Hallo,
in der Grundsteuererklärung soll man die Wohnfläche (vermietete Eigentumswohnung) angeben. Ich kann mich aber scheinbar auf mehrere Werte berufen:
1. In alten Bauunterlagen und Grundrissen aus 1996 wird die Wohnung mit 50qm aufgeführt. Dort allerdings wird die große Dachterrasse mit 50% einbezogen.
2. Laut Elster und neuen Richtlinien jedoch kann man wohl die Terrasse generell auch nur mit 25% einberechnen - was die Grundsteuer senkt.
Kann ich hier wirklich wählen? Führt das nicht zu Problemen oder Fragen (z.B. bei Mietern, die dann für eine "kleinere Wohnung" weniger Miete zahlen wollen (Stichwirt Mietspiegel, da qm-Preise dann höher), beim bisherigen Grundsteueramt, ggf. bei weiteren Ämtern (z.B. Sozialamt), wo evtl. Mietverträge vorliegen)?
Das von mir befragte Finanzamt "dürfe" mir keine Auskunft geben. Aber vielleicht weiß ja hier jemand näheres .
Danke und Grüße