Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage die ich trotz Google-Suche und Forum-Suche nicht klären konnte.
Mittlerweile glaube ich, dass die Frage so trivial ist, dass sie niemand stellen braucht. Deswegen bin ich überzeugt, dass ich einfach nur einen massiven Denkfehler habe bei dem mir hoffentlich jemand helfen kann.
Ich habe im Jahr 2020 und 2021 mit dem Handel von Devisen bei einem ausländischen Broker Verluste eingefahren.
Von 2020 habe ich dafür auch den Bescheid über die gesonderte Feststellung zum 31.12.2020 vorliegen. Jedoch habe ich die letztes Jahr offenbar an der falschen Stelle angegegben und das FA hat sie selbstständig korrigiert.
Letztes Jahr habe ich die Verluste bei "Einküften aus Kapitalvermögen" mit einem Negativ-Betrag angegeben. Das hatte jedoch zur Folge, dass meine Steuernachzahlung aus VuV dadurch fälschlicherweise gemindert wurde. Im Ergebnis hatte ich eine höhere Nachzahlung als vom Programm errechnet und bekam den Bescheid über den Verlustvortrag.
Daher stellt sich für mich jetzt grade die Frage: Wo muss ich die Verluste aus meinen Devisengeschäften 2021 richtigerweise eintragen im Programm?
Im Punkte "Sonstige > Verlustvortrag" trägt die Eingabemaske die Überschrift "Verbleibender Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid zum 31.12.2020".
Das verstehe ich so, dass ich dort nur die Angaben von dem Bescheid eintragen soll. Felder, um die Verluste aus 2021 einfrieren zu lassen erkenne ich darin jedoch nicht.
Kann mir bitte jemand sagen, wo mein Denkfehler liegt? Ich möchte einfach nur meine Verluste angeben, damit diese eingefroren werden. Es gab keine Gewinne aus Kapitalvermögen, mit denen ich sie verrechnen kann.
Viele Grüße
Wuttke