Miteigentumsanteil

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand sagen, was ich unter Miteigentumsanteil laut Grundbuch in Bruchform: Zähler/Miteigentumsanteil laut Grundbuch in Bruchform: Nenner eintragen muss, wenn das Grundstück/Haus zwei Personen (Ehepartner) gehört


  • Den Bruch eintragen, der im Grundbuch oben links steht, wahrscheinlich 1/1 wenn nur ein Haus auf dem Grundstück steht und es dem Ehepaar gehört.

    Dann zwei Eigentümer anlegen und jedem 50% Eigentum eintragen.

  • Also im Grundbuch sind sind beide Ehepartner eingetragen, habe aber keine Auszug vom Grundbuch.

    Dann muss ich mir erst einen Auzug vom Grundbuch beim Amtsgerericht beschaffen :(

  • Im Grundbuch steht etwas über das Grundstück drin. In diesem Fall der Besitz vom halben Grundstück.

    und etwas über die EIgentümer:

    In diesem Fall hat Person 1 an die Personen 2a und 2b verkauft. Zu je 50%. Demnach gehört jeder Person 1/4 vom Grundstück inkl. Haus.

    Grundbuchauszug hilft enorm.

    • Offizieller Beitrag

    Also im Grundbuch sind sind beide Ehepartner eingetragen, habe aber keine Auszug vom Grundbuch.

    Dann muss ich mir erst einen Auzug vom Grundbuch beim Amtsgerericht beschaffen :(

    Also bei jedem Ehegatten Zähler 1 und Nenner 2 als Miteigentumsanteile eintragen schafft man auch ohne Grundbuchauszug.


    Und alle anderen Daten könnte man auch seinem Kaufvertrag entnehmen. Wenn danach nicht etwas neu vermessen wurde, steht da alles drin.

  • Das ist aber wirklich unglücklich gelöst. Bei den Personendaten soll man die Anteile schon angeben, da habe ich jeweils 50 / 100 eingetragen, weil noch nicht konkret nach dem Grundbuch gefragt wird.


    Dann beim Objekt kommt eine Abfrage des Anteils (ohne Bezug auf einzelne Miteigentümer), und im Grundbuch ist bei uns auch als Ehepaar jeweils "zu 1/2" eingetragen, aber uns gehört das Objekt ja zusammen zu 100%. Deswegen habe ich da jetzt trotzdem 1/1 angegeben.


    Es ist übrigens auch kein guter Kundenservice, bei jeder Frage erstmal die Schuld auf den vermeintlich zu doofen Anwender zu schieben, miwe4.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist übrigens auch kein guter Kundenservice, bei jeder Frage erstmal die Schuld auf den vermeintlich zu doofen Anwender zu schieben, miwe4.

    Ich leiste keinen "Kundenservice", sondern bin Nutzer der Software, wie Du es auch einer bist, und leiste in meiner Freizeit nach bestem Wissen Hilfestellung für andere Nutzer der Software. Das solltest Du bei Eintritt ins Forum und Lesen der Nutzungsbestimmungen des Forums auch gesehen haben.


    Und weiter darfst Du mir glauben, dass ich solche Sätze nicht ohne Grund anbringe. ES werden seit Veröffentlichung immer wieder dieselben Fehler gemacht und kaum jemand macht sich die Mühe mal kurz die erweiterte Forumssuche zu nutzen bzw. auch nur ein bisschen in den Überschriften und Themen zu scrollen. Viele Lösungen sind schon wie auf dem Tablet vorab im Forum serviert.


    Und in diesem Thread habe ich niemandem irgendetwas zugeschoben, sondern schlicht und einfach eine Lösung angeboten:

    Also im Grundbuch sind sind beide Ehepartner eingetragen, habe aber keine Auszug vom Grundbuch.

    Dann muss ich mir erst einen Auzug vom Grundbuch beim Amtsgerericht beschaffen :(

    Also bei jedem Ehegatten Zähler 1 und Nenner 2 als Miteigentumsanteile eintragen schafft man auch ohne Grundbuchauszug.


    Und alle anderen Daten könnte man auch seinem Kaufvertrag entnehmen. Wenn danach nicht etwas neu vermessen wurde, steht da alles drin.

    Und übrigens wird man bei der Anlage eines bebauten Grundstücks bereits bei der Anlage des Falles in der vierten Maske nach den Eigentumsverhältnissen gefragt und löst mit der richtigen Antwort schon diverse Folgen in der Software aus:

  • Die Software gibt leider keine Hilfe.

    Habe dasselbe Problem.

    Im Grundbuch steht bei jedem Ehegatten 1/2.

    Allerdings, hält man sich an die Beispiele von elster.de müssen Ehegatten, die ein gemeinsamen Grundstück mit Haus besitzen hier Zähler 1 / Nenner 1 eingeben.

    • Offizieller Beitrag

    Im Grundbuch steht bei jedem Ehegatten 1/2.

    Und so ist es einzutragen, weil genau so dann die Eigentumsverhältnisse sind und entsprechend auch die Zurechnung beim FA erfolgt ist. Schau in Deinen Einheitswertbescheid.


    Allerdings, hält man sich an die Beispiele von elster.de müssen Ehegatten, die ein gemeinsamen Grundstück mit Haus besitzen hier Zähler 1 / Nenner 1 eingeben.

    Das steht in meiner Klickanleitung zur ETW aber anders:


    Und das wird sich bei einem EFH sicherlich nicht davon unterscheiden, da das bewertungsrechtlich gar nicht anders zulässig ist.

  • Wir sprechen von2 verschiedenen Dingen.

    Beim Hauptvordruck1 werden die Eigentümer angegeben.

    Hier gibt man bei Ehegatten normalerweise bei jedem 1/2 an. Das ist schon klar.

    Darauf bezieht sich auch der Screenshot.


    Aber bei der Anlage 2, wird nochmal extra nach "Miteigentumsanteil laut Grundbuch" gefragt.

    • Offizieller Beitrag

    Aber bei der Anlage 2, wird nochmal extra nach "Miteigentumsanteil laut Grundbuch" gefragt.

    Welche Anlage 2? Wir sind hier bei der Software WISO Grundsteuer und die ist anders aufgebaut.


    Oder meinst Du das?

  • Ja, das meine ich.

    In Hessen heißt das Miteigentumsanteil laut Grundbuch in Bruchform.


    Man kann auch mal nach Anleitung NIGrST 2 (Seite 3 oben, Niedersachsen) oder HGrSt 2 Einfamilienhaus (Seite 15, Hessen) suchen.

    Hier ist das jeweils mit Zähler: 1 / Nenner: 1 beschrieben.


    • Offizieller Beitrag

    Hier ist das jeweils mit Zähler: 1 / Nenner: 1 beschrieben.

    Für ein EFH hier auch wie Du sehen kannst. Und das löst und beschreibt die Software auch einwandfrei.