Ich habe 2 Fragen:
Die Abrechnung vom Deichverband wg. Hochwasser wird für die Jahre 2020 - 2022 erst Ende 22 oder Anfang 23 erstellt. Kann ich trotzdem für das Jahr 2021 und 2022 die geschätzten Kosten als Betriebskosten verrechnen? Oder muß ich den gesamten Betrag in 2034 abrechnen (ca. 70 € pro Jahr).
Ich habe eine bisher selbstgenutzte Wohnung zum 15.04.21 erstmalig vermietet. Welchen Abrechnungszeitraum nehme ich? 15.0421 - 31.12.21 und dann 01.01. - 31.12.22 oder 15.04.21 bis 14.03.22? Gibt es irgendetwas zu beachten und gibt es Vor- oder Nachteile.
Vielen Dank.