Hallo zusammen,
wir haben ein Mehrfamilienhaus, in dem wir 4 Wohnung haben.
Eine Wohnung wird nun seit März 2021 an einen Angehörigen vermietet.
Unser Angehöriger zahlt mehr als unsere Vormieterin. Somit ist also keine verbilligte Überlassung gegeben.
Muss ich die Vermietung an Angehörige dann in der Steuersoftware trotzdem angeben?
Denn wenn ich dies so eintrage, dann wird in der Aufstellung von verbilligter Überlassung geredet, obwohl dies ja nicht stimmt.
Grüße
Andreas