Anlage Kind (unverheiratet, zusammen lebend)

  • Hallo,


    Ich bzw. wir haben 2021 Nachwuchs bekommen. Wir sind nicht verheiratet, leben aber zusammen. Die Kindergeld-Empfängerin ist meine Partnerin, zumindest aus der Sicht der Familienkasse, tatsächlich wird das Geld auf ein Gemeinschaftskonto überwiesen. Ich verwende WISO Steuer-Mac 2022 (Programm-Version 29.09 (Build 3340) Mac, ELSTER-Version 36.2 (30.06.2022)). Auf den ersten Blick ist die Anlage Kind einfach auszufüllen, aber auf den zweiten Blick ist es doch sehr verwirrend. Ich habe ein paar Fragen dazu:

    1. Anspruch auf Kindergeld (Feld 15): Trage ich hier 0,00 EUR ein, da technisch gesehen meine Partnerin das Kindergeld erhält? Oder die Hälfte, wie es z.B. in diesem Artikel empfohlen wird? In der Eingabemaske gibt es die Frage Hat andrekn Kindergeld ausgezahlt bekommen? Die Hilfe sagt: diese Angabe wird für die Gewährung des Entlastungbetrags für Alleinerziehende benötigt, sollte in unserem Fall also irrelevant sein, oder? (ich habe aktuell Nein ausgewählt und in der Eingabemaske ein abweichendes Kindergeld von 0,00 EUR eingetragen um den Wert in Feld 15 auf 0 zu setzen)
    2. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge: Meine Partnerin ist Beamtin und entsprechend privat krankenversichert. Unser Kind ist bei ihr mitversichert, aber ich zahle 50% der Beiträge. Kann ich diese 50% geltend machen oder kann nur sie die Versicherung zu 100% in ihrer Steuererklärung geltend machen?
    3. Haushaltszugehörigkeit: Die Eingabemaske fragt: Gehörte <Kind> 2021 zum Haushalt von andrekn? Das habe ich mit Ja beantwortet. Weiter unten kommt der Abschnitt Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der auf mich/uns zwar nicht zutrifft, den ich aber scheinbar nicht frei lassen kann. Aktuell sieht das so aus:

    Ich will den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende aber gar nicht haben. Die einzige Lösung, die ich gefunden habe, ist diesen Bereich so auszufüllen als wäre ich alleinerziehend und meine Partnerin als weitere volljährige Person im Haushalt anzugeben. Zu dieser Frage gibt es ja auch schon einen anderen Thread im Forum, dort wurde auch so verfahren. Aber das ist doch eigentlich Unsinn, oder? Meiner Meinung nach müsste hier das Programm angepasst werden, um diesen Bereich optional zu machen


    Vielen Dank im Voraus für die Hilfe. Ich hoffe, alle benötigten Informationen zur Verfügung gestellt zu haben.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Hilfe zur Anlage Kind (unverheiratet, zusammen lebend)“ zu „Anlage Kind (unverheiratet, zusammen lebend)“ geändert.
  • Ich verstehe es auch nicht, bin in einer vergleichbaren Situation. Bei der Prüfung steht auch die Anmerkung, dass ich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt hätte, will ich aber gar nicht... ich will einfach nur ein gemeinsames Kind einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eintragen... in meinem Fall wird das Kindergeld aufs Konto der Mutter überwiesen.


    Kann jemand helfen?

  • Warum wird bei der Frage:" Wurde 2021 weitere volljährige Personen in der gemeinsamen Wohnung gemeldet, bzw. wurde eine Haushaltsgemeinschaft mit der Person gebildet " mit nein geantwortet.


    Denn jetzt setzt das Programm logischer Weise den Entlastungsbetrag an

    Ja wäre richtig

  • Nein, das wäre nicht richtig und contra legem! Wenn eine andere erwachsene Person über 18 Jahren im Haushalt lebt, gibt es keine Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

    • Offizieller Beitrag

    Kann jemand helfen?

    Das wurde im Forum schon sehr oft beantwortet und sollte sich über die erweiterte Forumssuche sicherlich finden lassen.


    Nein, das wäre nicht richtig und contra legem! Wenn eine andere erwachsene Person über 18 Jahren im Haushalt lebt, gibt es keine Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

    Genau das sagt talberg doch. ;)

  • Ok, jetzt habe ichs verstanden, ist aber wirklich umständlich und schwer verständlich. Dann kommt dabei raus, dass das Kind selbst keinen Cent steuerermässigend wirkt, dann kann ichs auch gleich ganz weglassen, oder?

  • Warum wird bei der Frage:" Wurde 2021 weitere volljährige Personen in der gemeinsamen Wohnung gemeldet, bzw. wurde eine Haushaltsgemeinschaft mit der Person gebildet " mit nein geantwortet.


    Denn jetzt setzt das Programm logischer Weise den Entlastungsbetrag an

    Ja wäre richtig

    s.o. Diese Abfrage kommt in der Sektion für Alleinerziehende. Weder ich noch merlin17 sind aber alleinerziehend. Nach Rücksprache mit dem FA muss das ausgefüllt werden, es ist aber zumindest irreführend.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe diverse Kombinationen von "Anlage Kind", "unverheiratet", "zusammen lebend" in der Suche probiert und nichts gefunden, was diese Frage beantwortet

    Dann solltest Du nochmals suchen und nachlesen (alleinerziehend). Selbst hier im Thread liest Du ja die entsprechende Info offensichtlich nicht.

    Warum wird bei der Frage:" Wurde 2021 weitere volljährige Personen in der gemeinsamen Wohnung gemeldet, bzw. wurde eine Haushaltsgemeinschaft mit der Person gebildet " mit nein geantwortet.


    Denn jetzt setzt das Programm logischer Weise den Entlastungsbetrag an

    Ja wäre richtig

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.