Ich verstehe deine Kommentare eher so, das es Mayestätsbeleidigung ist wenn man den Eindruck erweckt du hast nicht 1000% Recht oder hättest etwas Missverstanden.

    Nein, Deine Aussage und Schlussfolgerung ist meiner Meinung nach schlichtweg falsch und darf so eben nicht unkommentiert bleiben, da sie unerfahrene Mitleser insoweit auf die falsche Spur leiten könnte.


    Mal abgesehen davon, dass es dem Fragesteller eben gar nicht darum ging, sondern vielmehr um die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags im Rahmen einer EÜR.

  • Guten Abend.

    In welche Maske beim WISO Steuersparbuch muss man den IAB für eine PV-Anlage eintragen?

    Die Anlage soll in 2023 gebaut werden und ist noch nicht beim Finanzamt gemeldet. Das heißt es existiert noch keine eigene Steuernummer. Der IAB soll für 2022 beantragt werden.

    Bei der Recherche in der Software finde ich nur eine Option für IAB bei schon bestehendem Gewerbe.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    zwrecht

    Auch dieser Post musste leider deaktiviert werde, da es sich um eine dem Forum nicht gestattete Steuerberatung handelt. Du wurdest bereits mehrfach gebeten, die Regelungen des Steuerberatungsgesetzes bei Deinen Antworten zu beachten. Du befindest Dich hier in einem Anwenderforum "User helfen Usern" bei der Anwendung der Buhl-Steuersoftware. Sollte ein Hilfesteller der Meinung sein, ein Fragesteller wäre unerfahren oder mache schwere Fehler wird er darauf hingewiesen, dass er möglichst einmal einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufsuchen möge zwecks eingehender steuerlicher Erstberatung. Mehr ist dem Forum nicht gestattet. Wir machen schon viel am Rande, aber alles hat seine Grenzen. Und diese hast Du jetzt mehrfach überschritten.


    Bitte halte Dich also an die gesetzlichen Vorgaben und die Nutzungsbestimmungen des Forums.