Bonuszahlung aus vorherigem Arbeitsverhältnis (2020) in 2021 erhalten

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem an dem ich mir aktuell leider die Zähne zerbeisse.


    Aktuell erstelle ich unsere Steuererklärung 2021 für meine Frau und mich. Wir sind beide gemeinsam veranlagt.

    2021 hat meine Frau eine Bonuszahlung von ihrem vorheringen Arbeitsverhältnis (2020) bekommen. Nun stellt sich die Frage wie wir diese Summe

    korrekt versteuern, da davon nicht der volle Betrag Lohnsteuer etc abgezogen wurde. - Unter der normalen Lohnsteuerbescheinigung können wir es

    natürlich nicht eintragen.


    Wisst Ihr unter welchem Reiter bei Wiso Steuer das einzutragen ist? Ich denke es ist "sonstige Einkünfte", ich kann aber leider nicht den Punkt finden

    in dem es korrekt eingetragen wird.


    Habt Ihr eine Idee?


    Ich freue mich auf Eure Unterstützung.


    Danke

    Jonas

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Sonstige Einkünfte 2021 *Hilfe*“ zu „Bonuszahlung aus vorherigem Arbeitsverhältnis (2020) in 2021 erhalten“ geändert.
  • Nein - das sind weiterhin Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit und der "alte" Arbeitgeber" mussste hierfür auch eine Lohnsteuerbescheinigung beim Finanzamt abgeben. Diese müsstet ihr eigentlich auch erhalten haben - oder über VaSt abrufen.

  • Hallo Jonas1986,


    hat der Eintrag bei Dir funktioniert? Ich habe das Problem, dass ich den zusätzlichen Eintrag soweit zwar eintragen kann, jedoch möchte das System Beträge zu den Sozialabgaben eingetragen haben. diese liegen mir aber nicht vor, bzw. es wurde seitens des Arbeitgebers nur die Einkommensteuer bezahlt. Somit erhalte ich eine Fehlermeldung und kann das Formular nicht abschliessend bearbeiten.


    Hat jemand vielleicht dazu einen Hinweis? Ursache liegt im Eintrag der Berufsgruppe.


    Viele Grüße


    Stefan

  • Somit erhalte ich eine Fehlermeldung und kann das Formular nicht abschliessend bearbeiten.

    Nein, Du erhältst keinen Fehlerhinweis, sondern einen Prüfhinweis. Und diesen kannst mittels des angebotenen Auswahlkästchens, nach erneuter Prüfung" als ok kennzeichnen. Das haben wir in diversen Threads zu diesen Nachzahlungen aus früherem Dienstverhältnis schon erläutert und sollte sicherlich über die Forumssuche auffindbar sein.