Handmade wo eintragen?

  • Hallo zusammen,
    ich habe den größten Teil bereits über die SuFU finden können.


    Meine Frau hat ein kleines Nebengewerbe. Es ist ein E-Commerce / Online-Handel mit Handmade-Artikeln. Sie "plottet" Folie auf Hochzeitsboxen und verkauft diese. An einem Punkt komme ich gedanklich nicht weiter. Wo trage ich die Ausgaben für die Boxen, sowie Folien ein? Sind das Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe?


    Wir haben noch Dekoartikel für die Erinnerungsboxen (Produktfotos) erworben, diese sollten bei Werbungskosten eingetragen werden richtig? Oder dürfen diese nicht abgeführt werden?

    Bildlizenzen habe ich bei "sonstige Betriebsausgaben" - "weitere Betriebsausgaben" notiert.


    Eine Sache verstehe ich bei den Abschreibungen noch nicht wirklich. Den angeschafften PC im Jahr 2021 konnte ich dank Corona sofort abschreiben (über 1.000€)
    Monitor, Drucker, Maus, Tastatur, Plotter sind dann über die Nutzungsdauer abzuschreiben, oder als GWG? Es heißt ja 250 - 800€, sind die 800€ maximal für alles gedacht, oder pro gekauften Artikel?

    Sprich Monitor 500€, Drucker 400€ wären schon 900€… ich würde für die angeschafften Produkte auf ca. 1200€ kommen.

    Über jeden Rat bin ich sehr dankbar

  • Sind das Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe?

    Ja


    Wir haben noch Dekoartikel für die Erinnerungsboxen (Produktfotos) erworben, diese sollten bei Werbungskosten eingetragen werden richtig?

    Ja


    Bildlizenzen habe ich bei "sonstige Betriebsausgaben" - "weitere Betriebsausgaben" notiert.

    kommt auf den Wert an und ob diese Lizenzen einmalig o. regelmäßig sind. (evtl. als Anlagegut einbuchen)

    Monitor, Maus, Tastatur,

    gehören diese Teile nicht zum PC?


    Drucker, Plotter als Anlagegut buchen.

    • Offizieller Beitrag

    Monitor, Drucker, Maus, Tastatur, Plotter sind dann über die Nutzungsdauer abzuschreiben, oder als GWG? Es heißt ja 250 - 800€, sind die 800€ maximal für alles gedacht, oder pro gekauften Artikel?

    Sprich Monitor 500€, Drucker 400€ wären schon 900€… ich würde für die angeschafften Produkte auf ca. 1200€ kommen.

    Wer sagt das?

    2021-02-26-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf

    2022-02-22-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.pdf


    Bildlizenzen habe ich bei "sonstige Betriebsausgaben" - "weitere Betriebsausgaben" notiert.

    Bei softwarebezogenen Fragen sollte man immer auch die genutzte Software und deren ggf. genutztes Modul benennen. ;)

  • Danke an beide hat mir alles sehr geholfen. Jetzt habe ich noch eine blöde Frage, ich sollte doch eigentlich richtig liegen.

    Ich versuche gerne einen Drucker unter 250€ zu verbuchen. Abschreibung fällt auf 3 Jahre, da der Drucker nicht eigenständig nutzbar ist.


    Jetzt bekomme ich dennoch diese Meldung, kann ich ja eigentlich ignorieren? Der Drucker ist ja kein GWG?