überlappende Abrechnungszeiträume bei Abrechnungsdienstleister

  • Hallo,


    ich habe eine Frage, wie man bei einer WEG folgende Situation abbildet:


    Der Abrechnungszeitraum des Wasserversorgers ist von April bis März, während der Abrechnungsdienstleister das Kalenderjahr zur Abrechnung nutzt.


    Nun habe ich mit einer vorhandenen Zwischenablesung zum Jahreswechsel den Wasserverbrauch von 01/2021 bis 03/21 aus einer alten Abrechnung und den von 04/21 bis 12/21 aus einer neuen Abrechnung dem Dienstleister übermittelt, damit er diese für seine Kalenderabrechnung nutzt. Die Abrechnung des Dienstleisters setzt sich damit aus 2 Teilen von 2 unterschiedlichen Versorgerabrechnungen zusammen,


    Wie bekomme ich das nun aber sauber im Hausverwalter abgebildet? Ich verbuche die Abschlags- und Schlusszahlungen mit Buchungstag und teile diese dann in gemäß der Anteile für die unterschiedlichen Gültigkeitszeiträume auf. Dennoch scheint der HV die Zuordnung ausschließlich anhand des Buchungstages in die Abrechnung aufzunehmen. Es werden dann alle Buchungen aus 2021 aufgeführt, welche ja auch Anteile aus 2020 und 2022 haben. Was mache ich falsch?


    Danke,

  • Hallo!

    Eigentlich sollte eine Splittbuchung funktionieren, und zwar unabhängig vom Buchungstag mit den entsprechenden Gültigkeitszeiträumen.


    Wenn ich Verbrauchsabrechnungen vom Versorger bekomme, wird auch gerne mal der nächste neue Abschlag mit abgebucht. D.h. 400,- € setzen sich aus 300,- € Nachzahlung und 100,-€ neuer Abschlag zusammen. Das mache ich über die Splittbuchung

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    Deinen geschilderten Fall habe ich öfter bei Gebäudeversicherungen, die irgendwann für kuriose Zeiträume abgebucht werden, z.B. 23.05.2021 - 23.05.2022. Hier habe ich jedoch keine Splittbuchung, sondern der HV ist in der Lage, das entsprechend aufzuteilen. Ich habe an der Stelle nur einen individuellen Gültigkeitszeitraum.


    Ansonsten sammle ich alles, was zur Heizkostenabrechnung gehört (Frischwasser, Abwasser, Brennstoffkosten, Rechnungen des Messdienstleisters) auf dem Konto 4599 an - in einer WEG-Verwaltung geht das normalerweise "auf".


    Vielleicht war von meinen Gedankengängen etwas für dich brauchbares dabei.


    VG

  • Ansonsten sammle ich alles, was zur Heizkostenabrechnung gehört (Frischwasser, Abwasser,

    Oha, was hat das Frischwasser und Abwasser bei der Heizung zu suchen? Wenn auch die GDM das teilweise so machen, laut Heizkostenverordnung wird nur der Energiebedarf für das Erwärmen des Warmwassers in die Heizkosten übernommen.

    Und der Hausverwalter kann das was die GDM machen, gar nicht umsetzen, ich wüsste nicht, wie ich das einstellen soll ;)

  • Das hat damit etwas zu tun, wie der Dienstleister beauftragt ist. Keine Sorge, es wird über Kaltwasser- und Warmwasserzähler sowie Wärmemengenzähler alles korrekt getrennt. Und - wie Du gerne sagst - gehört das zur WEG-Verwaltung, die Du nicht machst.

  • Zu diesem Wort stehe ich auch :)


    Ich prüfe ja auch viele Abrechnungen, hier natürlich die normale Mietabrechnungen. Und wenn dort eine GDM drin ist, da fällt mir manchmal nichts mehr dazu ein. Aber rechtlich, soweit ich es eruiert habe, kann man das so machen.

  • Hallo,


    kann das Pfoblem mit den besonderheiten einer WEG zusammenhängen? Der Hv sagt nämlich im Info-Feld zum Buchungstag, dass der BGh bei WEGs für die Hausgeldabrechnung strikt die Beachtung des Buchungstages (ggf. mit 10-Tage-Regel) fordere. Die hausgedlabrechnung verwedne daher zur Selektion das Wertstellungsdatum (und nicht den Gültigkeitszeitraum). Bei einer Nebenkostenabrechnung hingegen werde über den Gpltigkeitszeitraum abgerechnet. In der Heizkostenabrechnung hingegen soll nur der tatsächliche Verbrauch des Abrechnungszeitraumes abgerechnet werde. Diesen habe ich ja händisch aus den zwei rechnungen ermittelt und an den Abrechnungsdienstleister weitergeleitet.


    So, wie verbuche ich nun z.B. geleisteten Zahlungen an den Gasversorger richtig? Und wie pflege ich dann die Abrechnung des Abrechnungsdienstleisters ein? Das berietet mir nun schon seit einigen tagen Kopfzerbrechen.

  • Was mache ich falsch?

    Ich mache keine WEG, aber schau mal hier: https://www.buhl.de/shop/faqs?article=1751


    Vielleicht hilft dir das?

    Noch eine Frage zu diesen Umbuchungen, mit denen ich mich morgen beschäftigen werde. Ich lese die Kontobewegungen automatisiert ein. Da taucht dann in den Einnahmen/Ausgaben eine Buchung z.B. für den Abschlag an den gasversorger auf. Diese Kontobewegung verbuche ich dann nicht als Ausgabe, sondern als Umbuchung. Parallel dazu gibt es ja noch gemäß der Anleitung die Buchung aufs verrechnungskonto.

    Bin mal gespannt, ob das bei diesen Gültigkeitszeiträumen auch funktioniert. Ggf. müsste man wohl bei den Buchungen auf Verrechnungskonto zwei separate Buchungen erstellen mit den jeweiligen Teilbeträgen und Buchungsdatum und diese zwei Buchungen aufs Verrechnungskonto dann gegen die eine Umbuchung ausgleichen

  • Ich lese die Kontobewegungen automatisiert ein. Da taucht dann in den Einnahmen/Ausgaben eine Buchung z.B. für den Abschlag an den gasversorger auf. Diese Kontobewegung verbuche ich dann nicht als Ausgabe, sondern als Umbuchung. Parallel dazu gibt es ja noch gemäß der Anleitung die Buchung aufs verrechnungskonto.

    Kontobewegung automatisiert einbuchen funktioniert gut, da gehe ich mit dir. Dann Umsätze in Einnahmen/Ausgaben übernehmen, gehe ich auch mit. Aber jetzt kommt ein Abschlag des Gasversorgers. Warum soll das eine Umbuchung sein? Und wofür brauchst du da ein Verrechnungskonto?

    Versuch doch mal so zu buchen: Abschlag des Gasversorgers ist eine Ausgabe und der Gültigkeitszeitraum ist typischer Weise der Monat der Buchung. Wenn dann irgendwann im Jahr die Schlussrechnung kommt, gibst du die Nachzahlung (oder Gutschrift) ebenfalls als Ausgabe (oder Ausgabenrückerstattung) ein, und zwar mit exakt dem Gültigkeitszeitraum, der auch in der Schlussrechnung als Abrechnungszeitraum eingegeben ist. Sowohl für die Hausgeldabrechnung als auch für die Nebenkostenabrechnung wir der Hausverwalter die richtigen Werte ermitteln.

  • Und wie pflege ich dann die Abrechnung des Abrechnungsdienstleisters ein?

    Wie kleiner Verwalter schon geschrieben hat: Alle Kosten, die über den Messdienstleister abgerechnet werden, ins Konto 4599 reinsammeln und liegenlassen. Der Messdienstleister kriegt genau die Zahlen aus dem Konto vorgegeben und verteilt die Beträge (hoffentlich korrekt) auf die einzelnen Einheiten.

  • Es werden dann alle Buchungen aus 2021 aufgeführt, welche ja auch Anteile aus 2020 und 2022 haben. Was mache ich falsch?

    Wenn du in der Hausgeldabrechnung guckst, ist es richtig, dass da die tatsächlichen Beträge drinstehen, die in 2021 bezahlt wurden. Denn die WEG-Abrechnung geht nach Geldflussprinzip. Also Wasserkosten, die in 2020 entstanden sind, aber erst in 2021 bezahlt wurden, werden in der WEG-Abrechnung auch in 2021 abgebildet. Übrigens auch Wasserkosten, die in 2021 borausgezahlt wurden, aber erst 2022 "verbraucht" wurden.

    Wenn du für das gleiche Objekt jedoch eine Nebenkostenabrechnung für einen Mieter generierst, wirst du feststellen, dass dort andere Wasserkosten abgebildet werden, als tatsächlich bezahlt wurden. Da wird nämlich der Wasserkostenanteil auf den gemessenen Verbrauch umgerechnet. Dieser Abrechnungsmodus heißt "Leistungsprinzip". Anscheinend machen draußen viele WEG-Verwalter diese Abgrenzung nicht korrekt, und ich habe schon mehrmals Diskussionen mit vermietenden Eigentümern gehabt, die einfach die umlagefähigen Kosten aus der Hausgeldabrechnung als Vorlage für die Nebenkostenabrechnung nehmen wollten: Das führt zu falschen Abrechnungen.

    Wenn du die Zählerstände richtig gepflegt hast, und deine automatisiert verarbeiteten Buchungen immer mit den korrekten Gültigkeitszeiträumen verbucht hast, dann kannst du annehmen, dass die Hausverwaltersoftware dir ein wunderbar-zutreffendes Zahlenwerk generiert.