Kunde bezahlt Rechnung erst im Folgejahr – wie wirkt sich das auf die EÜR & USt Erklärung aus?

  • Hallo,


    ich habe folgenden Fall: Eine Rechnung, welche ich Mitte letzten Jahres gestellt habe, wurde vom Kunden erst dieses Jahr überwiesen. Die Umsatzsteuer wurde letztes Jahr im entsprechenden Quartal an das Finanzamt abgeführt, da ich mit der Soll-Versteuerung arbeite.


    Bei der EÜR zählt meines Wissens nach das Bezahldatum. Die Rechnung kommt also zum Gewinn von diesem Jahr. Wie wird das aber mit der zugehörigen Umsatzsteuer gehandhabt? Ist diese eine Ausgabe von letztem Jahr, da ich sie letztes Jahr abgeführt habe, oder diesem Jahr, da die Rechnung erst dieses Jahr bezahlt wurde?


    Die gleiche Frage stellt sich mir dann auch für die USt Erklärung: Zählt die Rechnung in letztes oder dieses Jahr? Habe ich also letztes Jahr "zu viel Umsatzsteuer" abgeführt, welche ich dann zurück bekomme und nächstes Jahr nachzahlen muss? Oder passt das alles und die EÜR & USt Erklärung sehen auf den ersten Blick widersprüchlich aus?


    Vielen Dank bereits im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Selbstverständlich gilt bei der EÜR für das Ergebnis einer USt-VA oder einer USt-JE bezüglich der geleisteten Nachzahlung/Erstattung der § 11 EStG mit seinem Zufluss-/Abflussprinzip.

  • Selbstverständlich gilt bei der EÜR für das Ergebnis einer USt-VA oder einer USt-JE bezüglich der geleisteten Nachzahlung/Erstattung der § 11 EStG mit seinem Zufluss-/Abflussprinzip.

    Hallo. Vielen Dank für die Antwort. Wie genau wird das aber bei der USt-JE gehandhabt? Zählt die Umsatzsteuer, die ich auf den in 2022 bezahlten aber in 2021 gestellten Rechnungen, in das Jahr 2021 oder 2022?

    • Offizieller Beitrag

    Wie genau wird das aber bei der USt-JE gehandhabt? Zählt die Umsatzsteuer, die ich auf den in 2022 bezahlten aber in 2021 gestellten Rechnungen, in das Jahr 2021 oder 2022?

    Das kommt doch darauf an, ob Du Istversteuerer oder Sollversteuer bist.


    Vielleicht solltest Du doch einmal überlegen, eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch zu nehmen. ;)

  • Das kommt doch darauf an, ob Du Istversteuerer oder Sollversteuer bist.

    Wie bereits oben geschrieben, setzte ich auf die Sollversteuerung. Insofern gehe ich davon aus, dass die Rechnung in 2021 zählt, wie ich es auch bei der Voranmeldung gemacht habe. Danke für die Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Das kommt doch darauf an, ob Du Istversteuerer oder Sollversteuer bist.

    Wie bereits oben geschrieben, setzte ich auf die Sollversteuerung. Insofern gehe ich davon aus, dass die Rechnung in 2021 zählt, wie ich es auch bei der Voranmeldung gemacht habe.

    War auch eher ein Ausdruck der Verwunderung, dass Du da noch einmal nachfragst. ;)