Teilerstattung von Fortbildungskosten in der EInkommensteuererklärung

  • Guten Tag,



    ich bin dieses Jahr wieder auf eine für mich undurchsichtige Konstellation gestoßen.


    Ich war im letzten Jahr auf einer Fortbildung, diese lief über 2 Wochen.


    Ich hatte:

    Fahrtkosten

    Verpflegungskosten

    Kosten für die Unterkunft

    Kursgebühr


    Dies geht ja alles in die Werbungskosten ein. Es wäre so weit - so einfach.



    Mir hat mein Arbeitgeber nun in diesem Jahr einen "Zuschuss" gegeben. Und war hat er in meienr Februarabrechnug unter dem Begriff:


    "Erstattung FoBi VJ (JF)"


    1000 Euro zugeschossen - allerdings zu meinem Bruttolohn, d.h. diese 1000 Euro wurden nochmal mit meiner Abrechnung versteuert.



    Wie geht man korrekt mit dieser Situation um?


    Ich wäre dankbar für Vorschläge...


    Lieben Gruß!

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Teilerstattung von Fortbildungskosten in der EInkommenssteuererklärung“ zu „Teilerstattung von Fortbildungskosten in der EInkommensteuererklärung“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Mir hat mein Arbeitgeber nun in diesem Jahr einen "Zuschuss" gegeben. Und war hat er in meienr Februarabrechnug unter dem Begriff:


    "Erstattung FoBi VJ (JF)"


    1000 Euro zugeschossen - allerdings zu meinem Bruttolohn, d.h. diese 1000 Euro wurden nochmal mit meiner Abrechnung versteuert.

    Dann hat er Dir wohl eher einen Bonus ausgezahlt.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich das wirklich einfach so als unabhängigen Bonus betrachten?

    Einkommensteuer- und sozialversicherungspflichtig kann Dir der AG doch soviel Boni zahlen wie er möchte. Nur bei entsprechender steuerfreier Zahlung müsste er gewisse Vorschriften beachten.

  • Es geht ja mehr darum, ob ich dann überhaupt die Kosten für die Fortbildung noch in der EInkommenssteuererklärung absetzen kann, wenn der Arbeitgeber mir diese Zahlung geleistet hat.


    Oder ob ich ausrechnen muss, wieviel mir dann netto von diesen 1000 Euro geblieben sind und das dann von meinen Gesamtkosten abziehe, den Rest dann absetze?

    • Offizieller Beitrag

    Dann schau doch mal in Deiner Steuersoftware, welche auch immer dieses sein mag, welcher Art Erstattung den Werbungskosten gegenzurechnen sind. Da wird sicherlich so etwas wie "steuerfreie Erstattungen" stehen.