Heizungsnebenkosten

  • MÜSSEN oder KÖNNEN Kosten wie Schornsteinfeger, Heizungsstrom, -wartung als Nebenkosten den Heizungskosten zugeordnet sein? Dort werden ja andere Umlageschlüssel (30/70%) verwendet, als wenn diese zu 100 % auf die Wohnflächen verteilt werden.
    Mir als Mieter werden sie vom Messdienstleister als Heizungsnebenkosten dargestellt. Bei einem Mietobjekt, von dem ich die Abrechnung via "Vermieter" übernehmen werde, wurden diese bisher als flächenabhängige Nebenkosten gelistet.
    Gibt es hier richtig bzw. falsch?

  • müssten auch vom Messdienstleister getrennt werden

    Die Frage ist, MÜSSEN oder KÖNNEN ... Dargestellt sind die Nebenkosten durch den Messdienstleister. Sie werden von ihm in die 30/70%-Berechnungen von Heizung und WW mit einbezogen.
    Ich hätte nur gern gewusst, wie es nun (zwingend) richtig ist.

  • Ich hätte nur gern gewusst, wie es nun (zwingend) richtig ist

    Laut HeizKV sind die von dir genannten Betriebskosten komplett in die Heizkosten zu buchen, so macht es rechnersich der Messdienstleister ja auch. Die Kosten Schornsteinfeger betrifft aber nur die der Heizung, also bei Heizöl mindestens 1 x pro Jahr und bei Gas in der Regel alle 2 Jahre.

    Dann gibt es ja noch die Holzöfen in den Wohnungen, diese sind in die Nebenkosten zu buchen und werden in der Regel "laut Abrechnung" verteilt. Diese gehören nicht in die Heizkosten mit rein.


    Wartung und Betriebsstrom Heizung ganz klar, ebenfalls in die Heizkosten. So machen es die MDL, wobei der Anteil Betriebsstrom Heizung sehr stark schwankt. Da kann sich einer glücklich schätzen, wie ich, der einen separaten Stromzähler für die Heizung hat.

  • Danke sehr für die Informationen.
    Dass ein separater Stromzähler schon glücklich macht ... ;) Frage mich, warum da nicht generell einer für den Heizungsstrom sein muss. Mein Dienstleister setzt 4 % von den gesamten Brennstoffkosten an, was offenbar erlaubt ist. Nun habe ich meine Hausverwaltung angefragt, ob dieser errechnete Strom vom ausgewiesenen Allgemeinstrom abgezogen wurde oder nicht. Im letzteren Fall würde er ja doppelt gezählt.

  • Dass ein separater Stromzähler schon glücklich macht ... ;)

    Genau so ist es, wenn man richtig plant kommt sowas "raus".



    4 % von den gesamten Brennstoffkosten an

    Aus verschiedenen Gründen ist das zu wenig. Noch steht es im Gesetz, dass man, wenn kein Zähler vorhanden ist, zwischen 3 und 6% genommen werden kann. Doch das stammt aus Zeiten, da war der Strom noch um einiges billiger. Ich würde genrell mindestens 6 % angeben.



    ob dieser errechnete Strom vom ausgewiesenen Allgemeinstrom abgezogen wurde oder nicht. Im letzteren Fall würde er ja doppelt gezählt.

    Es ist natürlich klar, dass du, wenn du den Heizungsstrom hast, diesen von dem Allgemeinstrom abziehen musst. Ich gebe bei Konto 4080 den Text: Beleuchtungsstrom abzgl. Betriebsstrom Heizung an, ziehe den Heizungsstrom ab und buche es ein.


    Wenn du es nicht machen würdest, wäre das ein Fehler und der/die Mieter können das als Fehler ansehen.