Eingabe der doppelten Haushaltsführung bei gelegentlicher Nutzung von selbstbezahlten Hotelzimmern beim Arbeitsort

  • Hallo zusammen,


    ich bin Angestellter mit Wohnsitz in Hannover und Arbeitsort in Berlin. Mein Arbeitgeber ermöglicht mir ein hybrides Arbeitsmodell, wodurch ich nur 1-2 Mal die Woche vor Ort in Berlin sein muss, manche Wochen sogar gar nicht. Ich fahre manchmal mit Zug und manchmal mit Auto nach Berlin. Zudem übernachte ich hin und wieder dort auf eigene Kosten im Hotel.


    Mein Steuerberater meinte darauf folgendes zu mir: DIe Übernachtungskosten können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden, auch wenn Sie nur gelegentlich am Ort der ersten Tätigkeitsstätte in einem Hotel übernachten. Auch ein Hotelzimmer gilt als Unterkunft im Sinne der doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG.


    Nun meine Frage an die Communitiy: Wie genau soll ich die Kosten der doppelten Haushaltsführung in der Software erfassen? Beginnt die Doppelte Haushaltsführung mit meiner ersten Hotelübernachtung? Wann endet diese? Endet sie, wenn ich nach der Übernachtung am Abend nach Hause fahre und beginnt sie beim nächsten Mal von neuem? Oder endet sie erst dann, wenn ich zukünftig nicht mehr gelegentlich in Berlin arbeite?


    Vorab vielen Dank!

    Beste Grüße

    Alex :)

    • Offizieller Beitrag

    Für mich liest es sich nach Reisekosten, aber genaueres sollte Dir natürlich dein Steuerberater sagen bzw. raten, wenn man ihn schon bezahlt.

    Auf welcher rechtlichen Grundlage sollten sich aus Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und entsprechenden Nebenkosten Reisekosten ergeben?


    Ich würde eher auf den Steuerberater hören, den ich ggf. auch beauftragen würde. ;)