Steuerbescheid - Angabe versteuertes Trennungsgeld als Reisekosten

  • Hallo!


    Ich habe heute meinen Lohnsteuerbescheid erhalten, der meines Erachtens falsch ist.


    Folgender Sachverhalt:


    Ich bin derzeit von meiner ersten Dienststelle in Koblenz nach Bonn abgeordnet und erhalte deswegen Trennungsgeld. Aufgrund täglicher Heimkehr wird dieses ab dem ersten Tag steuerlich erfasst und immer in die Steuer des Folgemonats in die Bezüge eingerechnet .

    Die mir entstandenen Fahrtkosten habe ich mit 0,30 Euro/km als Reisekosten (da eine erste Dienststelle vorhanden ist und ich nur abgeordnet bin) angegeben. Das Finanzamt hat über die Kosten einen Nachweis verlangt und ich habe die TG-Abrechnung sowie die Bezügemitteilungen (als Nachweis der Versteuerung, da dies dort angegeben wird) eingereicht. Da das TG versteuert wurde, müssten meines Erachtens die Kosten voll anerkannt werden. Das Finanzamt hat aber nun das TG den Reisekosten gegengerechnet, was meiner Meinung nach einer doppelten Versteuerung entspricht.


    Sehe ich das jetzt falsch? Entsprechende Quellen im Internet bestätigen meine Ansicht.


    Ich danke Euch schon im Voraus!


    Freundliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Lohnsteuerbescheid

    Es ist der Einkommensteuerbescheid. ;)


    Ich bin derzeit von meiner ersten Dienststelle in Koblenz nach Bonn abgeordnet und erhalte deswegen Trennungsgeld. Aufgrund täglicher Heimkehr wird dieses ab dem ersten Tag steuerlich erfasst und immer in die Steuer des Folgemonats in die Bezüge eingerechnet .

    Das kommt darauf an. Es sollte sich aber zweifelsfrei aus den monatlichen Abrechnungen bzw. auch aus der evtl. Jahresbescheinigung ergeben.


    Das Finanzamt hat über die Kosten einen Nachweis verlangt und ich habe die TG-Abrechnung sowie die Bezügemitteilungen (als Nachweis der Versteuerung, da dies dort angegeben wird) eingereicht. Da das TG versteuert wurde, müssten meines Erachtens die Kosten voll anerkannt werden. Das Finanzamt hat aber nun das TG den Reisekosten gegengerechnet, was meiner Meinung nach einer doppelten Versteuerung entspricht.

    Dann hat das FA vielleicht etwas gesehen, was Du übersehen hast oder es hat einen Fehler gemacht. Ein kurzer Griff zum Telefon könnte das Rätsel ganz schnell lösen. ;)

  • Hallo Miwe4,


    danke für Deinen Beitrag. Lohnsteuer- zu Einkommenssteuererklärung ändern kann ich leider nicht mehr . ;)


    Ich hab gestern angerufen und heute einen Rückruf erhalten. Es kann nicht mehr geprüft werden, da alle Unterlagen zurückgeschickt wurden, die vorher angefordert wurden (TG-Abrechnung, Bezügemitteilungen, erstmaliger Forderungsnachweis TG und die Abordnung). Das Finanzamt bittet darum, dass einen Einspruch einlege und alle Unterlagen erneut zusende.


    Das werde ich die Woche noch erledigen und dann schauen wir mal. Ich werde dann hier nochmal berichten.


    Freundliche Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Das werde ich die Woche noch erledigen und dann schauen wir mal. Ich werde dann hier nochmal berichten.

    Da bin ich mal gespannt. Eigentlich sollte sich ein Bearbeiter zu entscheidungserheblichen Tatbeständen auch Notizen machen bzw. Belegkopien fertigen. Mals sehen. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Aber gerade die ersten Monate kann es dennoch steuerfrei behandelt worden sein, weshalb eben auch die Lohn-/Gehaltsabrechnungen wichtig sind.

    • Offizieller Beitrag

    So, der Einspruch liegt jetzt beim Finanzamt.


    Bei mir war ab dem ersten Monat dfie Steuer fällig, hatte ich aber auch nachgewiesen. Bin gepannt, was die jetzt daraus machen.

    Sollte dann schon klappen. Kannst ja mal Rückmeldung geben. ;)

  • Hallo nochmal,


    ich habe auf meinen Einspruch Antwort erhalten. Die Thematik der Aufrechnung ist nun vom Tisch. Da der geldwerte Vorteil versteuert wurde, wird dieser nicht erneut versteuert und auch die Entfernung wurde jetzt korrekt anerkannt. Dafür wurde eine neue Baustelle geöffnet. Aufgrund der Abordnung liegt eine Auswärtstätigkeit vor. Das Finanzamt hat jetzt die Abordnung dahingehend umgedeutet, dass meine Abordung auf Dauer angelegt ist und die abgeordnete Dienststelle zur ersten Tätigkeitsstelle erklärt. Dadurch werden dann die Fahrtkosten entspechend reduziert, da ich sie dann nicht mehr als Reisekosten ansetzen kann.


    Begründet wird dies mit dem BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BSTBl. 2020 I S. 1228 RZ 14. In meiner Abordnung steht vom 22.03.2021 bis auf Weiteres. Auf derselben Abordnung steht aber auch auf der Rückseite, dass die Abordnung befristet ist, da es sich um eine Abordnung im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes handelt. Es wird jedoch keine zeitlich Angabe gemacht und nur auf die interne Dienstvorschrift verwiesen, die besagt, dass ich mindestens 2 Jahre dorthin abgeordnet sein muss innerhalb von 4 Jahren insgesamt.


    Entsprechend der RZ 14 des BSTBl. wird aber auch folgendes angegeben:


    "Eine Zuordnung ist unbefristet, wenn die Dauer der Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte nicht kalendermäßig bestimmt ist und sich auch nicht aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung ergibt. [..] Entscheidend sind allein die Festlegungen des Arbeitgebers und die dienstlich erteilten Weisungen."


    Hier wird eine Und-Bedingung angeführt, die meiner Meinung nach durch meine obige Erläuterung zur Abordnung gegeben ist. Denn die Festlegung meines Dienstherren ist ja im Rahmen der Personalentwicklung getroffen worden.


    Zusätzlich möchte man jetzt meine Arbeitsmittelpauschale (103€) streichen, da ich zusätzlich tatsächliche Arbeitsmittel (einen Monitor fürs Home-Office) angesetzt habe. Denn es sei keine Pauschale, sondern eine "Nicht-Beanstandungsgrenze". Diese 103€ habe ich bisher immer pauschal angesetzt für Druckertinte, Papier etc., hab mir aber nie die Mühe gemacht hier alles dezidert aufzulisten. Die Tinte alleine liegt bei einem Satz bei 80€. Kann ich dies dann noch umschreiben lassen auf tatsächliche Arbeitsmittel?


    Ich möchte nicht aus Affekt handeln, aber mich beschleicht das Gefühl, man möchte hier ein Exempel statuieren.


    Da noch zusätzlich Unterlagen angefordert wurden mit der gleichzeitigen Aufforderung den Einspruch zurückzunehmen, werde ich den Einspruch noch aufrecht erhalten oder hat dies keine Chance?

    • Offizieller Beitrag

    Dafür wurde eine neue Baustelle geöffnet. Aufgrund der Abordnung liegt eine Auswärtstätigkeit vor. Das Finanzamt hat jetzt die Abordnung dahingehend umgedeutet, dass meine Abordung auf Dauer angelegt ist und die abgeordnete Dienststelle zur ersten Tätigkeitsstelle erklärt. Dadurch werden dann die Fahrtkosten entspechend reduziert, da ich sie dann nicht mehr als Reisekosten ansetzen kann.

    Die Auffassung kann man durchaus vertreten.


    Zusätzlich möchte man jetzt meine Arbeitsmittelpauschale (103€) streichen, da ich zusätzlich tatsächliche Arbeitsmittel (einen Monitor fürs Home-Office) angesetzt habe. Denn es sei keine Pauschale, sondern eine "Nicht-Beanstandungsgrenze".

    Damit liegt das FA in jedem Fall richtig. Da weisen wir übrigens auch im Forum immer wieder drauf hin.


    Die Tinte alleine liegt bei einem Satz bei 80€. Kann ich dies dann noch umschreiben lassen auf tatsächliche Arbeitsmittel?

    Was druckst Du auf einem privaten Tintenstrahldrucker dienstlich und wie trennst Du private und dienstliche Ausdrucke? Zudem werden ja dienstliche Schreiben wohl auf Schwarz-Weiß-Druck begrenzt sein, was den Tintensatz auch fraglich erscheinen lässt. Zudem läuft ja das Allermeiste über eMail. Da solltest Du in jedem Fall die Finger von lassen.

  • Dafür wurde eine neue Baustelle geöffnet. Aufgrund der Abordnung liegt eine Auswärtstätigkeit vor. Das Finanzamt hat jetzt die Abordnung dahingehend umgedeutet, dass meine Abordung auf Dauer angelegt ist und die abgeordnete Dienststelle zur ersten Tätigkeitsstelle erklärt. Dadurch werden dann die Fahrtkosten entspechend reduziert, da ich sie dann nicht mehr als Reisekosten ansetzen kann.

    Die Auffassung kann man durchaus vertreten.

    Das heißt aber nicht, dass sie auch korrekt ist. Grunsätzlich bedeutet Abordnung eine zeitlich befristete Maßnahme welche nicht auf Dauer angelegt ist. (§27 BBG). Alles andere ist eine Versetzung.


    In meinen Unterlagen habe ich auch eine Dienstpostenumsetzung gefunden, wo ich von meinem letzten DP auf ein Dienstpostenähnliches Konstrukt gesetzt werde für die Zeit der Abordnung.


    Ich hatte auch schon die Idee das Personalamt diesbezüglich zu fragen, ob man mir nicht zusätzlich etwas schriftlich geben kann.


    Von den anderen Themen lasse ich die Finger, auch wenn es tatsächlich so ist, dass ich im HO dienstliches drucke, was urschirftlich unterschrieben werden muss (auch in Farbe). Die Trennung erfolgt prozentual. Aber das Fass werde ich nicht aufmachen.

  • Hallo,


    ich bekomme derzeit Trennungsgeld (tägliche Rückkehr zum Wohnort), welches auf meinem Gehaltszettel angegeben ist und mit dem Bruttoarbeitslohn komplett versteuert und verrechnet wird, d. h. der Bruttoarbeitslohn erhöht sich durch das Trennungsgeld, jedoch auch die gezahlte Steuer.


    Meine Fragen:


    1. Muss ich das bereits versteuertes Trennungsgeld in der jährlichen Lohnsteuererklärung noch angeben? Unversteuert muss es ja gegengerechnet werden.


    2. Wenn ich das versteuerte Trennungsgeld nicht mehr in der Lohnsteuererklärung angeben muss, kann ich trotzdem die täglichen Fahrten zur Arbeit in der Entfernungspauschale angeben


    oder


    hebt das erhaltene versteuerte Trennungsgeld die Entfernungspauschale auf und diese ist in der Steuererklärung einfach wegzulassen?

  • Meine Fragen:

    In eines der diversen Themen zu dieser Fragestellung verschoben. Bitte künftig auch einmal gemäß der Nutzungsbestimmungen des Forums die Forumssuche vor dem Einstellen eines neuen Threads nutzen. Da gibt es auch noch diverse andere Threads zu dem Thema zu finden.

  • Hallo,


    leider geht aus keinem Thread hervor, ob das versteuerte Trennungsgeld in der Steuererklärung angegeben werden muss und ob parallel die Entfernungspauschale möglich ist.

  • leider geht aus keinem Thread hervor, ob das versteuerte Trennungsgeld in der Steuererklärung angegeben werden muss und ob parallel die Entfernungspauschale möglich ist.

    Das ergibt sich schon aus der Sachverhaltsschilderung des Themenstarters im Startpost. Ansonsten:

    Bitte künftig auch einmal gemäß der Nutzungsbestimmungen des Forums die Forumssuche vor dem Einstellen eines neuen Threads nutzen. Da gibt es auch noch diverse andere Threads zu dem Thema zu finden.