Energiepauschale in Lohnbuchhaltung erfassen

  • Hinsichtlich einer Nachvollziehbarkeit und Prüfung von Aussagekraft und Rechtsverbindlichkeit einer Info-Quelle:

    Das benannte Zitat ist von wem bzw. woher?

    Zitiert hat er wohl nicht, eher subsumiert. Allerdings m.E. unvollständig und so in Auszügen dann auch nicht ganz "verwertbar".


    Im Prinzip ist das alles in den von mir oben #4 verlinkten FAQ des BMF bzw. dem zugehörigen BMF-Erlass nachlesbar. Da steht wirklich alles drin, was hier schon aufgezählt wurde. Allerdings vollständig und im jeweiligen Zusammenhang. ;)

  • Das benannte Zitat ist von wem bzw. woher?

    Handwerkskammer u. Steuerberater geben Auskunft

    Was sollen denn Links zu und Zitate aus solchen ganz allgemeinen Information bringen, wenn doch der BMF selber eine riesige FAQ zu allen bekannten Fragen erstellt hat, die zudem noch ständig aktualisiert wird? Und der BMF-Erlass liest sich doch auch ganz gut und wird ebenfalls regelmäßig aktualisiert.


    Warum also nicht einfach mal bei den offiziellen Bekanntmachungen der Verantwortlichen bleiben, wenn es sich bei den anderen "Quellen" noch nicht einmal um Kommentierungen handelt?

  • Und der BMF-Erlass liest sich doch auch ganz gut und wird ebenfalls regelmäßig aktualisiert.

    Der Atomausstieg hat sich auch gut gelesen. Und wird ständig aktualisiert.

    Ich habe für solche Belange meine HWK u. Steuerberater.

    Die erste erhebt Pflichbeiträge, die anderen bezahle ich gerne

  • Hallo zusammen -


    bevor die Originalfrage in der sicherlich sehr interessanten Diskussion untergeht, hier noch einmal aufgegriffen:


    Ist schon bekannt, wie die 300 Euro Energiepauschale in der Lohnbuchhaltung in der WISO-Software zu erfassen ist, damit sie später in der Lohnsteueranmeldung als negative einbehaltene Lohnsteuer auftaucht, so wie es das Finanzamt vorsieht? Wird das rechtzeitig von der Software unterstützt? Es gibt ja derzeit natürlich noch keine Kategorie für diese Sonderzahlung bei der Erfassung der Gehaltszahlungen.


    Vielen Dank für einen Tipp!

  • Welche WISO-Software hast du denn im Einsatz? Hier geht es um eine spezielle, die man dann auch ruhig mit richtigem Namen aufführen kann. Es gibt eine Menge von Programmen aus dem Hause Buhl/Wiso, mit denen man keine Lohnabrechnung machen kann.

  • Moin!


    Er wird wohl die Software haben, für die dieses Forum ist.
    Und diese Software ändert ja fast öfter ihren Namen als sich die Steuergesetze ändern. ;)
    Seine Anmerkung ging doch klar in die Richtung der Umsetzung in der Software, nachdem hier ausführlich über zuerlässige Quellen und rechtliche Vorgaben geredet wurde.

    Es gibt eine Menge von Programmen aus dem Hause Buhl/Wiso, mit denen man keine Lohnabrechnung machen kann.

    Um all diese Programme wird es hier sicher nicht gehen! Soweit sind wir uns doch schon länger einig.


    tschwade : Wir können da nur auf ein hoffentlich rechtzeitiges Update warten.


    Gruß

    Chris

  • chris808 : Danke Dir. Ja, da werden wir wohl einfach abwarten müssen. Ich hatte gehofft, es meldet sich jemand vom Hersteller, das kam ja durchaus schon vor.
    @Neuling50 : WISO Unternehmer Suite ist natürlich gemeint, dachte, das wäre aus dem Kontext des Forums klar.

  • Mhm, wohl zu früh gefreut.... zwar gibt es dafür nun eine Lohnart, aber das war's auch schon,


    Weder wir der in der Lohnsteueranmeldung August zu berücksichtigende Wert "automatisch" ermittelt, noch kann ich dort etwas manuell eintragen (Feld 35 ist nicht vorhanden.... :golly:

  • Ich war am Montag bei meinem Steuerberater, dieser sagte mir das wir mit der Anmeldung im August die Anzahl der im September auszuzahlenden Mitarbeiter hätten anmelden müssen damit wir das Geld für die Auszahlung im September zur Verfügung. Habe hierzu aber im Programm nichts gefunden.


    Wie ist das bei den Minijobbern die pauschal versteuert werden? Zahlen die keine Steuer? Zahle ich die mit der pauschalen Versteuerung. Muss für die Jobber eine zweite Anmeldung mit Versteuerung erfolgen?


    Wie hoch ist eigentlich meine Vergütung vom Staat für die zusätzliche Arbeit?


    Gruß

  • Weiß denn jetzt irgendjemand, wie ich im August die Voranmeldung der Energiepreispauschale erstelle?


    In dem "Fahrplan für EPP" auf der auch hier verlinkten Hilfeseite steht: "Prüfung Lohnsteueranmeldung August 2022, damit erfolgt Vorfinanzierung der EPP durch Finanzamt"


    Meine Lohnsteueranmeldung sieht in der Vorschau "ganz normal" aus, keinerlei Änderungen (Zeile 35 nicht vorhanden). Also funktioniert es wohl noch nicht. Das neueste Update habe ich installiert.

  • Weiß denn jetzt irgendjemand, wie ich im August die Voranmeldung der Energiepreispauschale erstelle?


    In dem "Fahrplan für EPP" auf der auch hier verlinkten Hilfeseite steht: "Prüfung Lohnsteueranmeldung August 2022, damit erfolgt Vorfinanzierung der EPP durch Finanzamt"


    Meine Lohnsteueranmeldung sieht in der Vorschau "ganz normal" aus, keinerlei Änderungen (Zeile 35 nicht vorhanden). Also funktioniert es wohl noch nicht. Das neueste Update habe ich installiert.

    Lohnsteueranmeldung für Meldezeitraum August erfolgt doch bei monatlicher Meldung erst bis 10.09. Also bis dahin wird dann wohl ein weiteres Update zur Verfügung gestellt werden. In den Release-Notes zur aktuellen Version 6595 ist ja bereits angeführt, dass die Version 6600 die Anpassungen zur EEP beinhaltet.

  • Zur Info

    Im Portal steht Version 6601 zum Download bereit, in welchem Build 6600 enthalten ist. Nach Einspielen des Updates wird in Lohnsteueranmeldung EPP berücksichtigt und der Abzug in Zeile 22a mit Feld 35 ausgewiesen.

    Funktioniert also....

  • Hallo, ich arbeite neu mit Buhl und in einem neuen Arbeitsverhältnis. Leider ist mir durchgerutscht, die Anmeldung für die Energiepreispauschale im August zu machen. Wie kann ich die Augustabrechnung korrigieren? Wäre sehr schön, wenn mir jemand helfen könnte.(: