Werbungskosten bei Arbeitslosigkeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir die neueste WISO-Steuer CD 2022 besorgt, um meine Steuererklärung für 2021 zu erstellen.

    Das Programm spuckt dabei ja immer sehr schön die Erstattung aus, die man vom Finanzamt zurück bekommen wird.


    Nun ist es so, dass ich leider im letzten Jahr ohne Job da stand aber akribisch auf Jobsuche war und dafür einiges aufgewendet hatte.

    Zig Bewerbungen geschrieben (müssten so an die 150 gewesen sein) , mehrere Vorstellungsgespräche und Anfahrtkosten gehabt sowie Probearbeitstage,

    Porto und Parkgebühren, sowie sonstige Kosten die im Rahmen meiner Jobsuche angefallen sind.


    Diese habe ich natürlich alle im Programm erfasst, jedoch zeigt mir dieses nun eine Erstattung von 0 EUR an, ist das normal und bekomme ich dennoch Geld zurück ?

    Okay, ich hatte letztes Jahr keine Einkünfte, sondern habe Arbeitslosengeld bezogen also eine Entgeldersatzleistung.

    Dennoch muss ich doch für meine o.a. entstandenen Kosten etwas zurück bekommen vom Amt oder nicht ?


    Oder wird es irgendwie mit der Steuererklärung für dieses Jahr verrechnet, sodass ich die Erstattung erst 2023 ergalten werde ?

    Ich bin seit diesem Jahr endlich wieder in einer festen Anstellung.


    Bedanke mich im Voraus für Antworten.


    Beste Grüße, Jan

    • Offizieller Beitrag

    Diese habe ich natürlich alle im Programm erfasst, jedoch zeigt mir dieses nun eine Erstattung von 0 EUR an,

    Korrekt.

    ist das normal

    Ja.

    und bekomme ich dennoch Geld zurück ?

    Nein. Du hast keine Steuern gezahlt, also kannst Du auch keine zu viel gezahlte Steuern zurück bekommen.

    Es werden hier keine Ausgaben erstattet!

    Dennoch muss ich doch für meine o.a. entstandenen Kosten etwas zurück bekommen vom Amt oder nicht ?

    Nein und nochmals nein. Die Werbungskosten reduzieren nur das zu versteuernde Einkommen.

    Oder wird es irgendwie mit der Steuererklärung für dieses Jahr verrechnet, sodass ich die Erstattung erst 2023 ergalten werde ?

    Sofern das vorweggenommen Werbungskosten sind und Du in Folge einen Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommenssteuer erhältst. Dann wird dieser Verlustvortrag ins Folgejahr übernommen und kommt da zur Anwendung.

  • Nein. Du hast keine Steuern gezahlt, also kannst Du auch keine zu viel gezahlte Steuern zurück bekommen.

    Es werden hier keine Ausgaben erstattet!


    Das stimmt wohl, aber ich muss doch trotzdem bei meinen ganzen Ausgaben, die ich hatte und meinen ohnehin geringeren finanziellen Mitteln im letzten Jahr dafür entlastet werden, dass ich mir eine neue Arbeitsstelle gesucht habe ?

    Diese vorweggenommenen Werbungskosten, die du meintest, soll ich die dann extra als Nachricht dem Finanzamt mit angeben, sodass dann dieser Verlustvortrag für 2023 mit übernommen wird und ich dann da das Geld als Erstattung wieder bekomme ? Oder erkennt das Finanzamt das hoffentlich von alleine an ?

    • Offizieller Beitrag

    Das stimmt wohl, aber ich muss doch trotzdem bei meinen ganzen Ausgaben, die ich hatte und meinen ohnehin geringeren finanziellen Mitteln im letzten Jahr dafür entlastet werden, dass ich mir eine neue Arbeitsstelle gesucht habe ?

    Das ist hier nicht das Thema. Entlastung läuft nicht zwingend über die Steuererklärung.

    Diese vorweggenommenen Werbungskosten, die du meintest, soll ich die dann extra als Nachricht dem Finanzamt mit angeben, sodass dann dieser Verlustvortrag für 2023 mit übernommen wird und ich dann da das Geld als Erstattung wieder bekomme ? Oder erkennt das Finanzamt das hoffentlich von alleine an ?

    Verlustvortrag: Geld zurück und das bis zu 7 Jahre rückwirkend (buhl.de)

    • Offizieller Beitrag

    Diese vorweggenommenen Werbungskosten, die du meintest, soll ich die dann extra als Nachricht dem Finanzamt mit angeben, sodass dann dieser Verlustvortrag für 2023 mit übernommen wird und ich dann da das Geld als Erstattung wieder bekomme ?

    Vorrangig nach dem Gesetz ist ein Verlustrücktrag. Diesen müsstest Du ggf. betragsmäßig begrenzen, sofern er nicht gewünscht wird und nur ein Vortrag beantragt wird.


    Oder erkennt das Finanzamt das hoffentlich von alleine an ?

    Ein Verlustrücktrag geschieht ggf. von Amts wegen, wenn sich aus den anerkannten Besteuerungsgrundlagen ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt. Auch Dein Programm erkennt so etwas und setzt die Kreuzchen auf Seite 1 des Mantelbogens schon entsprechend.


    Aber das haben wir alles wirklich schon sehr oft im Forum erklärt und ist über die erweiterte Forumssuche sicherlich auffindbar.

  • miwe4

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Das stimmt wohl, aber ich muss doch trotzdem bei meinen ganzen Ausgaben, die ich hatte und meinen ohnehin geringeren finanziellen Mitteln im letzten Jahr dafür entlastet werden, dass ich mir eine neue Arbeitsstelle gesucht habe ?

    Hast du denn beim Arbeitsamt einen Antrag auf Erstattung gestellt? Das Finanzamt ist keine Erstattungstelle für Ausgaben. Die kommt - wie von miwe4 gesagt - bei einem festgestellten Verlust per Rücktrag in das Jahr 2020 oder bei entsprechenden Einträgen im Jahr 2022.