Hallo zusammen,
ich tue mich gerade bei folgendem Fall schwer:
Allgemeine Informationen
Für insgesamt 93 EUR (88 EUR Artikel + 5 EUR Versand) habe ich eine externe Festplatte gekauft.
Diese möchte ich am Notebook benutzen.
Das Notebook habe ich vor rund 4 Jahren gebraucht von Privat gekauft (Preis 400 EUR). Ich habe es damals als Ausgabe ohne USt. gebucht. Als Zuordnung wählte ich "Geringwertige Wirtschaftsgüter".
Dieses Notebook wird im Herbst durch ein Neues vom Händler (Preis ca. 1.500 EUR) ersetzt.
Abschreibung
HAUFE sagt, dass sich laut BMF die Nutzungsdauer von Computerhardware geändert hat. Demnach kann ich für die Festplatte eine Nutzungsdauer von 1 Jahr ansetzen.
Außerdem heißt es
Zitatdie Wirtschaftsgüter in das nach R 5.4 EStR 2012 zu führende Bestandsverzeichnis aufzunehmen sind
Umsetzung
Wenn ich es richtig verstehe, muss ich
- die Festplatte in das Anlagenverzeichnis aufnehmen
- die Nutzungsdauer auf 1 Jahr setzen - d.h. ich bin die Festplatte noch 2022 "los"
- die Anschaffungskosten (Artikel + Versand) mit 93 EUR angeben
Fragen
- ist dieses Vorgehen so korrekt oder übersehe ich etwas?
- muss ich die Festplatte dem Notebook "zuordnen" oder wandert die einfach "unabhängig" in einen eigenen Eintrag im Anlagenverzeichnis?
- falls ich es zuordnen muss, wie stelle ich das an? das Notebook ist nicht im Anlagenverzeichnis (evtl. war dies damals ein Fehler?)
Ich hoffe ich habe alles irgendwie halbwegs verständlich aufgeführt.
Würde mich freuen wenn mir jemand von Euch helfen könnte.
Vielen Dank
Bücherwurm