Festplatte richtig buchen - allgemeine Fragen

  • Hallo zusammen,


    ich tue mich gerade bei folgendem Fall schwer:


    Allgemeine Informationen

    Für insgesamt 93 EUR (88 EUR Artikel + 5 EUR Versand) habe ich eine externe Festplatte gekauft.

    Diese möchte ich am Notebook benutzen.


    Das Notebook habe ich vor rund 4 Jahren gebraucht von Privat gekauft (Preis 400 EUR). Ich habe es damals als Ausgabe ohne USt. gebucht. Als Zuordnung wählte ich "Geringwertige Wirtschaftsgüter".


    Dieses Notebook wird im Herbst durch ein Neues vom Händler (Preis ca. 1.500 EUR) ersetzt.

    Abschreibung

    HAUFE sagt, dass sich laut BMF die Nutzungsdauer von Computerhardware geändert hat. Demnach kann ich für die Festplatte eine Nutzungsdauer von 1 Jahr ansetzen.


    Außerdem heißt es

    Zitat

    die Wirtschaftsgüter in das nach R 5.4 EStR 2012 zu führende Bestandsverzeichnis aufzunehmen sind

    Umsetzung

    Wenn ich es richtig verstehe, muss ich

    • die Festplatte in das Anlagenverzeichnis aufnehmen
    • die Nutzungsdauer auf 1 Jahr setzen - d.h. ich bin die Festplatte noch 2022 "los"
    • die Anschaffungskosten (Artikel + Versand) mit 93 EUR angeben

    Fragen

    • ist dieses Vorgehen so korrekt oder übersehe ich etwas?
    • muss ich die Festplatte dem Notebook "zuordnen" oder wandert die einfach "unabhängig" in einen eigenen Eintrag im Anlagenverzeichnis?
      • falls ich es zuordnen muss, wie stelle ich das an? das Notebook ist nicht im Anlagenverzeichnis (evtl. war dies damals ein Fehler?)


    Ich hoffe ich habe alles irgendwie halbwegs verständlich aufgeführt.
    Würde mich freuen wenn mir jemand von Euch helfen könnte.


    Vielen Dank

    Bücherwurm

    WISO Mein Büro 365 - SKR04, EÜR, Ist-Versteuerung

  • ich buche das als Wartungskosten Software, da die Backup Platte im wesentlichen zu Softwaresicherungen verwendet wird und nicht als Arbeitslaufwerk eines PCs

    Buchung bei Aufrüstung eines PCs

    Konsequenz ist: Die Kosten der Aufrüstung eines PCs werden regelmäßig als sofort abziehbarer Aufwand gebucht. Dabei sollte das Konto "Wartungskosten für Hard- und Software" 4806 (SKR 03) bzw. 6495 (SKR 04) verwendet werden.