Handwerker Rechnung anteilig für V+V und haushaltsnahe Dienstleistung

  • Hallo,


    in einer Immobilie werden 30% vermietet. Die Handwerker Lohnkosten, die direkt für diesen vermieteten Teil anfallen, werden zu 100% bei V+V als Ausgabe angegeben. Allgemeine, auf das gesamte Gebäude anfallende Handwerker Lohnkosten, werden zu 30% dem V+V Anteil zugeordnet.


    Nun zur Frage, können in letzterem Fall die übrigen 70% der Kosten bei handwerksnahen Dienstleistungen angegeben werden?


    Vielen Dank!

  • Nun zur Frage, können in letzterem Fall die übrigen 70% der Kosten bei handwerksnahen Dienstleistungen angegeben werden?

    Wenn nur 30% des Objektes vermietet wird, dann müssen ja die anderen Anteile z.B. ein Leerstand sein, oder der Eigentümer wohnt selbst dort, oder was auch immer.


    Demnach würde doch eine Handwerkerleistung, nehmen wir an es geht um die Wartung Heizung, auf alle Einheiten umgelegt.


    Sollte jetzt für nur eine spezielle Wohneinheit etwas anfallen (Beispiel Schornsteinfeger Holzofen in der vermieteten Wohnung), dann würden die 100% dort angegeben.


    Habe ich das richtig verstanden, was du da fragst?

  • Der Eigentümer bewohnt 70% und 30% sind vermietet. Nehmen wir den Schornsteinfeger als Beispiel. 1+2 sind mir vollkommen klar.


    1. Der Schornsteinfeger prüft den Holzofen in den vom Eigentümer bewohnten 70% = Angabe der Kosten bei haushaltsnahen Dienstleistungen.

    2. Der Schornsteinfeger prüft den Holzofen in den Räumlichkeiten die vermietet sind (30%) = Angabe der Kosten bei Ausgaben für V+V.

    3. Der Schornsteinfeger prüft die Zentralheizung, die das gesamte Objekt versorgt. 30% der Lohnkosten werden bei Ausgabe für V+V angegeben.


    Und jetzt meine Frage, können die übrigen 70% von Beispiel 3 bei haushaltsnahen Dienstleistungen des Eigentümers angegeben werden?


    Also bei einer 100 Euro Rechnung: 30 Euro Ausgabe bei V+V und 70 Euro bei haushaltsnahen Dienstleistungen?

  • Ich arbeite nur mit dem Hausverwalter, daher weiß ich nicht genau, wie es im Vermieter geht.


    Grundsätzlich gilt doch, dass z. B. der Kaminfeger für die Heizung in die Heizkosten gebucht wird. Und dort wird diese Position nach dem Verbrauch entsprechend vom Programm umgelegt, denn du kannst keine Aufteilung nach Fläche oder % dort machen.


    Wie bereits vorher angegeben, würdest du jeweils die Schronsteinfegerkosten für I. und 2. entsprechend auf die jeweilige Wohnung buchen, denn dann bekommt der Eigentümer und der Mieter jeweils diese Kosten komplett nach Anfall berechnet und würde bei der haushaltsnahen Dienstleistungen entsprechend seine jeweilige Kosten voll angezeigt, die er dann beim FA geltend machen kann.


    Ich weiß nicht was du als mit 30 und 70% meinst, auch nicht was das mit V+V zu tun hat. Die Kosten werden eingegeben und nach Abrechnung eine Bescheiniguing zur Vorlage beim Finanzamt bzw. die Summe der haushaltsnahen Dienstleistungen die auf der Bescheinigung steht., ausgegeben.


    Bitte darauf achten, dass die Kosten für die gemeinsame Heizung, egal ob Wartung oder Kaminfeger, immer in die Heizkosten gebucht werden müssen. Der jeweilige Anteil der HND wird dann über den Heizkostenverbrauch umgelegt, das geht nicht nach Wohnfläche oder sonstigem Umlageschlüssel.


    Anteile von 70 und 30% sind in einer Abrechnung unrelevant, weil manche Kosten über die Wohnfläche abgerechnet wird, da muss man nicht noch nach Prozente etwas umlegen.

    Da ist etwas nicht bekannt, wenn ich es mal so ausdrücken darf.


    Hoffe, es ist jetzt ok!