Angabe von Verlusten aus Devisenhandel bei ausländischem Broker

  • Hallo liebe Community,


    ich habe eine Frage die ich trotz Google-Suche und Forum-Suche nicht klären konnte.

    Mittlerweile glaube ich, dass die Frage so trivial ist, dass sie niemand stellen braucht. Deswegen bin ich überzeugt, dass ich einfach nur einen massiven Denkfehler habe bei dem mir hoffentlich jemand helfen kann.


    Ich habe im Jahr 2020 und 2021 mit dem Handel von Devisen bei einem ausländischen Broker Verluste eingefahren.

    Von 2020 habe ich dafür auch den Bescheid über die gesonderte Feststellung zum 31.12.2020 vorliegen. Jedoch habe ich die letztes Jahr offenbar an der falschen Stelle angegegben und das FA hat sie selbstständig korrigiert.


    Letztes Jahr habe ich die Verluste bei "Einküften aus Kapitalvermögen" mit einem Negativ-Betrag angegeben. Das hatte jedoch zur Folge, dass meine Steuernachzahlung aus VuV dadurch fälschlicherweise gemindert wurde. Im Ergebnis hatte ich eine höhere Nachzahlung als vom Programm errechnet und bekam den Bescheid über den Verlustvortrag.


    Daher stellt sich für mich jetzt grade die Frage: Wo muss ich die Verluste aus meinen Devisengeschäften 2021 richtigerweise eintragen im Programm?


    Im Punkte "Sonstige > Verlustvortrag" trägt die Eingabemaske die Überschrift "Verbleibender Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid zum 31.12.2020".

    Das verstehe ich so, dass ich dort nur die Angaben von dem Bescheid eintragen soll. Felder, um die Verluste aus 2021 einfrieren zu lassen erkenne ich darin jedoch nicht.

    Kann mir bitte jemand sagen, wo mein Denkfehler liegt? Ich möchte einfach nur meine Verluste angeben, damit diese eingefroren werden. Es gab keine Gewinne aus Kapitalvermögen, mit denen ich sie verrechnen kann.


    Viele Grüße

    Wuttke

  • miwe4

    Danke für die Antwort.


    Die Ergebnisse sind schön und gut, helfen aber nach wie vor leider nicht. Ich breche die Frage mal auf das Wesentliche runter.

    Vorab ist klar, dass Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften zu verrechnen sind.

    Im Planspiel habe ich deswegen mal einfach alle Kapitalerträge, alle VuV und so weiter entfernt.


    Im linken Screenshot habe ich 0€ Verluste aus Aktiengeschäften.

    im rechten Screenshot habe ich 10.000€ Verluste aus Aktiengeschäften.

    Warum ändert sich die Nachzahlung dadurch? In der Erklärung sind nur Arbeit und diese Aktienverluste drin, welche nicht damit verrechnet werden können.

    Die Verluste ohne Gewinne können demnach nur eingefroren werden. Warum macht das Programm das nicht?


    Irgendeinen Fehler in meinem Denken muss es doch geben. Ich verstehe einfach nicht, was hier gerechnet wird.


    VG
    Wuttke


    p.S.: Ich versuche es jetzt einfach in Zeile 22 - "Verluste - ohne Verluste aus Aktienverkäufen", weil das im Gegensatz zu Aktienverkäufen keinen Einfluss auf die Nachzahlung hat.


      

  • Ich denke, du hast Verluste aus Devisengeschäfte gemacht und nicht aus Aktienverkäufen. Das sind doch zwei unterschiedliche Sachverhalte. Verluste aus Devisengeschäften können auch nicht mit Gewinnen aus anderen Verkäufen verrechnet werden, daher ja die gesonderte Verlustfeststellung 2020. Die Verluste gehören daher in Zeile 22. Erst wenn du Gewinne machst, werden diese dann mit den festgestellten Verlusten wieder verrechnet. Eine Verrechnung mit Löhnen/Gehältern, Mieten etc. darf nicht erfolgen.