Nullmeldung

  • Hallo an alle.


    Ich habe am 01.08.2021 ein Unternehmen gegründet (Einzelunternehmen) das bis heute "stand" - keine Ausgaben, kein Umsatz, keine Geschäftstätigkeit, keine verkauften Produkte und keine Geschäftsimmobilie - nichts eben. Das ganze war mehr eine spontane Idee. Ob das alles nun schlau war sei mal so dahingestellt.


    Der Juli neigt sich dem Ende zu und meiner Meinung nach bin ich logischerweise verpflichtet eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.


    Per WISO habe ich alle Daten eingetippt, inklusive Gewerbesteuerhebesatz etc...


    Jetzt die Frage:

    Reicht es aus, wenn ich bei "Gewinn aus Gewerbebetrieb vor Anwendung des § 7 Satz 4 GewStG" einfach 0€ eintrage? Die Kleinunternehmerregelung nehme ich meines Wissen in Anspruch.

    Ist das ein Thema, wo mir hier jemand helfen kann oder muss ich mich da direkt an einen Steuerberater wenden (da es ja nun wirklich nur eine kleine Sache ist)?


    Besten Dank.

    Liebe Grüße

  • Was ich sonst eintragen will wüsste ich nicht, will nur möglichst nichts falsch machen und das ganze ist meine erste Steuererklärung (bin bisher Student), deshalb die Nachfrage.


    Andere dumme Frage - meines Wissens nach hat der Steuerberater damals die Kleinunternehmerregelung angegeben. Woran seh ich, ob das ganze wirklich so ist? Müsste ich dafür den steuerlichen Erfassungsbogen in Elster aufrufen?


    Danke für die Antwort auf die unwissenden Fragen ^^

    • Offizieller Beitrag

    Der Juli neigt sich dem Ende zu und meiner Meinung nach bin ich logischerweise verpflichtet eine Gewerbesteuererklärung abzugeben.

    Wer sagt das? Was sagt denn das "Begrüßungsschreiben" Deines FA, in dem Dir Steuernummer und Steuerarten mitgeteilt wurden?


    Woran seh ich, ob das ganze wirklich so ist?

    An Deiner Ausfertigung des Erfassungsbogens. ;)

  • Hast du denn wenigstens den Fragebogen des Finanzamts ausgefüllt? Dort ist doch ersichtlich, ob Kleinunternehmerregelung für USt oder nicht - muss ja dort angegeben werden. Hast du dir den Bogen nicht abgespeichert, wenn ausgefüllt wurde?

  • Trotzdem sollte eine Kopie der Anmeldung vorliegen! Gehört zu den steuerlichen Unterlagen.

  • Danke an alle für die schnellen Antworten!!!


    Da hab ich beim Thema Steuern dann noch viel Wissen aufzuholen...


    Danke für den Tipp mit dem Begrüßungsschreiben. Natürlich steht dort drin, dass ich die Kleinunternehmerregelung beantragt habe. Wer lesen kann... ^^


    Kopie des steuerlichen Erfassungsbogens liegt digital vor. Auch da steht die Kleinunternehmerregelung.


    Danke also für eure Hinweise, damit hat sich meine Frage geklärt und ich werde eine Nullmeldung abgeben.


    Vielen Dank und schönen Sonntag :)