Fragen zum Steuerbescheid

  • Wir haben heute den Steuerbescheid für das Jahr 2021 erhalten.


    Es besteht nun eine Abweichung von -174,00 Euro zu der Berechnung von Buhl(WISO).

    Info vorab: Meine Frau hat ein Nebengewerbe.


    Es geht um die Positionen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Position Kirchensteuer.


    Einkünfte aus Gewerbebetrieb:

    Hier haben wir in das System den Gewinn aus den Unterlagen des Jahresabschlusses des Steuerberaters eingetragen => eingetragen in Maske Einkünfte als Einzelunternehmer

    Nun hat das Finanzamt zwar den Betrag bestätigt aber in die Maske Einkünfte aus Beteiligungen eingesetzt, was wohl als „Nachteil“ gewertet wird. Wie ist „Beteiligung“ zu verstehen?

    Das Nebengewerbe ist eine klassische Einzelunternehmung.


    Kirchensteuer:

    Zum 01.02.2021 bin ich aus der Kirche ausgetreten. In meiner Lohnsteuerbescheinigung 2021 wird eine einbehaltene Lohnsteuer von 58,48 ausgewiesen, welche ich auch eingegeben habe.

    Dann gibt es noch das Feld „Erstattete Kirchensteuer“, welche ich mit 0,00 € angegeben habe. Laut Finanzamt gab es aber eine Erstattung in Höhe von 589,00 Euro. Diese Erstattung ist mir aber nicht bekannt. Wie kann das sein?


    Danke vorab.

  • zu 1. zum Telefonhörer greifen und fragen. Auch Finanzamtsmitarbeitende sind Menschen

    zu 2. du bist dir sicher, dass es für Vorjahre keine Erstattung gab? Sieh dir einmal deine Bescheide für die Vorjahre genauer an. Es gelten die tatsächlichen Zahlungen (d.h. das Jahr der Zahlung), nicht das Jahr, für den die Erstattung erfolgte.

    • Offizieller Beitrag

    Hier haben wir in das System den Gewinn aus den Unterlagen des Jahresabschlusses des Steuerberaters eingetragen => eingetragen in Maske Einkünfte als Einzelunternehmer

    Nun hat das Finanzamt zwar den Betrag bestätigt aber in die Maske Einkünfte aus Beteiligungen eingesetzt, was wohl als „Nachteil“ gewertet wird. Wie ist „Beteiligung“ zu verstehen?

    Dann habt "Ihr" den Betrag als Beteiligungseinkünfte oder als aus einer gesonderten Gewinnfeststellung stammenden Betrag eingetragen. Ein Nachteil ist das nicht, sofern der Betrag dann nicht an anderer Stelle nochmals erfasst wird. Das sieht aber natürlich umgehend an der Höhe der Einkünfte in der Steuerberechnung nebst Anlagen.


    Dann gibt es noch das Feld „Erstattete Kirchensteuer“, welche ich mit 0,00 € angegeben habe. Laut Finanzamt gab es aber eine Erstattung in Höhe von 589,00 Euro. Diese Erstattung ist mir aber nicht bekannt. Wie kann das sein?

    Wie oben bereits erwähnt, greift das Zufluss-/Abfluss-Prinzip des § 11 EStG. Zahlungen sind im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen, Erstattungen sind entsprechend im Jahr der Erstattung zu berücksichtigen. Deine Steuersoftware, ich habe mal das Sparbuch unterstellt, kennt die tatsächlichen Zeitpunkte der Geldflüsse nicht und man muss da manuell eingreifen. Also Deine Steuerbescheide der Vorjahre sowie Deine Kontoauszüge durcharbeiten.