Hausmeister = Mieter

  • Hallo zusammen,
    irgendwie war die Suchfunktion nicht sehr erschöpfend für mein Problem und vielleicht kann mir hier jemand helfen.

    In einem Miet-Objekt mit 3 Parteien (1, 2, 3) haben wir einen der Mieter (3) zum Hausmeister ernannt. So richtig mit Vertrag, Anmeldung bei der Knappschaft etc. auf 450 € Basis und er bekommt dafür eine entsprechende Überweisung auf sein Konto.


    Nun habe ich das Problem bei der Betriebskostenabrechnung, dass die Kosten auf alle Mieter (1, 2, 3) umgelegt werden, einschl. des Mieters, der der Hausmeister ist (3). Er bezahlt sich also quasi selber, was ja irgendwie absurd ist und auch sein reales Gehalt schmälert. Seinen Anteil an den Kosten soll daher vom Eigentümer (E) getragen werden.


    Ich hätte also gerne, dass 2/3 der Kosten auf die beiden anderen Mieter (1 + 2) umgelegt werden, der Hausmeister (3) einen Anteil von 0 hat und die restlichen 1/3 beim Eigentümer (E) verbleiben.

    Wie kann ich das bewerkstelligen?

  • Hallo errjot

    erstmal vielen Dank für deine Antwort. So weit, war ich aber auch schon und wenn ich so vorgehe, werden 100 % der Hausmeisterkosten auf die Mieter 1 + 2 umgelegt. Es soll aber so sein, dass nur 66 % der Hausmeisterkosten auf die Mieter 1 + 2 umgelegt werden.



    Mir kam gerade so ein Gedanke, dass ich den Eigentümer als 4. Mieter (0 qm etc) anlegen könnte, ihn bei allen Betriebskosten mit Anteil 0 versehe ... außer bei den Hausmeisterkosten. Wenn es keinen einfacheren oder korrekteren Weg gibt ...

  • Wenn es keinen einfacheren oder korrekteren Weg gibt ...

    Ja man kann noch eine Möglichkeit nutzen, habe ich zwar noch nie benutzt, aber so meine ich ist es möglich. Nur das hier zu schreiben ist schwierig, denn ich habe das Programm nicht vor mir geöffnet.


    Mal sehen, ob ich im Laufe des Tages was bildhaftes machen kann.

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    So weit, war ich aber auch schon und wenn ich so vorgehe, werden 100 % der Hausmeisterkosten auf die Mieter 1 + 2 umgelegt. Es soll aber so sein, dass nur 66 % der Hausmeisterkosten auf die Mieter 1 + 2 umgelegt werden.

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    Man muss beim neuen Umlageschlüssel zusätzlich noch den "Basiswert" angeben, dann wird nicht der Gesamtbetrag auf 1 + 2 umgelegt sondern nur der Anteil entsprechend der hinterlegten Umlagemethode z.B. Wohnfläche.

    Ich nutze diese Methode bei alten Mietverträgen für nicht auf alle Mieter umlagefähige Kosten wie Grundsteuer und Gebäudeversicherung.

  • Ist ein Mieter als Hausmeister angestellt, muss auch er bei der Nebenkostenabrechnung anteilige
    Hausmeisterkosten zahlen (AG Stuttgart 34 C 6338/94; WM 97, 231).

    Naja, ich verstehe das etwas anders. In dem Urteil steht nur, dass der HSM als Mietpartei bei der BK-Abrechnung bzgl. der Hausmeisterkosten mit einzubeziehen ist. Es steht da nicht, dass er seinen Anteil auch zwingend selbst zahlen muss.


    Außerdem steht da noch "... wenn nicht eine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde." Entsprechend bleibt eine solche Vereinbarung, z. B. im Hausmeistervertrag oder als Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag, eine Ermessenssache des Vermieters.


    Der HSM wird in unserem Fall mit einbezogen. Jeder der 3 Mieter bekommt ja 33 % der Kosten zugewiesen, dem Hausmeister wird aber sein Anteil an den Kosten durch den Vermieter geschenkt (was er tatsächlich nicht müsste, wenn es keine diesbezügliche Vereinbarung gibt).


    Was nur definitiv nicht geht, dass die 2 restlichen Mieter je 50 % der HSM-Kosten tragen und der Hausmeister als Mietpartei ganz außen vor gelassen wird.