Riester schädliche Verwendung Kapitalertrag oder Sondereinnahmen?

  • Hallo,

    ich habe meine fondsgebundenen Riestervertrag vorzeitig gekündigt. (schädliche Verwendung)

    Als Bescheinigung von meinem Anbieter habe ich erhalten:

    § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe c EStG 5.481,58Euro

    § 22 Nummer 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe c EStG 12.865,41Euro

    Zulagen und Steuervergünstigungen wurden bereits abgezogen.

    Kann mir bitte jemand sagen wo ich diese Beträge in der Steuererklärung angeben muss? Müssen die Beträge addiert werden?

    Ich dachte eigentlich das läuft unter KAP wegen Fondgebunden Riester und der Plan war eigentlich die Einkünfte mit Aktienverlusten gegen zu rechnen.

    Nach einiger Recherche scheint es aber eher so zu sein, dass ich die 18.346,99Euro voll versteuern muss.

    Es macht einen großen Unterschied ob ich diesen Betrag als Kapitalerträge in die Software eingebe oder unter Sondereinnahmen. (1000€ steuerrückerstattung oder 6500€Steuernachzahlung)




    Vielen Dank schon mal im Voraus für sämtliche Tipps.



    VG

  • Das steht doch in der Anleitung - die genannten Paragraphen gehören alle zur Anlage KAP, du musst nur etwas weiter nach unten scrollen, um diese speziellen Felder zu finden (geht auch über die Suche). Verrechnen mit Verlusten aus Aktiengeschäften geht sowieso nicht - die kannst du nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnen. Ist aber schon seit vielen Jahren so.


    Ein Hinweis: Sondereinnahmen gibt es nur bei einer Feststellungserklärung. Das Gegenteil zu Sonderausgaben ist hier eine der sieben Einkunftsarten.

  • Nein, Fonds werden anders behandelt als Aktien (es sein denn, es seien reine Aktienfonds). Die unterschiedlichen Einträge weisen aber auf einen Mischfonds hin.

    Am einfachsten findest du die Stelle für die Eingaben, wenn du rechts oben in der Suche § 22 eingibst. Dann werden die in der Bescheinigung genannten Stellen gezeigt und du kannst dorthin wechseln.

    § 22 gehört zu den sonstigen Einkünften, nicht Kapitalanlagen, daher keine Verrechnung.

  • in gerade unterwegs, werden das Abends probieren. Vielen Dank, das bedeutet dann wohl Versteuerung mit persönlichem Steuersatz und nicht mit de ~25% :(

    • Offizieller Beitrag

    oder unter Sondereinnahmen

    Was soll das denn in diesem Zusammenhang überhaupt sein? Habe ich so noch nie gehört.


    Als Bescheinigung von meinem Anbieter habe ich erhalten:

    § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe c EStG .....

    § 22 Nummer 5 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 Buchstabe c EStG .....

    Diese Bescheinigung mit entsprechenden Infos zur Eintragung in die ESt-Erklärung ist doch eigentlich vollständig und eindeutig.


    das bedeutet dann wohl Versteuerung mit persönlichem Steuersatz und nicht mit de ~25%

    Ja.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Riester schädliche Verwendung Kapitalertrag oder sondereinnahmen“ zu „Riester schädliche Verwendung Kapitalertrag oder Sondereinnahmen?“ geändert.